Verkehrsrechtliche Frage...
flying_teapot 07.09.2009 - 17:18 1202 8
flying_teapot
Undiskutant
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Vielleicht ist hier der ein oder andere oc.at user sehr gut drauf was den ruhenden Verkehr betrifft, meine Ausbildung zum Strassenaufsichtsorgan ist nun doch schon 12 Jahre her.
Folgende Situation :
Gemeindestrasse, keine Einbahn - rechts und links Wohnhäuser teils privat, teils Mehrparteieneinheiten der Gemeinde.
Ich als Besucher im Gemeindehaus unterwegs, parke mein Auto auf der freien Strasse äussert rechts (picke quasi an den Bordsteinen).Der Verkehr kann locker vorbeifahren, wenn es nicht gerade eine Spezialkranwagen ist.
ca. 15 min später kommt einer der 5! Hausbesitzer von gegenüber und parkt seinen Wagen auf gleicher Höhe wie ich mein KFZ.
Klarerweise kommt kurz darauf ein Auto das vorbeifahren will, und ich soll nun gefälligst verschwinden.Der Hausbesitzer sagt, er darf dort parken, mein Auto ignoriert er, weil er ja für einen Meter nebem seinem Zaun auch noch Steuern zahlen muss.
Normalerweise würde ich sagen, wer zuerst kommt, parkt auch zuerst... Andererseits muss der mein Auto umfahrende Verkehr wirklich teilweise seinen 1 Meterstreifen neben dem Grundstück befahren.
Was meint ihr ?
ftp.
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Bodominjaervi
OC Addicted
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Ist das so gemeint? Den letzten Satz versteh ich leider nicht so ganz "der Verkehr muss 1m...".
Bearbeitet von Bodominjaervi am 07.09.2009, 18:03 (Grafik "vereinfacht")
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flying_teapot
Undiskutant
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@Bodom : genauso isses der "Audo*" steht aber auf "seinem" 1 Meterstreifen, neben seinem Zaun, was ja eigentlich die Grundstücksgrenze darstellen sollte (der Zaun). Ich war aber zuerst da ftp.
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Bodominjaervi
OC Addicted
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@Bodom : genauso isses der "Audo*" steht aber auf "seinem" 1 Meterstreifen, neben seinem Zaun, was ja eigentlich die Grundstücksgrenze darstellen sollte (der Zaun).
Ich war aber zuerst da Hab die Grafik etwas "entschärft" "1 m neben meinem Zaun muss ich auch noch Steuern zahlen" hab ich noch nie gehört
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flying_teapot
Undiskutant
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jo, das ist relativ deutlich zu erkennender streifen teilweise schotter, teilweise begrünt, daneben beginnt halt gleich der asphalt der gemeindestrasse.betreffender anrainer steht also mit seiner autobreite minus 1 meter in die asphaltfahrbahn rein.
aber allein auf die idee zu kommen, die strasse mal eben zu blockieren, wenn ich als zweiter ankomme, kapiere ich nicht ganz.wenn er da so 100% im recht ist, hätte er nämlich gewusst wo ich zu finden bin, und mich freundlich auffordern können wegzufahren weil die fahrbahn dicht ist.hatt er natürlich nicht gemacht.
ftp.
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Cobase
Mr. RAM
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Gibt es dort irgendwelche Verkehrszeichen (Halte- bzw. Parkverbote, nur für Anrainer/Anlieger etc.) oder Bodenmarkierungen? Wenn nicht, dann müßt ihr euch imho beide schleichen. StVo § 24 bs. 3 lit. d: (3) Das Parken ist außer in den im Abs. 1 angeführten Fällen noch verboten: ... d) auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr freibleiben
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flying_teapot
Undiskutant
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ich wusste doch das die örtlichen cops hier toleranz üben ! nein, es gibt keine park und halteverbotsschilder, aber wenn mann jetzt ganz allgemein GEMEIN ist könnte ich nun jeden anzeigen der auf der Gemeindestrasse parkt und/oder hineinragt ? ftp.
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WONDERMIKE
Administratorkenough
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richtig, auf wenig befahrenen Straßen wird das Parken mit einem verbleibenden Fahrstreifen in den Gemeinden meistens geduldet.. in den Wintermonaten müssen sie dann großteils sogar betteln, dass die Leute wenigstens für die Schneeräumung Platz machen aber eigentlich könnte man da 24/7 bis ans Lebensende Strafzettel austeilen
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Burschi1620
24/7 Santa Claus
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Damit hast du grundsätzlich recht, die frage ist, ob geistige Probleme einfach so verschwinden können, oder wachsen sie weiter und es ist nur eine frage der zeit bis der nächste Auslöser kommt. Wo ich mich vielleicht anders entscheide.
Dennoch nicht sein Grundstück -> steht auf der Straße -> Soll gfälligst die Pfeifen halten. imho.
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