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Studium + Selbstständigkeit

Obermotz 02.07.2014 - 15:11 6196 53
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Cuero

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Zitat von murcielago
Zuverdienstgrenze 8k im Jahr.

achtung, novelle des studfg, sind künftig 10k, die öh hat die änderungen hier schon mal zusammengefasst:

http://www.oeh.ac.at/studfg

Hansmaulwurf

u wot m8?
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Zitat von Burschi1620
Wenn die Selbstständigkeit reduzierbar ist, dann würd ichs so lassen und "nebenbei" studieren. Ein Technikstudium in Mindestzeit ist ohnehin nicht das leichteste. Ich würde mich nicht unbedingt auf Mindestzeit einstellen imho.
+1

Ich kenn die Situation vom Selbsterhalterstip nur von einem Freund, der zweimal abgelehnt wurde, und meinte die Bewilligungsquote ist einfach gering. Es kann sein das du lange warten musst bis du eine Bestätigung oder Absage hast. Ich würd in der Zeit fast schon anfangen zu studieren.

Ich würde mich auch beim Sekreteriat des Studiengangs erkundigen, bei uns (Technikum) wars so das wir meisten 1-2 Tage die Woche frei hatten. Und vollen Tag hatten wir meist nur einen einzigen. Demnach wenn du dir das einteilen kannst als Selbstständiger ist das ein Riesen-Vorteil. Das Sekreteriat sagt dir wie "machbar" sowas ist, zumindest bei uns hattens ne gute Einschätzung davon wieviel geht.

Auf jeden Fall toi toi toi.

Longbow

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Zitat von Hansmaulwurf
Ich kenn die Situation vom Selbsterhalterstip nur von einem Freund, der zweimal abgelehnt wurde, und meinte die Bewilligungsquote ist einfach gering. Es kann sein das du lange warten musst bis du eine Bestätigung oder Absage hast. Ich würd in der Zeit fast schon anfangen zu studieren.
Kann ich absolut nicht bestätigen, sowohl meine Freundin als auch ihr Cousin haben das sofort, anstandslos bewilligt bekommen, anhand der erfüllten Kriterien.

DKCH

...
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hätte auch noch nie gehört, dass es beim selbsterhalterstip probleme gibt.
wieviele tage du frei haben willst oder nicht musst du eh selber wissen, teh one and only sekretariat gibts auf der uni ned (dafür viele kleine mehr oder weniger unfreundliche sekretariate :D)
informatik ist ein relativ kleines studium, die liste der übungen hast eh schön im PDF. ich würd auf jeden fall bei der selbstständigkeit bleiben, einige bekannte haben das auch so gemacht...

Hansmaulwurf

u wot m8?
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Zitat von Longbow
Kann ich absolut nicht bestätigen, sowohl meine Freundin als auch ihr Cousin haben das sofort, anstandslos bewilligt bekommen, anhand der erfüllten Kriterien.
Dann hat mir wohl jemand Blödsinn erzählt :D Gut zu wissen.

murcielago

Dr. Doom
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Zitat von Hansmaulwurf
+1

Ich kenn die Situation vom Selbsterhalterstip nur von einem Freund, der zweimal abgelehnt wurde, und meinte die Bewilligungsquote ist einfach gering. Es kann sein das du lange warten musst bis du eine Bestätigung oder Absage hast. Ich würd in der Zeit fast schon anfangen zu studieren.

Also bei mir hats da überhaupt keine Probleme gegeben. Beantragt, bewilligt, fertig. Alles innerhalb von wenigen Tagen.

edit: ups, da waren andere schon schneller. naja, egal :D

Obermotz

Fünfzylindernazi
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Was ich mich zu dem Thema auch Frage: Wie funktioniert das Selbsterhalterstipendium im Bezug auf das Verdienstjahr bzw. den Zeitraum?
Nehmen wir an, ich fange im Oktober zu Studieren an, habe aber in diesem Geschäftsjahr (01.01.-31.12.) schon deutlich mehr als 8000 Euro Reingewinn gemacht. Heißt, Oktober bis Dezember kann ich das Stipendium vergessen oder?
Aber ein ähnliches Problem hätte ja eigentlich auch ein Angestellter, der in ein Studium wechselt..

Cuero

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ein selbsterhalterstipendium ist i.d.r. bei vorliegen aller unterlagen in kürzester zeit bewilligt oder eben nicht. es gibt keine mysteriösen vergabekommissionen oder dgl, man muss einfach nur gewisse dinge vorlegen (vieles holt sich die behörde eh auch via datenaustausch) und dann kommt rasch der bescheid.

ggf. sich vorher einen beratungstermin ausmachen und mal in der zuständigen stipendienstelle vorbeischauen.

bzgl. zuverdienst: es zählt das, was du im bezugszeitraum verdienst, ggf. wird das aliquotiert:

http://www.stipendium.at/studienfoe...erdienstgrenze/

zuverdienst ab sept. 14 pro jahr: 10.000 EUR. du beziehst von okt - dez beihilfe, d.h. 3 monate = 1/4 jahr = höchst "erlaubter" zuverdienst, der deine beihilfe nicht mindert = 2500 EUR (10.000/4).
Bearbeitet von Cuero am 02.07.2014, 19:30

murcielago

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Zitat von Obermotz
Was ich mich zu dem Thema auch Frage: Wie funktioniert das Selbsterhalterstipendium im Bezug auf das Verdienstjahr bzw. den Zeitraum?
Nehmen wir an, ich fange im Oktober zu Studieren an, habe aber in diesem Geschäftsjahr (01.01.-31.12.) schon deutlich mehr als 8000 Euro Reingewinn gemacht. Heißt, Oktober bis Dezember kann ich das Stipendium vergessen oder?
Aber ein ähnliches Problem hätte ja eigentlich auch ein Angestellter, der in ein Studium wechselt..

Egal, es wird erst ab Bewilligung gezählt. Hatte ich damals extra nachgefragt...

Zitat
Sehr geehrter Herr xxx!

Nach derzeitger Rechtslage dürfen Sie dann in den Bezugsmonaten nicht mehr als 8 000 Euro verdienen. Es wird zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht aliquotiert.

Mit freundlichen Grüßen

Cuero

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spätestens zur novelle im sept. 14 wird aliquotiert.

murcielago

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Ok bei mir wars 2013...

Obermotz

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Verstehe nur zum Teil - wie kann ich das nachweisen, wie viel ich pro Monat bzw. z.B. von Oktober bis Dezember verdient habe?

Cuero

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wie gesagt, es ist gerade die novelle auf dem weg...

hier gibts schon eine info: http://www.oeh.ac.at/studfg

auf stipendium.at in kürze

Master99

verträumter realist
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Zitat von Obermotz
Verstehe nur zum Teil - wie kann ich das nachweisen, wie viel ich pro Monat bzw. z.B. von Oktober bis Dezember verdient habe?

wie handhabst du das den jetzt mit der einkommenssteuer als selbstständiger?

Obermotz

Fünfzylindernazi
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Der Einkommenssteuerbescheid wird einmal jährlich im Frühjahr für das vorhergehende Jahr berechnet.
Kann man natürlich durch 12 Teilen, sagt aber nix über den tatsächlichen Verdienst in dem Monat aus. Ich werd wohl mal die Hotline von der Stipendieninfo quälen, sobald die Novelle durch ist.
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