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Sonderkündigung bei Umzug ?

VAC 25.09.2013 - 18:50 3658 10
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VAC

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Hey

Ist von euch jemand auf dem Laufenden ?

Ich hab nur deutsche Fälle gefunden, dass es seit 2012 im Telekomm. Gesetz heißt, dass es ein Kündigungsrecht gibt wenn der Service am neuen Wohnort nicht weiter geführt werden kann.

Da sich Drei nun querstellt und sagt, dass mein Umzug nach Deutschland quasi wurscht ist müsste ich weiter zahlen.
Will ich freilich nicht weil ich ja nichts mehr vom Vertrag habe.

Jetzt die Frage: Hat Ö da nach wie vor nicht nachgebessert hinsichtlich Konsumentenrecht/schutz oder liegt Drei da daneben ?

spunz

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Da kannst du höchstens auf Kulanz seitens Drei hoffen (oder auch nicht). Mit Konsumentenschutz/Recht hat das nichts zu tun. Es ist nun mal DEIN Problem wenn du umziehst.

wacht

pewpew
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Du kannst natuerlich auch probieren ob du den Vertrag an jemanden anderen uebertragen kannst, nachdem die neuen Tarife ja nicht so beliebt zu sein scheinen machst damit vl wem a Freude...

VAC

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Zitat von spunz
Da kannst du höchstens auf Kulanz seitens Drei hoffen (oder auch nicht). Mit Konsumentenschutz/Recht hat das nichts zu tun. Es ist nun mal DEIN Problem wenn du umziehst.

Das sieht der deutsche Gesetzgeber eben anders.
Deswegen hat es mich interessiert ob in Österreich auch nachgebessert wurde.

Wies aussieht ist ein Umzug ins Ausland aber im Gegensatz kein Grund zu Kündigung, auch wenn der Provider dort keinen Dienst tut und man für nichts bezahlt.

Schade eigentlich

userohnenamen

leider kein name
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du hast dich für 24 monate knechten lassen und dafür dein endgerät gestützt bekommen
sonst könnt ich mir ja auch noch ein gerät schnell holen wenn ich weiß das ich in 4 wochen nach südafrika geh ...
versuch den vertrag an jemanden überschreiben zu lassen der ihn gebrauchen kann und zahl halt die 30€ übertragungsgebühr
edit: und trifft diese gesetzgebung in deutschland nicht sogar nur festnetz-anschlüsse? ich glaub mobilfunk is dahingehend nicht betroffen

VAC

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Das mein ich garnicht.
Das ich das Gerät auszahlen muss war mri sowieso klar, versteh ich auch voll und ganz.
Nur wenn ich das tue hat der Provider ja faktisch nur den Verlust des Serviceendgeltes hin zu nehmen für den er aber ohnehin keine Leistung zu bringen hat.

So muss ich bezahlen für nicht erhaltene Leistung.

Und nein, das gilt für Internet wie Handy usw.

Einige Fälle gelesen, dass z.B. ein bestimmter INternetprovider kein Service am neuen Wohnort angeboten hat und darum war der VErtrag kündbar, nur das Modem musste übergeben werden.

Man hat hier allerdings 3 Monate Kündigungsfrist ab Umzugsdatum

spunz

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Zitat von VAC
Das sieht der deutsche Gesetzgeber eben anders.
Deswegen hat es mich interessiert ob in Österreich auch nachgebessert wurde.

Du hast auch hierzulande ein Recht auf eine "vorzeitige" Kündigung. Der Gegenseite steht aber eine entsprechende Entschädigung zu. Die Rechtslage ist also mit Deutschland zu vergleichen, auch dort ist eine Entschädigung nicht ausgeschlossen.

Abhängig vom Provider kannst du auf entsprechende Kulanz hoffen. Bei T-Mobile DSL Verträgen in .de, sind es zB 50% auf die Grundgebühr.

eitschpi

alpakaflüsterer
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Der Service funktioniert in DE ja eh? Is halt teuer.

VAC

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Das is eben der Streitpunkt, ist die Nutzbarkeit zu deutlich höherem Preis, Roaming sei Dank, gegeben ?

Der Unterschied in Ö wird eben gemacht (wie ich jetzt gelesen hab): Bin ich Staatsbürger eines anderen Landes und ziehe weiter heim, kein Problem, ziehe ich als Österreicher ins Ausland, Pech.

Da frag ich mich halt, im Normalfall weiß man als ausländischer Staatsbürger (z.B. Student,..) doch eher wann man wieder zurück geht und könnte eine Wertkarte nehmen als als Österreicher der ins Ausland geht, mein Praktikum z.B. war total spontan.

Seis drum, wird eh nix helfen, Drei war bis dato ja noch nie für Kulanz bekannt und gerade jetzt wo sie 1Mrd für Orange hingelegt haben werdens mich lieber in einem Jahr verlieren als kulant zu sein.

Ich hatte ja ursprünglich gebeten 6 Monate still zu legen und anschließend längere Laufzeit zu haben, so hätten sie mich nicht mal als Kunden verloren.

spunz

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Zitat von VAC
Das is eben der Streitpunkt, ist die Nutzbarkeit zu deutlich höherem Preis, Roaming sei Dank, gegeben ?

Mir wäre nicht bekannt das die "Nutzbarkeit" irgend einen Einfluss hätte bei Mobilfunkverträgen? Soweit ich es in Erinnerung habe, trifft dies nur auf spezielle Bedingungen bei DSL Verträgen zu?

Crash Override

BOfH
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Klar hast du ein Sonderkündigungsrecht wenn du durch eine providerseitige Änderung zu Hause nicht mehr erreichbar bist. (Das hatte mein Bruder hier in Deutschland, Vertrag und Handy 3 Monate alt und Roaming mit T-Mobile wurde abgeschaltet. Dem Provider steht dabei kein finanzieller Ausgleich zu, da er ja Vertragsbrüchig ist, Leistung wird nicht mehr erbracht.)
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