11Fire01
Here to stay
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oh, wo wir gerade bei stvo sind, habe ich noch ein rethorische frage: warum blinken alle auf ner vorrangstraße, wenn es nach links oder rechts geht
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vb3rzm
Addicted
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Kennst du etwa die Antwort nicht? [rhetorisch]
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11Fire01
Here to stay
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trotzdem finde ich es verunsichernd, nicht weil ich es nicht weis, sondern was ist, wenn ein betrunkener eines tages auf die idee kommt, ach der blinkt nicht, der wird schon nicht nach links/rechts fahren ;/ das macht mindestens die hälfte an der straße dort, eines tages setzt sich das noch fest in deren köpfe (siehe hier, die länger schon nichts mehr mit der theorie zu tun hatten) und schaun nur mehr auf den blinker. am besten ich streich die alle aus dem vertrauensgrundsatz und führe buch
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Spikx
My Little Pwny
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oh, wo wir gerade bei stvo sind, habe ich noch ein rethorische frage: warum blinken alle auf ner vorrangstraße, wenn es nach links oder rechts geht Nehmen wir an du kommst zu einer Kreuzung wo es gerade aus geht, nach links und nach rechts. Von dir aus gesehen geht der Vorrang nach links weiter und du willst auch nach links fahren. Wenn du jetzt nicht links blinkst, hieße das doch, dass du gerade aus fahren willst, anstatt eben nach links der Vorrangstraße entlang. Das wiederum könnte böse enden, wenn ein entgegenkommendes Auto von der Nachrangstraße auch gerade ausfahren will und dein nicht-blinken eben als gerade aus fahren interpretiert... Oder angenommen du blinkst in diesem Fall rechts, willst aber gerade aus fahren. Das endet auch böse, wenn von Rechts ein Fahrzeug kommt und gerade aus oder rechts will
Bearbeitet von Spikx am 18.04.2007, 08:24
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userohnenamen
leider kein name
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oh, wo wir gerade bei stvo sind, habe ich noch ein rethorische frage: warum blinken alle auf ner vorrangstraße, wenn es nach links oder rechts geht das is ja noch harmlos, da checken die leute einfach ned das ne straße auch mal ne kurve haben kann am besten sind die die beim kreisverkehr reinfahren nach rechts blinken aber beim rausfahren nicht mehr blinken
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Ex0duS
Banned
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ja das mit dem kreisverkehr scheint 90% der autofahrer geistig komplett zu überfordern
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11Fire01
Here to stay
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@spikx
eben nicht, nur wenn ich von der vorrangstraße abfahren will, muss ich blinken! genau aus dem grund, wie du es dir denkst, macht mir das sorgen und ich blinke meist trotzdem :P
bei dem rest stimm ich dir zu, mit den unfallsszenarien (die kreuzung die ich meine geht gerade aus und nur nach links) *g*
gesetzestext wäre ganz nett dazu
Bearbeitet von 11Fire01 am 18.04.2007, 08:34
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Spikx
My Little Pwny
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@spikx
eben nicht, nur wenn ich von der vorrangstraße abfahren will, muss ich blinken! genau aus dem grund, wie du es dir denkst, macht mir das sorgen und ich blinke meist trotzdem :P
gesetzestext wäre ganz nett dazu Eben nicht ;P. Das heißt du blinkst wenn du gerade aus fahren willst? Schaltest du dann die Warnblinkanlage ein oder wie? Wie gesagt, wenn du an so einer Kreuzung rechts blinkst, aber gerade ausfahren will, ist das verständlicherweise fatal. Wenn du nicht blinkst, heißt das du willst gerade aus fahren. Ein besonderer Vorrang ist nur ein besonderer Vorrang... ändert nichts am blinken. In der Praxis wird dir da aber trotzdem nicht jeder reinfahren, da fast alle glauben, man muss da nicht blinken und alle nehmen daher an, dass du der Vorrangstraße entlang fahren willst... Aber das nicht-blinken an einer Kreuzung mit besonderem Vorrang ist ein Mythos, der sich schon lange hält. In der Fahrschule sind wir immer wieder darauf aufmerksam gemacht worden. Ob es dazu einen Gesetzestext gibt, weiß ich allerdings nicht. Der müsste wenn dann schon das blinken explizit "verbieten". //Edit: ja bei T-Kreuzungen is es halt etwas weniger tragisch, aber auch dort könnte ja der dir entgegenkommende meinen, du willst gerade aus fahren, weil du nicht blinkst, in Wirklichkeit willst du nur der Vorrangstraße entlang fahren.. und dann *bÄmm!*
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11Fire01
Here to stay
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naja eben nach rechts blinken und abfahren von der vorrangstraße. wird ja wohl einen gesetzestext zu vorrangstraßen verhalten geben. werden schon noch ein paar antworten, möglicherweise mit.
ich meine, das so in der fahrschule gelernt zu haben (auch wenns mir widerstrebt, wie dein bsp schön zeigt)...
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Ex0duS
Banned
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blinker heisst im gesetz übrigens "fahrtrichtungsanzeiger" das alleine sollte imho die frage klähren.
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master blue
Mr. Anderson
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blinker heisst im gesetz übrigens "fahrtrichtungsanzeiger" das alleine sollte imho die frage klähren. Aber das nicht-blinken an einer Kreuzung mit besonderem Vorrang ist ein Mythos, der sich schon lange hält. In der Fahrschule sind wir immer wieder darauf aufmerksam gemacht worden. signed! genau so ist es.
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Neo-=IuE=-
Here to stay
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ich schau gleich mal im fahrschulbuch nach (wenn ichs find): Denn ich hab im gedanken dass eine geschwindigkeitsbegrenzung nach einem kilometer automatisch aufhört (sprich es muss ein neues taferl gesetzt werden). Das einzige beispiel was ich dafür hab is die A22 stadteinwährts, da stehen so 5 hunderter schilder im einkilometer takt. Viele andere beispiele sprechen aber dagegen
edit: finds net also zu dem nach 1 kilometer aufhebung, des hat folgendes aufsich wenn die geschwindigkeit im zuge einer baustelle runtergesetzt wird und die aufhebungszeichen fehlen, dann wird nach 1km nach ende der augenscheinlichen baustelle die beschränkung aufgehoben .... so hab ich das gelernt und in erinnerung zu dem ursprünglichen geschwindigkeitsbeschränkung geht vor ortstafeln ein 70er vor einer ortstafel wird mit der ortstafel nicht aufgehoben.... wenn du an 70er am ende vom ort hast und dann kommt die ortstafel darfst ja auch nachher net 100 fahren zb edit: hab gsehn zu dem hat eh scho den gesetzestext gepostet, i war zu faul so genau zu suchen wer an gesetzestext sucht.... http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/
Bearbeitet von Neo-=IuE=- am 18.04.2007, 12:32
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CPU3000
Big d00d
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So habs ich gelernt:
Ortstafel hebt 70er nicht auf!
Aber: Ortstafel gilt trotzdem, für den Bereich.
Soll heißen: Hab ich 1 km vorm Ort nen 70er, und komm in den Ort rein, muss ich dort 50 fahren. Ist der Ort zu ende darf ich weiterhin nur 70 fahren, weil der 70er noch gültig ist, bis er auf wirklich aufgehoben wird. Die Ortstafel "unterbricht" den 70er also für die Länge des Orts, muss aber wiederum von einem 70er-Ende Schild aufgehoben werden.
Also 70er wird von Ortstafel nicht aufgehoben, trotzdem darf man im Ort nur 50 Fahren.
Ausnahme: 70er direkt bei Ortstafel (aber auch der muss wieder durch ein 70er-Ende aufgehoben werden)
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