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Versicherungsfall? bitte um rat!

sensei 16.04.2013 - 11:00 2328 22
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sensei

die Küstenwache?
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Hallo,

Meine Freundin hat übers wochenende ein Firmenipad zuhause gehabt (Präsentation durchschauen etc.)
Jetzt war ich so geschickt und hab am Montag früh ein Messer drauffallen lassen -> keks im Display.

Meine Haushaltsversicherung meint sie zahlen nicht, da das Ipad "geborgt" war und somit nicht von der Haftpflicht gedeckt ist.

Hab ich noch irgendeine Chance?

edit: freundin und ich sind im selben Haushalt gemeldet
Bearbeitet von sensei am 16.04.2013, 11:03

murcielago

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Wenn du eine persönliche Haftpflicht hast, sollte das schon gedeckt sein. Was soll "geborgt" in dem Zusammenhang für eine Relevanz haben?

sensei

die Küstenwache?
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die Versicherungstante meinte "das ipad war ja von da Firma geborgt, also zahl ma da ned..."

onkelolf

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Hausrat ist natürlich nur der "eigene" versichert. Das sollte doch eigentlich ein klassischer Haftpflichtschaden sein?

roscoe

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D.h., wenn Du bei Deiner Freundin in der Firma gewesen wärst und es Dir dort passiert wäre, hätten sie gezahlt?

onkelolf

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Zitat von roscoe
D.h., wenn Du bei Deiner Freundin in der Firma gewesen wärst und es Dir dort passiert wäre, hätten sie gezahlt?

Warum sollte eine Hausratversicherung (die ich ja abschließe um meinen eigenen Besitz zu schützen) Schäden am Besitz anderer zahlen? Dafür hat man ja eine Haftpflichtversicherung

roscoe

tinkerer
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Sorry. Flasch gelesen, ich dachte, wir reden hier von einer Haftpflicht.

Probmaker

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notiz für dich für die zukunft: ZUERST polizze studieren, DANN versicherungsmeldung machen ;)

klassischer haftpflicht fall...

LG

sensei

die Küstenwache?
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ich hab noch keine Meldung gemacht, nur bei der Versicherung nachgefragt.

Probmaker

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mit name/adresse/pol-nr?
kannst nur hoffen, dass in deinem akt nix vermerkt wurde. dann kannst du deine versicherungsmeldung entsprechend anpassen.

murcielago

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hast du jetzt eine persönliche haftpflicht dabei oder nicht?

böhmi

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Würde nix bringen, wenn er gesagt hat, dass es "geborgt" war.

Wenn man sich etwas ausborgt, ist man besitzer aufgrund eines Leihgeschäftes.
Dann zahlt keine Haftpflicht, weil man selber der Besitzer (!=Eigentümer) zum Zeitpunkt der Beschädigung war.

smashIt

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wenn seine freundin das ding geborgt bekommen hat, und er was draufwirft war er jetzt wie eigentümer?

böhmi

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Wenn er mit ihr in einem Haushalt lebt, haben sie mit sehr großer Wahrscheinlichkeit eine gemeinsame Haushalts- und Haftpflichtversicherung.
Innerhalb einer Familie/Polizze werden aber keine Haftpflichtschäden ersetzt. Jedenfalls hätte ich noch nie davon gehört.

sensei

die Küstenwache?
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ich sag ja nicht das es geborgt war, das war die Auslegung der Versicherungstante.
Mich wundert nur: wenn ich mir von nem Freund was borge -> geborgt -> ok.
wenn ich von meiner Firma Arbeitsgerät mit nachhause nehme zum arbeiten -> geborgt -> wtf?

und ja gemeinsame Haushalts- und Haftpflichtversicherung
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