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Versicherung verringert nach Beschwerde Angebot

Maestro 16.08.2011 - 19:44 1225 7
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Maestro

:)
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Sowas hab ich auch noch nicht erlebt:

Wenn man als Unfallopfer bei der ..... Versicherung nicht mit dem ersten Angebot zu frieden ist und man die Frechheit hat sich auf normale Art zu Beschweren kommt in Folge ein weitaus (~25%) niedrigeres Angebot zurück.
Auf telefonische Anfrage gibts die Antwort, dass dies rechtens sei, weil sie jetzt genauer und nach neuer Norm gerechnet haben und man es ja nicht anders haben wollte .... WTF?!

Muss man sich das gefallen lassen?

Ps. Es geht um einen Autounfall mit Blechschaden und um die gegnerische Versicherung
Bearbeitet von Maestro am 16.08.2011, 19:55

flying_teapot

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hmmm... jeden Dienstag gibt es hier bei den Bezirksgerichten immer so einen "Fragetag" für das gemeine Volk. Gratis !

Hat mir schon mal weitergeholfen, spart mann sich Anwaltskosten für Kleinigkeiten wie verbindliche Rechtsauskünfte.

...oder mann frägt auf oc.at :)

ftp.

Daroude

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rechtsschutz ftw

$yrus

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shit happens...
begründung hast ja eh bekommen. kannst den schaden ja einfach reparieren lassen, dann müßen sie eh zahlen, was immer es kostet.

Facetious

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also ich hätte jetzt frei raus gesagt: du hast das erste angebot nicht angenommen, sie haben dir ein weiteres Angebot gemacht, was halt bessere Konditionen hatte. Imho und ohne mir die AGBs und sonstige Bedingungen anzuschauen hätte ich gemeint sie befinden sich noch in den Grenzen der Privatautonomie ...

DKCH

...
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imo zahlens das, was der gutachter sagt, was machens da für angebote?

Darius

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Ich hätte gesagt

-) 1. Angebot war ein "Standard" Angebot für den dargestellten Schaden.
-) Du beschwerst dich.
-) Versicherung möchte Ihren Standpunkt befestigen und recherchiert genauer.
-) Ergebnis der Recherche = das ganze kostet weniger, also ist das Angebot auch weniger.

Ich sehe da keinen Fehler in der Vorgehensweise der Versicherung.

u5V8eYCW7P

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Zitat von flying_teapot
hmmm... jeden Dienstag gibt es hier bei den Bezirksgerichten immer so einen "Fragetag" für das gemeine Volk. Gratis !

Hat mir schon mal weitergeholfen, spart mann sich Anwaltskosten für Kleinigkeiten wie verbindliche Rechtsauskünfte.

Das machen in der Regel Rechtspraktikanten oder wenn man ganz viel Glück hat ein Richteramtsanwärter. Verbindlich ist da gar nix (verbindlich für wen? für den Richter den man später erhält? bestimmt nicht!) und einen Rechtsanwalt kanns im Fall der Fälle auch nicht ersetzen. Um einen ersten Überblick zu erhalten ist es geeignet, um komplizierte Fälle abzuklären und eine echte Beratung zu erhalten muss man schon bezahlen.
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