Unfall - wie gehts jetzt weiter...
Athlon1 21.04.2011 - 22:38 5739 36
master blue
Mr. Anderson
|
edit: es ist natürlich verboten unbegründet eine Vollbremsung zu machen, aber beweise mal, dass kein Grund vorlag, weiters dürfte es dich theoretisch auch nicht tangieren, da du genug Abstand zum Vordermann einzuhalten hast (siehe Absatz 1 meines postings) lässt es sich beweisen geht auch eine teilschuld an den anderen. @LJ hast du dann rechtlich nichts unternommen? ich mein, von selbst passiert nichts, da musst du schon selbst urgieren. was die unfallrekonstruktion von weiter vorne im thread angeht: grundsätzlich möglich, als ergebnis erhält man jedoch keine dezitierte geschwindigkeit in form 1 zahl, sondern immer einen wahrscheinlichkeitsbereich.
Bearbeitet von master blue am 22.04.2011, 13:30
|
Burschi1620
24/7 Santa Claus
|
OT: Ich finde es arg wenn man einen Fehler macht das man versucht dem anderen eine Teilschuld anzuhängen. (er ist vielleicht schnellergefahren usw.) Wenn Du oder ich Nachrang haben und jemanden übersehen wird(was passieren kann), dann muss man sich selber eingestehen das man ein Hornochse oder unkonzentriert war/ist.
Sorry musste ich mal wieder los werden. willkommen in der realen Welt. Da kannst du noch so ein Gutmensch sein, deine Versicherung ist es nicht und untersucht auf jeden Fall in diese Richtung
|
flying_teapot
Undiskutant
|
etwaiges schmerzensgeld ist ja immer noch privat "nachzuklagen" afaik ? die behörde von sich aus gibt glaub ich keine schmerzensgeld-forderungen aus... oder ?
nachdem bei mir schon ewig die 0er Stufe ist (manche bekommen sogar minus stufen) bekomme ich immer so "freischadengutscheine" jedes Jahr... einmal gratis Klescher ftw ?
ftp.
|
Anima
OC Addicted
|
eine (unwichtige, aber interessante) belehrung: soweit ich weiß sagt man in österreich schmerzengeld, und nicht schmerzensgeld.
|
Facetious
Addicted
|
Und zwecks der Erlangung des Schmerzengeld. Das Verfahren wegen Körperverletzung ist ein Strafdelikt, dementsprechend von der staatsanwaltschaft zu verfolgen (offizialdelikt). Das Opfer kann sich dem Strafprozess als privatankläger anschließen um schadenersatz (in dem Fall fällt auch schmerzengeld darunter) zu erlangen. Wenn der unfallverursacher aber vorher nicht straffällig war bietet der Staatsanwalt zu 90% Diversion in Form einer Geldstrafe an. Damit kommt's nicht mal zu einer Verhandlung vor Gericht und Schmerzensgeld kann nur noch in der ordentlichen Gerichtsbarkeit eingeklagt werden
Hth facetious
|
Athlon1
Future has arrived!
|
jetzt im richtigen thread:
so, muss wieder mal aufwärmen. Heut hab ich den Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen, 880,-muss ich zahlen dann wir keine Strafverfahren eingeleitet.
Habs zur Versicherung gebracht, die sagen mir am Montag bescheid, weiss jemand ob bzw. wie das abläuft bzw. gedeckt ist? tia
|
LJ
the force is with me
|
Bei mir waren gsd nur 21 Euro zu zahlen. Mir hat damals der Rechtsanwalt gesagt, dass man Einspruch einlegen könnte, man aber normalerweise schlechter aussteigt wenn man das probiert. Hatte irgendwas mit dem Einkommen zu tun - der Strafsatz wird entsprechend dem Gehalt festgelegt oder so.
Ich glaube dass gerichtliche Strafen nicht durch die Versicherung gedeckt sein werden - aber wer weiß... lass uns wissen wie es weitergeht
|