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Versicherungsmakler: Rechtliche Frage

e-Lummi-N@tor 09.10.2013 - 14:30 960 3
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e-Lummi-N@tor

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Vl. Kennt sich der eine oder andere im Bezug auf die rechtliche Situaation aus:

Ausgangsituation:
Freier Versichungsmakler
Lebensgemeinschaft, 2 Personen, 2 Autos
Beide bei Versicherung A
Person 1 erhält Bonus auf Grund von zwei Autos im haushalt bei gleicher Versichung
Versichung lief seit Sep. 2010 bei beiden.

Im Juli 2013 kauft Person 2 neues Auto und lässt sich vom Makler neues Angebot machen, dabei wird die Versichung gewechselt.

Für Person 2 soll im Zuge dessen überprüft werden obs mittlerweile auch wieder bessere Angebote gibt und bleibt bei der ersten Versichung.
Makler vergisst (zu erwähnen), dass der Bonus bei Person 2 fällt weil Person 1 zur anderen Versichung gewechselt hat. Und legt aber neues besseres Angebot bei gleicher Versicherung wie zu vor.

Da Person 2 erst mit Hauptfälligkeit 01.10.2013 wechseln konnte, kam dann mit Mitte Sep. die Versichungsunterlagen mit den besseren Konditionen ( Obwohl Person 1 schon seit Juli nicht mehr bei der Versichung ist und somit der Bonus nicht mehr gültig wäre)

Mit heutigem Datum kam ein neues Schreiben der Versicherung:
Zurückstufung der Bonusstufen und Nachzahlung Juli 2013 bis heute, wegen Wegfall des Bonus und Bekanntgabe neuer Versichungsprämie welche nun auch deutlich höher sind als das Angebot vom Makler.

Der Makler hatte eine Vollmacht von 2010.
1. ist die überhaupt noch gültig?
2. hätte der Makler nicht infomieren müssen wenn sich was zum negativen verändert?

Er redet sich natürlich jetzt raus, er habe keine Schuld, weil das mit dem Bonus hätte klar sein müssen und er hatte ja die Vollmacht usw.

Sollt der Makler das nicht wieder richten können, hat man da ne Chance über Konsumentenschutz usw?

HVG

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1. vollmacht ist iirc so lange gültig bis sie widerrufen wird ausser sie ist mit einer frist versehen - bin mir da aber nicht ganz sicher :???:
2. eigentlich ja, zumindest laut maklergesetz ist er dazu verpflichtet den kunden bestmöglich zu beraten. wie genau man das jetzt bezüglich der prämie mit punkt 1, 3 und 7 nimmt ist natürlich auslegungssache. am besten mit dem makler nochmal direkt klären, da wird sich ja hoffentlich eine lösung finden lassen..

sts


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"Spontan: Makler ist dafür haftbar, denn das musst nicht du wissen, dass der Bonus wegfällt sondern er. Die Vollmacht ist gültig bis man sie wiederruft..." meint ein Kollege (selbst Makler)

e-Lummi-N@tor

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danke schonmal.

@TassDingo: wenns dazu noch nen Passus oder so gäbe wärs interessant.

Makler hat sich mal mit der Versicherung in Verbindung gesetzt.
Angebot: Nachzahlung von Juli bis 30.09. ab 01.10 eingestuft auf Stufe 3, anstatt -01 mit Bonus bzw. 6 ohne Bonus, somit wär der Aufpreis zu vorher verkraftbar, aber trotzdem merklich höher als das damalige Angebot.


Edit: lt. Konsumentenschutz hätt der Makler infomieren müssen, genaues dtellt sich aber erst nach Durchsicht der Unterlagen raus.
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