davebastard
Vinyl-Sammler
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Wenn ich in einer Mietwohnung vom Vormieter die Badezimmereinrichtung ablöse, diese beim ausziehen dann aber entfernen muss, bin ich dann eigentlich verpflichtet angebohrte Fliesen usw auf meine Kosten ersetzen? Oder ist das eher je nach Vermieter unterschiedlich geregelt? iirc gibts da so eine lustige regel wieviele löcher auf einem quadratmeter sein dürfen
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Locutus
Gaming Addicted
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lmgtfy So gscheit war ich auch schon. Und da steht auch nur wie man einbaut, aber nicht wie mans ausbaut.
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XeroXs
doh
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So gscheit war ich auch schon. Und da steht auch nur wie man einbaut, aber nicht wie mans ausbaut. Was genau ist das Problem? Meinst weilst sie nicht fassen kannst? Normalerweise sollte man sie nur leicht reindrücken müssen dann kommt sie weiter raus.
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Tosca
Here to stay
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Ich habe das gerade bei meinem ausprobiert, ist tatsächlich nicht so leicht. Einen "Federmechanismus" gibts leider nicht. Ich habe einfach die Klebefläche von einem Post-it zu hilfe genommen, damit hat man genug Halt um sie rauszuziehen
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Saddamski
Addicted
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Wenn ich in einer Mietwohnung vom Vormieter die Badezimmereinrichtung ablöse, diese beim ausziehen dann aber entfernen muss, bin ich dann eigentlich verpflichtet angebohrte Fliesen usw auf meine Kosten ersetzen? Oder ist das eher je nach Vermieter unterschiedlich geregelt? sind normale abnutzungsspüren und mussen nicht ersetzt werden, afaik gibts da mittlerweile eine genaue gesetzliche regel hierzu, damit ist auch das "ausmalen" entfallen(wenn es nicht explizit im mietvertrag steht glaub ich). genaue regelungen sollten sich leicht ergoogln lassen.
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Hansmaulwurf
u wot m8?
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@Umlüx: Abnutzungserscheinungen an den Wänden wie Löcher, die durch die Anbringung von Bildern oder handelsüblichen Hängemöbeln entstanden sind, gelten als gewöhnliche Abnutzung. Hingegen kann eine übermäßig hohe Anzahl von Dübellöchern (in einem Urteilsspruch ist von 110 Löchern in zwei Zimmern die Rede) nicht mehr einer normalen Benützung zugerechnet werden. http://www.wohnnet.at/wohnen/umzug/...g-wohnung-18700
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AdRy
Auferstanden
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Löcher in Fließen ist ein bisschen was anderes. Die kann man nicht einfach zustopfen und übermalen wie bei einer verputzten Wand.
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salsa
So spät wie gestern.
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Darf ich deswegen keine Fliesen anbohren? Unsinn. Darf ich sehrwohl.
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XeroXs
doh
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Löcher in Fliesen sind Abnützungsspuren arg, hätt ich auch nicht gedacht. Aus obrigem Link: Sogenannte „unwesentliche Verränderungen“ am Bad wie Bohrlöcher in den Fliesen (entstanden z. B. durch die Anbringung von Handtuchhaltern, Seifenspendern etc.) entsprechen der gewöhnlichen Abnutzung und müssen vom Vermieter akzeptiert werden.
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Umlüx
Huge Metal Fan
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löcher in der wand würd ich beim ausziehen natürlich verspachteln und übermalen. i bin jo ka fock nur bei fliesen wars halt intressant, weil, wie gesagt, jo nix dagegen tun kannst. danke für die infos! wenns irgendwann soweit ist, wend ich mich am besten eh direkt an den vermieter.
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d0lby
reborn
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löcher in der wand würd ich beim ausziehen natürlich verspachteln und übermalen. i bin jo ka fock nur bei fliesen wars halt intressant, weil, wie gesagt, jo nix dagegen tun kannst. danke für die infos! wenns irgendwann soweit ist, wend ich mich am besten eh direkt an den vermieter. Bin im August ausgezogen - Fliesen im Badezimmer mit entsprechender (gut, bei mir waren sie weiss) Farbe mit Spachtel zugemacht. Außerdem habe ich nach Möglichkeit immer zwischen den Fugen gebohrt. Und bei den Fällen wo es sich nicht ausgegangen ist, durch die Fliesen und das habe ich zugemacht. Normale Abnutzung.
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Umlüx
Huge Metal Fan
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zwischen den fugen? also in den fliesen? ja klingt eh logisch, aber nachdem das alles vom vormieter stammt, hatte ich da keine mitsprache
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AdRy
Auferstanden
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Wenn ich Vermieter wäre, würde ich das bohren in Fließen im Vertrag untersagen. Zumindest wenns grad frisch renoviert ist. Kann ja ned sein, dass jeder da nach lust und laune schweizer Käse aus den teuren Fließen macht.
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DKCH
...
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und den spiegelschrank pickst mit dem kaugummi an?
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sLy-
semiconductor physicist
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Sowas kann man aber nicht untersagen. Wäre dann einfache eine ungültige Klausel im Mietvertrag. So wie atm das Ausmalen, welches immer noch in den meisten Mietverträgen steht obwohl es bei normaler Abnützung nicht zulässig ist (solang man jetzt nicht zB rot rausgemalt hat....)
Und nach "Lust und Laune" kann der Mieter jetzt auch nicht deine Fließen durchbohren....
Bearbeitet von sLy- am 03.12.2015, 16:13
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