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Unfall helft ihr? oder net?

realRP 12.05.2002 - 23:45 996 29
UInfall bleibt ihr stehen und was seits ihr?
Ich bin ein Biker!
Ich bin Autofahrer?
Bin beides oder keines von beiden!
Ich bleib stehen! (wenn möglich) ;)
Ich fahr weiter!
kommt drauf an! (an was?)
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realRP

wheel it baby
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HI Leuts!

da ich grad nen ausrutscher mit meinen Bike hatte *seufz* würd mich nun sehr interessieren ob ihr stehen bleibt wenn ihr vor euch wem liegen seht!?

muli proll weils mi a gleich interessiert ob ihr auto/motorradl fahrer seits!

weil es blieb kein einziges auto stehen als ich da lag und als ich schon auf war mit meiner maschin und am straßenrand stand! kam ein motorradl fahrer und blieb glei stehn und hat mi gfragt ob was passiert ist oder so weil i auf der seitn steh? jo des san halt no leut *seufz**

schenen abend no!

realRP
Bearbeitet von realRP am 12.05.2002, 23:50

Gex

Oralapostel
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i bin unmotorisierter biker ;) :D
aber wenn ich seh dass was passiert ist würd i natürlich schon stehenbleiben und helfen, war aber bis jetzt noch nie der fall :)

realRP

wheel it baby
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Zitat von Gex
i bin unmotorisierter biker ;) :D
aber wenn ich seh dass was passiert ist würd i natürlich schon stehenbleiben und helfen, war aber bis jetzt noch nie der fall :)

also auch ein unmotorisierter biker ist ein guter biker :o

kann net mehr schreibn muß ma taschentücher holn und blut wegwischen *hmpf* autsch

sub-zero

Ph33r my !c3c0ld b33r
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biker und autofahrer

ich bleib steh und schau ob ich was tun kann

war heut selber unterwegs mitn bike --> a1ring aber würd sofort stehenbleiben!!

luke

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ich würd auch sicher stehenbeleiben.


gesetzlich bist du verpflichtet bei einem unfall erste hilfe zu leisten.



hat wer von euch an erste hilfe kurs?


führerscheininhaber ausgeschlossen;)

Xan

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Zitat von luke
ich würd auch sicher stehenbeleiben.


gesetzlich bist du verpflichtet bei einem unfall erste hilfe zu leisten.



hat wer von euch an erste hilfe kurs?


führerscheininhaber ausgeschlossen;)

/me

sind 3 ganze schultage draufgangen.. wär ma ja selber schuld wenn man erm da nicht macht :D

luke

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Zitat von Xan
/me

sind 3 ganze schultage draufgangen.. wär ma ja selber schuld wenn man erm da nicht macht :D

genau, nur bei und war der friggin kurs am nachmittag nach der schule:mad:

Weinzo

Become like water
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stehnbleiben schon und fragen was is, aber wenn wirklich was gröberes wär wüßt' i ned wie i helfen soll, Rettung würd i anrufen und warten, sowas wie 1. Hilfe würde ich mir nicht zutrauen, hätt da mehr bedenken des ganze zu verschlimmern.

HaBa

Legend
Dr. Funkenstein
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Ich hatte schon vor dem FS einen EH-Kurs, 16h ...

Ich bleibe stehen ausser bei Blechschäden ... wenn 2 Autos hintereinander stehen und die Fahrer debattieren bringt´s IMHO nichts stehenzubleiben.

Letzter Unfall wo ich dazukam war toll, die eine Dame wollte die Rettung nicht anrufen weil sie bfree hat und Kosten .... => doppelt deppad.

Naja, die anschliessende Zeugenbefragung hat mir meine "occupation" eingebracht => "Was sind sie von Beruf?" - "Systemadministrator" - "Häh??????" - "Schreibns EDV"

master blue

Mr. Anderson
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Zitat von Xan
/me

sind 3 ganze schultage draufgangen.. wär ma ja selber schuld wenn man erm da nicht macht :D

/me auch!
so brauch ich erm beim führerschein ned machen ;)

syphiliz

blubb.banane
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Zitat von luke
hat wer von euch an erste hilfe kurs?

/me hat 4 :cool:

-MadMax-

FAULER SACK
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ich würd auch auf alle fälle stehenbleiben!

denn ich war auch froh, als bei meinem Autounfall wer stehen geblieben ist!
Ich hab zwar keine Hilfe gebraucht, da nur dem Auto was passiert ist, aber es ist trotzdem ein gutes Gefühl, wenn jemand stehen bleibt, und fragt ob eh alles passt!

Cuero

Moderator
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jo, wie gesagt, es is gesetzliche pflicht zu helfen..

wennst wen liegen lasst und man kommt dir drauf, ist das dann afaik "unterlassene hilfeleistung":

Kurztitel
Strafgesetzbuch

Fundstelle
BGBl.Nr. 60/1974


Typ
BG

§/Artikel/Anlage
§ 95

Inkrafttretedatum
19750101

Außerkrafttretedatum
99999999



Abkürzung
StGB


Index
24/01 Strafgesetzbuch


Text
Unterlassung der Hilfeleistung

§ 95. (1) Wer es bei einem Unglücksfall oder einer Gemeingefahr (§ 176) unterläßt, die zur Rettung eines Menschen aus der Gefahr des Todes oder einer beträchtlichen Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung offensichtlich erforderliche Hilfe zu leisten, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, wenn die Unterlassung der Hilfeleistung jedoch den Tod eines Menschen zur Folge hat, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen, es sei denn, daß die Hilfeleistung dem Täter nicht zuzumuten ist.
(2) Die Hilfeleistung ist insbesondere dann nicht zuzumuten, wenn sie nur unter Gefahr für Leib oder Leben oder unter Verletzung anderer ins Gewicht fallender Interessen möglich wäre.

(hier originaldokument
Bearbeitet von Cuero am 13.05.2002, 00:17

luke

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:eek: :eek: :eek:


das a freiheitsstrafe bis zu einem jahr gibt hab ich auch net gewussr

realRP

wheel it baby
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jo schön aber wie i am boden glegen bin hatt i keine zeit mir die ganzen auto taferln zu merken ;o
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