d0lby
reborn
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Ich habe absolut keine Ahnung ob das stimmt oder nicht, aber ich hab das ganze schon 2 mal per Mail erhalten. Kann das jmd bestätigen oder hats jmd geschafft mich zu verar***** W I C H T I G E I N F O
Die Vignette für 2006 darf nur noch links oben (außerhalb eines eventuell vorhandenen Tönungsstreifen) bzw. links unten auf der Windschutzscheibe oder an einer nicht versenkbaren linken vorderen Seitenscheibe angebracht werden. Die Anbringung unterhalb des Innenspiegels ist nicht mehr legal und
die dort geklebte Vignette somit ungültig.
Man hat diesbezüglich gestern einen Verkehrsjuristen zu Rate gezogen, und der hat das bestätigt. Wenn man sich die Rückseite der Vignette anschaut, ist das Symbol der Vignette unter dem Innenspiegel wirklich verschwunden. Riecht ziemlich nach einer Abzocke der Asfinag, da keinerlei Informationen diesbezüglich herausgegeben wurden.
Nicht einmal der ÖAMTC hat davon gewusst. Sogar die Mautverordnung ist dahingehend geändert worden, dass den Anbringungshinweisen auf der Rückseite der Vignette verbindlich Folge zu leisten ist. edit: Nicht einmal der ÖAMTC hat davon gewusst. Ok klingt eher nach Verarsc...
Bearbeitet von d0lby am 12.01.2006, 12:28
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semteX
begehrt die rostschaufel
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natürlich ists ne ********ung. das ding muss nur von außen gut sichtbar an einem nicht wechselbaren teil angebracht werden. ende aus.
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Brom
Addicted
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seinerzeit, bei der ersten Vignette haben sie vorgeschrieben, wo bzw. wo sie nicht kleben darf. Aber schon ein Jahr später haben sie eingesehen, dass das nicht durchziehbar ist und so ist es bis jetzt immer gewesen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie wieder mit dem Blödsinn anfangen ...
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spunz
Super ModeratorSuper Moderator
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hoax: ASFINAG: Vignette 2006 ist auch hinter dem Rückspiegel gültig Derzeit kursieren irreführende Mails, wonach das Aufkleben der Vignette nur mehr auf der „linken oberen oder unteren Windschutzscheibe“ eines PKW erlaubt sein soll. „Diese einschränkende Beklebungsweise entspricht nicht der derzeit gültigen Mautordnung“, sagt heute Marc Zimmermann, Sprecher der ASFINAG in einer Aussendung. Fakt ist, dass „ die Vignette - nach Ablösen von der Trägerfolie - unbeschädigt und direkt so auf die Innenseite der Windschutzscheibe anzukleben ist, dass sie von außen gut sicht- und kontrollierbar ist“ so die derzeit gültige und in Punkt 7 unveränderte Mautordnung, nachzulesen unter http://www.asfinag.at . Die irreführenden Mails beziehen sich anscheinend auf ein Piktogramm auf der Rückseite der derzeitigen Vignette, welches bloß eine Empfehlung der ASFINAG für die Anbringung der Vignette darstellt. Das Befolgen dieser Empfehlung bewirkt eine vereinfachte und schneller Kontrollmöglichkeit durch die ASFINAG Mautaufsicht und der Polizei, und bei Nichtbefolgung keine Ersatzmautzahlung. Zimmermann: „Demnach ist es auch nach wie vor möglich, seine Vignette hinter dem Rückspiegel anzubringen.“
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HaBa
LegendDr. Funkenstein
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Sehr geehrte Damen und Herren!
Bitte!!!! Verbreiten Sie diese Meldung nicht weiter! In der Anlage stellen wir die korrigierende Pressemeldung der ASFINAG zur Verfügung.
Wir haben auch die aktuelle Mautordnung geprüft: http://www.asfinag.at/maut/maut_neu/mautor...006%20final.pdf - Seite 15
Wenn man wirklich bösartig sein wollte, könnte man die Rechtslage zwar irgendwie doch auf die geschilderte Lage hinkonstruieren - das kann und wird sich aber die ASFINAG meiner Einschätzung nach nicht leisten - sonst würde wohl der Ö 3-Vignettenman wieder auferstehen.
Wenn also tatsächlich jemand damit Probleme bekommen sollte, dann bitte an uns wenden - wir regeln das am kurzen Weg mit der ASFINAG.
Besten Dank und freundliche Grüße
Referat Verkehrspolitik
Wirtschaftskammer Oberösterreich
Hessenplatz 3 | 4020 Linz
(unpersönlich gemacht)
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bluefoxx
Legend
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lol - auf den thread hab ich nur gewartet... in der firma habens natürlich auch wieder alle geglaubt
Bearbeitet von bluefoxx am 12.01.2006, 13:33
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Pauli
Addicted
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einfach so hinkleben wie es auf der rückseite steht dann kann keiner was sagen
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