Nockerl
unglücklich verliebt
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seas, hab da eine frage zu folgender Verkehrssituation: Ich passiere 1sten Kreisverkehr fahre bei der Ausfahrt aus, Vorgegeben sind 70km/h, wir sind nicht mehr im Ort. ich komme zum 2ten Kreisverkehr, 1ste ausfahrt des Kreisverkehrs hat keine Geschwindigkeitsangabe, die 2te Ausfahrt hat 70 und die 3te hat ebenfalls kein Geschwindigkeitstaferl. wie schnell darf ich bei den Ausfahrten ohne Geschwindigkeitsregelung fahren? Richtet sich das nach dem Schema "im Ort bei Tempolimit über 70 gilts nur für den ganzen straßenzug, aber beim abbiegen nach rechts oder links gilt nur 50"? EDIT: Für die Kremser bei oc.at - ich mein den Kreisverkehr nach dem Förthof, vor Mautern. seas
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tomstig
OC Addicted
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bei der mit dem schild 70, bei denen ohne schild 100...
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ein_stein2000
Addicted
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genau so würd ichs auch sehen ...
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Nockerl
unglücklich verliebt
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entspricht auch dem was ich mir gedacht hätt. thx!
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Nightstalker
ctrl+alt+del
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Ausserhalb des OGs, also auf Freilandstraßen, sind grundsätzlich 100 km/h erlaubt solange nicht anders angegeben. Also da wo NIX steht darfst du 100 fahren.
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Nockerl
unglücklich verliebt
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Ausserhalb des OGs, also auf Freilandstraßen, sind grundsätzlich 100 km/h erlaubt solange nicht anders angegeben. Also da wo NIX steht darfst du 100 fahren. ja, ich mein ja, wenn vor dem kreisverkehr 70 sind auf 1,1km und z.b gegenüber des 2ten kreisverkehrs keine 70 (mehr?) angeschrieben sind... daher ists unklar. EDIT: hier hab ich das ein wenig schematisiert
Bearbeitet von Nockerl am 26.11.2004, 00:00
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xtrm
social assassin
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naja eigentlich gilt die geschwindigkeit die angezeigt wurde vorher so lang bis sie von einer anderen tafel aufgehoben wird bzw. eine neue tafel mit einer anderen geschwindigkeitsbegrenzung kommt...
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Nockerl
unglücklich verliebt
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naja eigentlich gilt die geschwindigkeit die angezeigt wurde vorher so lang bis sie von einer anderen tafel aufgehoben wird bzw. eine neue tafel mit einer anderen geschwindigkeitsbegrenzung kommt... kann ich mir net vorstelln! immerhin verlass ich ja den straßenzug, andererseits frag ich mich warum auf der gegenüberseite a 70 angschlagen ist, bei den anderen 2 richtungen net? muss doch an grund haben! immerhin, ich hab jetzt gschaut wie schnells erlaubt wär, wenn man von einer anderen richtung auf anderen wegen zu der route nach rechts käme, da wär erstens Ortsende und kein hinweisschild mehr auf geschwindikeit, als eigentlich gilt nach rechts 100, aber ob das überall anzuwenden ist, wollt ich eben wissen. seas
Bearbeitet von Nockerl am 26.11.2004, 08:37
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Römi
Hausmeister
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also imho wenn nix angeschrieben ist gelten die normalen Begrenzungen... Ich hab zwar noch nie drüber nachgedacht, aber in Tulln gibts auch einen wo vorher a 70iger beschränkung ist und sich in mehrere Straßen aufteilt wo teilweise keine Beschränkungen angegeben sind, aber 100 erlaubt ist.Könntest natürlich auch mal einen Freund und Helfer damit belästigen
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XXL
insomnia
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die 70 gelten nur fpr die strasse wenns weitergeht wennst jetzt z.b. 70 im ortsgebiet hast und du biegst irgendwo ab dann gilt dort 50 das gleiche gilt auch für den kreisverkehr ... wennst rausfahrst hast die strasse die du vorher befahren hast verlassen und somit gilt dort die geschwindigkeit die normal ist (landstrasse 100) bzw. die neue geschwindigkeitbegrenzung durchs schild also wennst die erste oder dritte ausfahrt nimmst gelten dort 100 ...
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kugelmoped
Banned
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naja eigentlich gilt die geschwindigkeit die angezeigt wurde vorher so lang bis sie von einer anderen tafel aufgehoben wird bzw. eine neue tafel mit einer anderen geschwindigkeitsbegrenzung kommt... und wenn keine andere kommt 1000 meter.
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Nockerl
unglücklich verliebt
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also imho wenn nix angeschrieben ist gelten die normalen Begrenzungen... Ich hab zwar noch nie drüber nachgedacht, aber in Tulln gibts auch einen wo vorher a 70iger beschränkung ist und sich in mehrere Straßen aufteilt wo teilweise keine Beschränkungen angegeben sind, aber 100 erlaubt ist.Könntest natürlich auch mal einen Freund und Helfer damit belästigen kenn ich, ab wann fängt in tulln eigentlich da 50er an nachdem man den 70er passiert hat?
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xtrm
social assassin
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ja wenn man es so sieht dass ein kreisverkehr einfach eine andere art der kreuzung von zwei straßen is, dann sollte man aber in jede richtung schilder für die geschwindigkeitsbegrenzung machen
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XXL
insomnia
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kenn ich, ab wann fängt in tulln eigentlich da 50er an nachdem man den 70er passiert hat? also ohne das ich tulln kenne aber wenn vor der ortstafel ein 70er ist gilt der solange, bis eine 70 aus oder eine alle geschwindigkeitsbegrenzungen aus-tafel kommt dann gilt 50 ...
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Nockerl
unglücklich verliebt
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also ohne das ich tulln kenne aber wenn vor der ortstafel ein 70er ist gilt der solange, bis eine 70 aus oder eine alle geschwindigkeitsbegrenzungen aus-tafel kommt dann gilt 50 ... das is schon klar, nur irgendwann geht sich a 70er nimma aus im ort, weilst sonst die leut alle niederfährst, trotz dem dass er anscheinend laut vorschrift gelten sollte. ses
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