Erklärbär
Banned
|
4 kann ich in Englisch und Mathe bekommen wobei ich Englisch halt glaube das er fix is (ncht gut und nicht schlecht) und Mathe krieg ich vermitlich nen 3er.
Und Prüfung zw. 4 und 5 hatte ich in keinnem Fach.
|
boogeyman
Bloody Newbie
|
Ich denk das sicherste wird sein du gehst jetzt anstatt hier im Forum abzuhängen Gitarre üben, dann kein dir die Klausel egal sein.
|
Erklärbär
Banned
|
So hab jetzt grade 32-45 durchgespielt(im Heftl)...das kann ich so ziehmich. Nur tuh ich mir schwer den Bass und noch eine Seite zu greifen.
|
cbs2k1
Big d00d
|
afaik stimmen alle lehrer ab, bzw. wird dürfte dass so ablaufen, dass der KV die Konferenz über dich "leitet" und eine art kleinen "Vortrag" hält abgestimmt wird dann, wobei jeder lehrer, egal obst da ne schlechte note hast, oder ne gute für oder gegen den aufstieg stimmen kann. sie sollen sich eigentlich nicht nach der note richten die du in ihrem fach hast sondern dem gesamtbild der noten nach urteilen.
Ach ja, ein "mindestnotenschnitt" dürfte es anscheinend ned geben, da letztes jahr auch ein (ex)kollege von mir fast nur gerade noch genügend hatte, und trotzdem ne konferenz gehalten werden musste (weich ich vom kv)
|
Erklärbär
Banned
|
Naja...ich kann nur hoffen das ich aufsteig. Wenn ich die Prüfung schaff is es eh hinfällig. Aber ich check den gegriffenen Bass einfach nicht.
|
r4pt0R^-
Up in the Air
|
wirst du mal kindergartenonkel :|
|
moidaschl
Vollzeit-Hackler
|
moch da ned ins hoserl wegen gitarre
|
Silvasurfer
I do my own stunts
|
Schau. Ich bin in einem ORG Instrumental. Sprich ich MUSS ein Instrument wählen und dieses hab ich dann als Fach ich hätte an deiner stelle die triangel genommen ... do kannst wirklich nicht viel falsch machen ansonsten a andere schul besucht .. denn musik als pfilchtfach is scho a ausnahme
|
Ultimus
-
|
Sollten die Erziehungsberechtigten das Nicht genügend" in einem Pflichtgegenstand zwar als gerechtfertigt empfinden, jedoch beanstanden, dass ihr Kind von der Klassenkonferenz die Aufstiegsklausel nicht erhalten hat, sollte vor Erhebung einer Berufung Folgendes beachtet werden: a) Hat die Schülerin/der Schüler zwar in einem Pflichtgegenstand ein Nicht genügend" erhalten, weist jedoch in den anderen Pflichtgegenständen kein Genügend" auf, wird für den Fall, dass die Klassenkonferenz die Berechtigung zum Aufsteigen nicht erteilt, eine Berufung Erfolg haben.
AUSNAHME: Hat eine Schülerin/ein Schüler schon im Jahreszeugnis des vorangegangenen Schuljahres in demselben Pflichtgegenstand ein Nicht genügend" erhalten, so ist ein Aufsteigen kraft Gesetzes nicht möglich (§ 25 Abs. 2 lit. a SchUG). Dabei ist es unerheblich, ob die Schulstufe wiederholt wurde oder nicht.
b) Hat die Schülerin/der Schüler außer dem Nicht genügend" auch Genügend" im Jahreszeugnis, kommt es darauf an, wie weit diese Genügend" abgesichert sind oder nicht. Ein nicht abgesichertes Genügend" ist ein solches, das eher zum Nicht genügend" tendiert.
Dies wiederum bedeutet, dass auf Grund des Gesamtleistungsbildes der Schülerin/des Schülers im betreffenden Pflichtgegenstand/in den betreffenden Pflichtgegenständen so geringe Leistungsreserven vorhanden sind, dass unter Zugrundelegung pädagogischen Sachverstands nicht zu erwarten ist, dass die Leistungsdefizite in der höheren Schulstufe (wo ja auch noch die gravierenden Wissenslücken in dem mit Nicht genügend" beurteilten Fach geschlossen werden müssen) aufgeholt werden können.
Der Stadtschulrat für Wien wird daher in der Regel keiner Schülerin/keinem Schüler die Berechtigung zum Aufsteigen erteilen, wenn sie/er außer dem Nicht genügend" auch nur ein einziges schwach abgesichertes Genügend" im Jahreszeugnis hat.
Die Berechtigung zum Aufsteigen in einem solchen Fall hätte nämlich zur Folge, dass die Schülerin/der Schüler mindestens 2 Pflichtgegenstände nachlernen" müsste, was einerseits im Hinblick auf die erweiterten Lehrplananforderungen der höheren Schulstufe und die erheblichen Lerndefizite andererseits pädagogisch nicht zu vertreten wäre. http://www.grg23vbs.ac.at/Info-Material/berufungen.htmlhth
|
XanTo$
Big d00d
|
es hängt sehrwohl von der anzahl der anderen 4er ab. man darf keinen "wackeligen" (schwachen) 4er haben .... und wennst mit den lehrern dann kein problem hast bist sicher durch
mfg thomas
|
Ultimus
-
|
4er solltest halt sowenig haben wie möglich. am besten keinen, weil dann haben sie keine argumente, dir keine klausel zu geben.
|
Stiga05
Big d00d
|
die klausel hänt nur von der notenkonferenz und der lehrer ab, wieviele 4er udn welche noten du hast is total egal. genau darum geht es... Es kommt darauf an ob du in anderen fächern auch fetzten bzw 4rer hast... Aber du hast eh fast keine 4, also ist das eh hinfällig. Es steht nirgends geschrieben mit wievielen 4rern du die klausel noch bekommen kannst oder auch ned. Du kannst auch mit 4 oder mehr vierern noch die klausel bekommen, wie gesagt es steht nirgends geschrieben oder so. --> du wirst durchkommen wenn die noten die du am anfang gepostet hast auch wirklich stehen... mFg
|
cbs2k1
Big d00d
|
sorry for offtopic, aber wenn wir schon dabei sind, wie schaut das eigentlich mit den prüfungen im herbst aus, kommts da auch darauf an was dür eine noten man im jahr hatte und wird die dann noch dazugezählt und dividiert, oder reichts da wenn man positiv ist?
|
JoeDesperado
...loves the ride
|
sorry for offtopic, aber wenn wir schon dabei sind, wie schaut das eigentlich mit den prüfungen im herbst aus, kommts da auch darauf an was dür eine noten man im jahr hatte und wird die dann noch dazugezählt und dividiert, oder reichts da wenn man positiv ist? positiv sein reicht völlig (iirc)
|
daisho
SHODAN
|
Ja, ist ja auch ne Jahresprüfung. Allerdings find ich Herbst-Prüfungen lame, is shit für den Schüler, Lehrer, für alle ...
|