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Verkehrssituation vor&nach Kreisverkehr

Nockerl 25.11.2004 - 23:08 3763 42
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Nockerl

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seas, hab da eine frage zu folgender Verkehrssituation:

Ich passiere 1sten Kreisverkehr fahre bei der Ausfahrt aus, Vorgegeben sind 70km/h, wir sind nicht mehr im Ort. ich komme zum 2ten Kreisverkehr, 1ste ausfahrt des Kreisverkehrs hat keine Geschwindigkeitsangabe, die 2te Ausfahrt hat 70 und die 3te hat ebenfalls kein Geschwindigkeitstaferl.

wie schnell darf ich bei den Ausfahrten ohne Geschwindigkeitsregelung fahren? Richtet sich das nach dem Schema "im Ort bei Tempolimit über 70 gilts nur für den ganzen straßenzug, aber beim abbiegen nach rechts oder links gilt nur 50"?

EDIT: Für die Kremser bei oc.at - ich mein den Kreisverkehr nach dem Förthof, vor Mautern.

seas ;)

tomstig

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bei der mit dem schild 70, bei denen ohne schild 100...

ein_stein2000

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genau so würd ichs auch sehen ...

Nockerl

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entspricht auch dem was ich mir gedacht hätt. thx!

Nightstalker

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Ausserhalb des OGs, also auf Freilandstraßen, sind grundsätzlich 100 km/h erlaubt solange nicht anders angegeben. Also da wo NIX steht darfst du 100 fahren.

Nockerl

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Zitat von Nightstalker
Ausserhalb des OGs, also auf Freilandstraßen, sind grundsätzlich 100 km/h erlaubt solange nicht anders angegeben. Also da wo NIX steht darfst du 100 fahren.

ja, ich mein ja, wenn vor dem kreisverkehr 70 sind auf 1,1km und z.b gegenüber des 2ten kreisverkehrs keine 70 (mehr?) angeschrieben sind... daher ists unklar.

EDIT: hier hab ich das ein wenig schematisiert
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Bearbeitet von Nockerl am 26.11.2004, 00:00

xtrm

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naja eigentlich gilt die geschwindigkeit die angezeigt wurde vorher so lang bis sie von einer anderen tafel aufgehoben wird bzw. eine neue tafel mit einer anderen geschwindigkeitsbegrenzung kommt...

Nockerl

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Zitat von xtrm`-
naja eigentlich gilt die geschwindigkeit die angezeigt wurde vorher so lang bis sie von einer anderen tafel aufgehoben wird bzw. eine neue tafel mit einer anderen geschwindigkeitsbegrenzung kommt...

kann ich mir net vorstelln! :confused: immerhin verlass ich ja den straßenzug, andererseits frag ich mich warum auf der gegenüberseite a 70 angschlagen ist, bei den anderen 2 richtungen net? muss doch an grund haben! ;)

immerhin, ich hab jetzt gschaut wie schnells erlaubt wär, wenn man von einer anderen richtung auf anderen wegen zu der route nach rechts käme, da wär erstens Ortsende und kein hinweisschild mehr auf geschwindikeit, als eigentlich gilt nach rechts 100, aber ob das überall anzuwenden ist, wollt ich eben wissen.

seas
Bearbeitet von Nockerl am 26.11.2004, 08:37

Römi

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also imho wenn nix angeschrieben ist gelten die normalen Begrenzungen...
Ich hab zwar noch nie drüber nachgedacht, aber in Tulln gibts auch einen wo vorher a 70iger beschränkung ist und sich in mehrere Straßen aufteilt wo teilweise keine Beschränkungen angegeben sind, aber 100 erlaubt ist.Könntest natürlich auch mal einen Freund und Helfer damit belästigen ;)

XXL

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die 70 gelten nur fpr die strasse wenns weitergeht
wennst jetzt z.b. 70 im ortsgebiet hast und du biegst irgendwo ab dann gilt dort 50
das gleiche gilt auch für den kreisverkehr ...
wennst rausfahrst hast die strasse die du vorher befahren hast verlassen und somit gilt dort die geschwindigkeit die normal ist (landstrasse 100) bzw. die neue geschwindigkeitbegrenzung durchs schild
also wennst die erste oder dritte ausfahrt nimmst gelten dort 100 ...

kugelmoped

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Zitat von xtrm`-
naja eigentlich gilt die geschwindigkeit die angezeigt wurde vorher so lang bis sie von einer anderen tafel aufgehoben wird bzw. eine neue tafel mit einer anderen geschwindigkeitsbegrenzung kommt...

und wenn keine andere kommt 1000 meter.

Nockerl

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Zitat von Römi
also imho wenn nix angeschrieben ist gelten die normalen Begrenzungen...
Ich hab zwar noch nie drüber nachgedacht, aber in Tulln gibts auch einen wo vorher a 70iger beschränkung ist und sich in mehrere Straßen aufteilt wo teilweise keine Beschränkungen angegeben sind, aber 100 erlaubt ist.Könntest natürlich auch mal einen Freund und Helfer damit belästigen ;)

kenn ich, ab wann fängt in tulln eigentlich da 50er an nachdem man den 70er passiert hat?

xtrm

social assassin
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ja wenn man es so sieht dass ein kreisverkehr einfach eine andere art der kreuzung von zwei straßen is, dann sollte man aber in jede richtung schilder für die geschwindigkeitsbegrenzung machen

XXL

insomnia
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Zitat von Nockerl
kenn ich, ab wann fängt in tulln eigentlich da 50er an nachdem man den 70er passiert hat?

also ohne das ich tulln kenne
aber wenn vor der ortstafel ein 70er ist gilt der solange, bis eine 70 aus oder eine alle geschwindigkeitsbegrenzungen aus-tafel kommt
dann gilt 50 ...

Nockerl

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Zitat von XXL
also ohne das ich tulln kenne
aber wenn vor der ortstafel ein 70er ist gilt der solange, bis eine 70 aus oder eine alle geschwindigkeitsbegrenzungen aus-tafel kommt
dann gilt 50 ...

das is schon klar, nur irgendwann geht sich a 70er nimma aus im ort, weilst sonst die leut alle niederfährst, trotz dem dass er anscheinend laut vorschrift gelten sollte.

ses
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