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steuerrückzahlung für studierende?!

LeadToDeath 14.04.2007 - 17:52 1666 27
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Drey

disconnected
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das ist wieder was anderes ... ausgaben für die uni könntest ev. als werbungskosten od. kosten zwengs ausbildung odgl. absetzen, das bedeutet, dass du die berechnungsgrundlage für die lohnsteuerberechnung um eben die werbungskosten herabsetzt.

die verdienstgrenze, aber der man lohnsteuerpflichtig wird, weiß ich grad nicht ... aber einiges höher als 100k ats/jahr. aber wo keine lohnsteuer bezahlt wurde, kannst auch keine rückfordern.

mit der mwst. hat das direkt nüsse zu tun. es gibt zig steuern
mehrwertsteuer
lohnsteuer
kapitalertragsteuer
mineralölsteuer
kfzsteuer
hundesteuer
deppensteuer
usw. usf.

beim lohnsteuerausgleich gehts eben um rückholung von (eigentlich zu viel bezahlter) lohnsteuer. thats it.

-drey-
Bearbeitet von Drey am 14.04.2007, 18:48

LTD

frecher fratz
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ja genau! werbungskosten ... davon hat er was erzählt!

was heißt ich kann berechnungsgrundlage der lohnsteuerberechnung herabsetzen? -> ich bekomm einfach mehr zurück als wenn ich nix gekauft hätte?

angenommen ich hab 4000€ rausgeschmissen für die uni, wieviel bekomm ich zurück?

psykoman

Addicted
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Da gibts so ein Bücherl bei der AK wo alles genau drinnen steht. Hab für 06 zB mein MPB in die Werbungskosten einfließen lassen. Es is auf 3 Jahre zum Absetzen. Allerdings hab ichs erst im Nov. gekauft dh ich kanns im 1. Jahr nur zur Hälfte abschreiben und im 4. Jahr dann die andere Hälfte.
40% is 'Privatnutzung' (weil das eigentlich für Angestellte eingeführt wurde die zB ein Laptop selbst kaufen, den aber für die Firma nutzen) dh die muss man pro Jahr auch noch abziehen. Is aber trotzdem noch n Patzen Geld ;)

edit: Hab im 06er Jahr aber auch von Jänner bis September gearbeitet, weiß jetzt net inwiefern das Auswirkungen hatte.

AdRy

Auferstanden
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Zitat von LeadToDeath
angenommen ich hab 4000€ rausgeschmissen für die uni,

dann wird sich das finanzamt fragen woher du das geld hast wenn du ned arbeitest ;)

LTD

frecher fratz
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Zitat von AdRy
dann wird sich das finanzamt fragen woher du das geld hast wenn du ned arbeitest ;)

lottotreffer *g*. gut also ich kann maximal das absetzen was ich auch erwirtschaftet hab und wenn überhaupt dann geht das nur verteilt auf die folgenden jahre...

BlueAngel

Silencer
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Zitat von LeadToDeath
k danke :) das wollt ich wissen

MwSt. bekommen nur Firmen zurück die eine UstID (Umsatzsteueridentifikationsnummer) haben.

Drey

disconnected
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Zitat von LeadToDeath
ja genau! werbungskosten ... davon hat er was erzählt!

was heißt ich kann berechnungsgrundlage der lohnsteuerberechnung herabsetzen? -> ich bekomm einfach mehr zurück als wenn ich nix gekauft hätte?

angenommen ich hab 4000€ rausgeschmissen für die uni, wieviel bekomm ich zurück?

angenommen:
in einem jahr 1k € absetzbare kosten
bruttojahresgehalt nach berücksichtigung von freibetrag und gschisstigschassti 35k €

normalerweise zahlst von den 35k € lohnsteuer
mitm lohnsteuerausgleich setzt du die 1k € ab und daher zahlst nur mehr von 34k € lohnsteuer

dh: du sparst dir die lohnsteuer von 1k € - der satz ist je nach progressionsstufe ... zB bei 40% zahlst bei:
berechnungsgrundlage 35k: 14k €
berechnungsgrundlage 34k: 13,6k €

du sparst dir eben 400€ an lohnsteuer ... eben die hausnummer 40% von den absetzbarenkosten

...............

aber das war ein trivialst-beispiel ... da gibts mehrere faktoren für die berechnung: privatnutzung, abschreibbar, höchstgrenzen, usw. usf.

aber solangst keine lohnsteuer zahlst, kannst für die lohnsteuerfreie jahre nix absetzen, wie denn auch.

-drey-

Hubman

Seine Dudeheit
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Zitat von Drey
aber solangst keine lohnsteuer zahlst, kannst für die lohnsteuerfreie jahre nix absetzen, wie denn auch.

nur ist das anscheinend nicht so klar;-), wird praktisch bei jeder diskussion über das thema nur schwer auf anhieb verstanden

jives

And the science gets done
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Die Einkommensteuergrenze beläuft sich momentan auf 10.000€/10.900€ pro Jahr, je nachdem ob du selbstständig oder unselbstständig bist (http://www.help.gv.at/Content.Node/80/Seite.800210.html).
Liegst du mit deinem/deinen Einkommen über dieser Grenze musst du eine Einkommenssteuererklärung machen, und in diesem Fall Steuern zahlen ;)

Mit den Werbungskosten kannst du die Bemessungsgrundlage (= das was du übers Jahr verdient hast) drücken (wobei ich nicht weiß, ob ein z.B. Notebook hierbei auf 5 Jahre abgeschrieben werden muss/kann).

Solltest du über ein paar Monate mehr als ~900€ pro Monat verdienen (http://www.help.gv.at/Content.Node/80/Seite.800240.html), so wird bei einer unselbstständigen Tätigkeit automatisch eine Lohnsteuer abgezogen. Solltest du jedoch übers Jahr gesehen unter den 10.900€ liegen, kannst du dir diese Steuer wieder zurückholen.

LTD

frecher fratz
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mhm danke

mir war halt nicht klar ob ich die mwst zurückholen kann oder nicht, weils bei uns plötzlich geheißen hat ja, das könnt ihr (und das wär ein ziemlich fetter batzen geld gewesen).

wenn dem nicht so ist, isses natürlich wurst. was ich mich dann halt frage: ich werde jetzt 6 monate ferialarbeiten - kann ich meine zuvor gekauften gerätschaften nachträglich vom verdienten geld abziehen? bzw. von der lohnsteuer die ich dann zahlen muss?

jives

And the science gets done
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Sorry für den Doppelpost, aber ich hätte selbst noch eine Frage, die zum oberen nicht ganz dazupasst.

Angenommen ich habe mehrere regelmäßige Einkommen, aus denen ich keine Steuern zahle (geringfügig, Pensionen, Beihilfen, etc).
Ein paar Monate im Jahr arbeite ich jedoch Vollzeit als Angestellter und verdiene x€, von denen die Lohnsteuer bereits abgezogen wird.

Ist meine Bemessungsgrundlage dann das bereits versteuerte Einkommen aus den paar Monaten + alle restlichen Einkommen, oder muss ich auf das unversteuerte Einkommen zurückrechnen und dann summieren?

Was passiert, wenn ich beim obigen Szenario ohne Werbungskosten über 10.900€ komme, mit Werbungskosten jedoch darunter? Bekomm ich dann die Steuer aus den versteuerten Einkommen zurück?

ccr


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Die Bemessungsgrundlage ist das gesamte Einkommen eines Jahres. Von der daraus berechneten Steuerpflicht wird eine etwaige schon bezahlte Steuer abgezogen, und den Rest mußt nachzahlen.
It's that easy.
Wenn Du bei Deiner Arbeitnehmerveranlagung nach Abzug der Werbungskosten mit der Bemessungsgrundlage unter 10.900 kommst, bekommst Du natürlich alle bezahlten Steuern (und möglicherweise Negativsteuern) zurück.

userohnenamen

leider kein name
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noch dazu wirst du sowieso zangsbeglückt mitn steuerausgleich, du wirst also nicht auskommen diesen zu machen
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