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Verkehrssituation vor&nach Kreisverkehr

Nockerl 25.11.2004 - 23:08 3762 42
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-kanonenfutter-

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´.
Bearbeitet von -kanonenfutter- am 27.09.2005, 09:13

Nockerl

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Zitat von -kanonenfutter-
70 fahren darfste nur , wenn nach der Ortstafel (im Ort) ne 70er Tafel steht

mfg ...

wtf? wo hast du den führerschein gmacht, a ortstafel hebt niemals eine geschwindigkeitsbeschränkung in form von an taferl auf? und wenn zigkilometer der 70er ist, wenn er net aufghoben wird (z.b durch a weiße tafel mit an schwarzen strich durch), dann gilt im ort auch 70 - so wird ma zum schleicher auf der straße, weil ma die verkehrsregeln so schnell verisst. ;) (also du halt)

h4de5

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Zitat von Nockerl
wtf? wo hast du den führerschein gmacht, a ortstafel hebt niemals eine geschwindigkeitsbeschränkung in form von an taferl auf? und wenn zigkilometer der 70er ist, wenn er net aufghoben wird (z.b durch a weiße tafel mit an schwarzen strich durch), dann gilt im ort auch 70 - so wird ma zum schleicher auf der straße, weil ma die verkehrsregeln so schnell verisst. ;) (also du halt)

erm .. nein?

wenn unmittelbar vor/neben dem ort(sschild) a 70er tafal steht, hast recht, dann darfst im ort 70 fahrn (solange du auf dieser straße bleibst, also ned abbiegst) aber ansonsten gilt: ab ortsbegin 50 km/h!

Zitat
so wird ma zum raser auf der straße, weil ma die verkehrsregeln so schnell verisst. ;) (also du halt)
scnr!

NL223

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bin aber auch der meinung dass wenn man in einer 70er beschränkung is die mehr wiegt als die ortstafel, hat ja sicher an grund wieso oft vor ortstafeln die 70er beschränkung aufgehoben wird, kenn des zB von kristein auf der B1 (enns/linz für die unwissenden), da hast wennst von enns kommst zB einen 70er und dann die ortstael, und hinter der ortstafel eine 50er beschränkung (zur "rübenzeit" zumindest) des restliche jahr is diese 50er tafel nicht da -> 70km/h erlaubt, bis (und des is etwas versteckt gmacht :) ) der 50er auf der straße aufpinselt is, da gilt dann logisch der 50er...

Nockerl

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Zitat von h4de5
erm .. nein?

wenn unmittelbar vor/neben dem ort(sschild) a 70er tafal steht, hast recht, dann darfst im ort 70 fahrn (solange du auf dieser straße bleibst, also ned abbiegst) aber ansonsten gilt: ab ortsbegin 50 km/h!

scnr!

die tafel muss nicht unmittelbar vorher dorstehn, gilt solange bis sie ausgestrichen oder vor der orstafel mit einem kompletten geschwindigkeits/überholverbots-aufhebungstaferl (also weiß mit schwarzem strich) ist. ansonsten gilt die geschwindigkeitsbegrenzung die ganze zeit. (in der wachau san solche sachen leichter zu verstehn, einfach mal abfahrn!)

HUJILU

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Und was passiert wenn danach böse afrikanische AIDS-Afferl warten?

Welche Geschwindigkeit gilt dann? Oder stehen die dort nur herum weil man davor mit ihnen "rumgemacht" hat?

NL223

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er hat aber trotzdem recht :D ortstaferl verändert eine BESTEHENDE geschwindigkeitsbegrenzung nicht - ich könnt wetten, leider bin i zfaul eine bestätigung zu suchen...

Nockerl

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hier http://www.fuerboeck.at/recht_einfa...en_schilder.htm

Zitat
"Die durch das Verbotszeichen nach § 52 lit. a Z 10a StVO festgesetzte Geschwindigkeitsbeschränkung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit) wird nicht durch ein nachfolgendes Hinweiszeichen "Ortstafel" außer Kraft gesetzt.
Wohl aber wird die Festsetzung einer best Höchstgeschwindigkeit durch ein weiteres, eine andere Geschwindigkeit aufzeigendes Verbotszeichen nach § 52 lit. a Z 10a StVO aufgehoben." ... VwGH 11. 12. 1974, ZVR 1975/189; OGH 14. 11. 1989, ZVR 1990/99.

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katzenknuddler
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wir haben gelernt, wenn eine geschwindigkeitsbeschränkung direkt unter dem ortschild angebracht ist, gilt diese geschwindigkeit im gesamten ortsgebiet...

haben wir halt gelernt, aber kann auch sein dass das völliger schwachsinn ist. aber is mir eigentlich egal ;)

NL223

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is kein chwachsinn, des schließt sich ja nicht aus... angenommen du fährst auf einer straße mit sagen wir mal 100, dann kommt meinetwegen weil ma nix aneres einfällt eine 90er beschränkung (egal obs die gibt oder ned) dann gilt nach der ortstafel 90, wen aber an der ortstafel 70 befestigt is gilt ab dort 70, auch wenn man den straßezug verlässt, und zwar is der erst wieder aufgehoben wenn die ortsende tafel kommt, sollte aber im ort wo eine 50er tafel stehen is dort bis zum 50 ende oder verlassen des starßenzuges der 50er, nach ende oder verlassen gilt wieder 70 im ort...

eigentlich müsste nach dem ortsende 90 gelten wenn ich noch auf der selben straße bin, oder doch 100? - i glaubs ja ned aber des is die frage die mich grad beshäftigt...

wenn ich in an ort reinfahre in der 70er beschränkung bleibt der 70er aufrecht,, aber was is nachm ortsende, meiner meinung nach MUSS dann dort der 70er von vorher weiter gelten da er ja nie ausser kraft gesetzt wurde und die ortstafeln weniger wiegen (setzt natürlich vorraus dass ich die ganze zeit auf der selben straße fahr...

Nockerl

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Zitat von NL223
is kein chwachsinn, des schließt sich ja nicht aus... angenommen du fährst auf einer straße mit sagen wir mal 100, dann kommt meinetwegen weil ma nix aneres einfällt eine 90er beschränkung (egal obs die gibt oder ned) dann gilt nach der ortstafel 90, wen aber an der ortstafel 70 befestigt is gilt ab dort 70, auch wenn man den straßezug verlässt, und zwar is der erst wieder aufgehoben wenn die ortsende tafel kommt, sollte aber im ort wo eine 50er tafel stehen is dort bis zum 50 ende oder verlassen des starßenzuges der 50er, nach ende oder verlassen gilt wieder 70 im ort...

eigentlich müsste nach dem ortsende 90 gelten wenn ich noch auf der selben straße bin, oder doch 100? - i glaubs ja ned aber des is die frage die mich grad beshäftigt...

wenn ich in an ort reinfahre in der 70er beschränkung bleibt der 70er aufrecht,, aber was is nachm ortsende, meiner meinung nach MUSS dann dort der 70er von vorher weiter gelten da er ja nie ausser kraft gesetzt wurde und die ortstafeln weniger wiegen (setzt natürlich vorraus dass ich die ganze zeit auf der selben straße fahr...

Edit: habs nochmal durchgelesen, und so wies dus schreibst, hast garnix verstanden. da sind sachen dabei, die ma net fragt, wenn man den führerschein hat. mein tipp nochmal mein link und: wlkikiv
Bearbeitet von Nockerl am 02.12.2004, 19:32

xcfk9

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Zitat von Nockerl
hast dir meinen link schon angschaut, und den führerschein schon gmacht?:confused: (so wies du das alles schreibst, klingts als hättest das nie glernt!?)

Edit: habs nochmal durchgelesen, und so wies dus schreibst, hast garnix verstanden. mein tipp nochmal mein link und: wlkikiv

er hat schon recht

Nockerl

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warum recht? er hat ja nur fragen gstellt:
nochmal meine version:
70 vorm ort bleibt 70er auch nachm ort, wenn er net ausgstrichen ist. 90er vorm ort mit 70er weiter im ort bleibt bis nach dem ort 70, wenn er net ausgstrichen ist, sonst 100, aber auch hier möcht ich gleich mal das Stichwort "Pisa-Studie" einwerfen...

übrigens, der thread geht eigentlich um meine kreisverkehrssituation, und net um die situation, seinen führerschein im lotto gewonnen zu haben, und nochmal beim verkehrsabc anzufangen, da meine frage nämlich in keinem lehrbuch zu finden ist, und sich deutlich von anderen verkehrssituationen die eindeutig sind, unterscheidet.

seas
Bearbeitet von Nockerl am 02.12.2004, 19:40

xcfk9

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die "Pisa-Studie" "betrifft" aber eher dich sry
les es dir bitte noch 3x durch dann verstehst du es ;)

Viper780

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Er ist tot, Jim!
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Zitat von NL223
is kein chwachsinn, des schließt sich ja nicht aus... angenommen du fährst auf einer straße mit sagen wir mal 100, dann kommt meinetwegen weil ma nix aneres einfällt eine 90er beschränkung (egal obs die gibt oder ned) dann gilt nach der ortstafel 90, wen aber an der ortstafel 70 befestigt is gilt ab dort 70, auch wenn man den straßezug verlässt, und zwar is der erst wieder aufgehoben wenn die ortsende tafel kommt, sollte aber im ort wo eine 50er tafel stehen is dort bis zum 50 ende oder verlassen des starßenzuges der 50er, nach ende oder verlassen gilt wieder 70 im ort...

genau geschwindigkeits beschränkungen direkt auf der Ortstafel gelten für den ganzen Ort, siehe in Haid wo a 30er gilt ausser auf Vorrang strassen

Zitat von NL223
eigentlich müsste nach dem ortsende 90 gelten wenn ich noch auf der selben straße bin, oder doch 100? - i glaubs ja ned aber des is die frage die mich grad beshäftigt...

wen beim Ortsende nix anderes angegeben gilt ein 100er, was i wennst vo aner anderen strasse kommst und du vo dem 90iger nix weist?

Zitat von NL223
wenn ich in an ort reinfahre in der 70er beschränkung bleibt der 70er aufrecht,, aber was is nachm ortsende, meiner meinung nach MUSS dann dort der 70er von vorher weiter gelten da er ja nie ausser kraft gesetzt wurde und die ortstafeln weniger wiegen (setzt natürlich vorraus dass ich die ganze zeit auf der selben straße fahr...

kommt drauf an wie der 70iger angebracht wurde, direkt auf der Ortstafel gilt danach ein 100er (eh klar siehe oben da ja die beschränkung nur im Ort gilt aber dafür im ganzen) aber meist wird der 70iger dann eh auf der rückseite vo da ortstafel mit aufgehoben.

wenn der 70iger vor oder hinter der Ortstafel war gilt er wie gehabt solange du auf dem strassenzug bist oder ned was anderes angeordnet wird.

ahja und zu deinem Beispiel vo oben, auf die Strasse gemalte GEschwindigkeits begrenzungen gelten ned, nur die taferl!
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