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Soll ich aus meinem Haus ausziehen?

max 04.09.2011 - 11:27 9006 75
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u5V8eYCW7P

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Zitat von WONDERMIKE
sag Jack, besteht für Max eigentlich die Gefahr, dass sich Vater/Bruder einen imaginären mündlichen Vertrag mit ihm/seiner Frau ausdenken?

So imaginär wäre der gar nicht meines erachtens nach. Ich seh es so, dass der Vater durch den Umbau entweder das Eigentumsrecht am oberen Stockwerk oder zumindest das Nutzungsrecht (wenn dann wie lang? für immer? keine Ahnung) inklusive Vermietungsrecht erworben hat. Das wär (ohne ausdrückliche Absprache) nichtmal mündlich sondern nur ein konkludenter (aus den Umständen geschossener und ohne ausdrückliche Vereinbarung) Vertrag. Wenn das so ist, dann könnte sich max seinerseits auf die mündliche Zusage des Vaters berufen dass er ihm das obere Stockwerk vermietet (??) wenn er es denn braucht.

Beweisschwierigkeiten gibts dann für beide Parteien, der konkludente Vertrag des Vaters ist aber wohl viel leichter zu beweisen (dass er den Umbau bezahlt hat wird er belegen können, der Rest hängt dann wohl vom Richter ab, kenn dazu aber genau 0 Rechtsprechung).

e-Lummi-N@tor

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Wissen die Eltern das ihr die Option "ausziehn" überlegt? (mit den verbundenen Nachteilen für Vater & Bruder)

Wenns keine Einsicht der Eltern gibt, ausziehn! Weit weg und nen Schlussstrich ziehen bzw. die Beziehung zu den Eltern aufs "wesentliche" reduzieren, soferns von der Gattin durchführbar.

Lieber wo anders glücklich mit Kind & Kegel als immer auf Verwandschaft Rücksicht nehmen.


Nur zum Verständnis: Wie alt ist der Bruder für dens zu kurzfristig ist in einem oder 3 Jahren auszuziehn?

CROWLER

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Zitat von max
Den Ausbau des Dachbodens hat allerdings der Vater zum grössten teil bezahlt.

was für ein vertragsverhältnis habt ihr nun eigentlich zum vater?
darlehen? schenkung? goa? :p
müsst ihr den dachbodenausbau jemals bezahlen?

u5V8eYCW7P

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Zitat von CROWLER
was für ein vertragsverhältnis habt ihr nun eigentlich zum vater?
darlehen? schenkung? goa? :p

Wenn der Vater vom Bruder direkt Miete bekommt sind alle 3 Möglichkeiten recht unwarscheinlich imho. Schenkung schonmal garnicht, Darlehen und Geschäftsführung ohne Auftrag wären denkbar (dann wär die Miete aber auch keine wirkliche Miete mehr) auch wenns insgesammt ein sehr seltsames Konstrukt ist.

CROWLER

Powerbunny
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drum auch der " :p "
aber ein darlehen ist imho denkbar.
vor allem mit der abmachung "solange ihr den platz nicht braucht bleibt der bruder (...) dieser zahlt miete um die ausgaben auszugleichen" könnte durchaus den willen eines darlehens erkennbar machen (imho)

dass der vater nämlich eigentum am dachboden erworben hat wage ich zu bezweifeln und weise auf "superficies solo cedit" hin.
ich würde daher sagen der threadstarter hat jedenfalls eigentum am dachboden erworben, und halte daher ein darlehen für wahrscheinlicher.
ich glaube nicht dass es der hypothetische parteiwille war, dass der vater ein stockwerkseigentum an dem dachboden erwirbt - id quod actum est.

disclaimer: meine ansicht spiegelt eben nur meine ansicht wieder, ich gebe keine gewähr auf richtigkeit


edit:
ein superädifikat scheitert übrigens am mangelnden titel.


imho solltest du mal eine unverbindliche auskunft beim anwalt deines vertrauens einholen
Bearbeitet von CROWLER am 04.09.2011, 13:41

Hansmaulwurf

u wot m8?
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Imho würde ich mal vorsichtig beiden sagen, wenn in 6-12 Monaten der Bruder nicht auszieht, das es für euch unerträglich ist, und ihr euch eine neue Bleibe suchts. Ich schätz mal der Vater wird sich des "Gewinn"-Entgangs bewusst sein und sich das vielleicht überlegen. Wenn nicht ziehts sowieso aus, weil dann werdet ihr bei allen Entscheidungen den Kürzeren ziehen (auch in 3 Jahren). Und erklären das er sich nicht vorbereiten konnte ist ja auch B$, Kindern tauchen ja auch nicht von heut auf morgen auf..

u5V8eYCW7P

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@ Crowler
Darlehen ist schon denkbar, aber wenn keinerlei Rückzahlungsmodalitäten ausgemacht sind und der Bruder auch noch Miete zahlt (wenns wirklich Miete ist dann muss der Vater logischweise auch das Recht zum Vermieten haben, das hat man aus nem normalen Darlehen nunmal net) dann eben unwarscheinlich.

superficies solo cedit berührt aber das Miteigentumsrecht nicht. Denkbar sind beide Lösungen, kommt dann halt auf den ermittelten Parteiwillen an. Solche fast unlösbaren Konstrukte kommen halt raus wenn man intern in der Familie sowas "einfach mal macht" :D

Keine Gewähr und Rat zum Aufsuchen eines Anwalts gilt auch für meinen Post ;)
Bearbeitet von u5V8eYCW7P am 04.09.2011, 13:47

CROWLER

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Zitat von Jack the ripper
@ Crowler
Darlehen ist schon denkbar, aber wenn keinerlei Rückzahlungsmodalitäten ausgemacht sind und der Bruder auch noch Miete zahlt (wenns wirklich Miete ist dann muss der Vater logischweise auch das Recht zum Vermieten haben, das hat man aus nem normalen Darlehen nunmal net) dann eben unwarscheinlich.

superficies solo cedit berührt aber das Miteigentumsrecht nicht. Denkbar sind beide Lösungen, kommt dann halt auf den ermittelten Parteiwillen an. Solche fast unlösbaren Konstrukte kommen halt raus wenn man intern in der Familie sowas "einfach mal macht" :D

Keine Gewähr und Rat zum Aufsuchen eines Anwalts gilt auch für meinen Post ;)

ich stimme dir zu, dass das mit dem bestandvertrag äußerst bedenklich ist, jedoch spricht das grundbuch eindeutig gegen ein miteigentum (vom vater ist ja nur ein vorkaufsrecht verbüchert wurde?) des grundes.
und ein stockwerkseigentum verlangt auch eine quote am grund (afaik).

und das superädifikat würde ich ausschließen, da hier kein titel vorhanden ist.

daher nochmal: id quod actum est : ein darlehen wollten sie vereinbaren (die miete soll ja die aufwendungen tilgen + sonst wäre eine miteigentumsquote verbüchert worden)
einen justischen alptraum haben sie umgesetzt

achtung alles sehr theoretisches IMHO :)
daher montag anwalt anrufen :)
Bearbeitet von CROWLER am 04.09.2011, 14:01

Probmaker

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Zitat von max
Rechtsanwalt oder gar klagen wäre der letzte Schritt, sowas kommt eigenlich gar nicht in frage ...
der gang zum anwalt bedeutet nicht gleich klagen - es ist viel mehr ein consulting was man überhaupt sinnvollerweise tun KANN. das ganze konstrukt erscheint nämlich sehr kompliziert -> ein anwalt/notar kann hier mal klarheit schaffen was überhaupt sache ist - die machen das jeden tag (da ist euer fall noch recht harmlos - ich kenne fälle wo im haus der eltern (vater verstorben) die mutter lebt, wenn sie stirbt bekommt einer der söhne das haus und derjenige fährt aufd nacht hin tauscht alle schlösser und verriegelt die garage damit sie nicht raus kann und die heimhilfe nicht rein kann), kann ich dir auch aus erfahrung sagen ;)

u5V8eYCW7P

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Der fehlende Grundbuchseintrag sagt im Grunde aber nur aus, dass der entsprechende Modus fehlt. Ob ein Titel vorhanden ist, das ist Auslegungssache. Klar, wenn man den Modus nicht zeitnah setzt wird das Gericht das vermutlich als Indiz für einen fehlenden Titel sehen, genauso wie das Vermietrecht als Indiz gegen ein Darlehen angesehn werden kann. Der Anwalt kann am Montag vermutlich seine Termine absagen damit er das Dilemma löst :D
Bearbeitet von u5V8eYCW7P am 04.09.2011, 14:14

CROWLER

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aja:
poste den sachverhalt mal auch http://www.checkmycase.at

Cuero

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geh zu einem notar/anwalt. das sind profis. mit denen besprichst du die fakten durch und die zur verfügung stehenden möglichkeiten. für eine davon entscheidet ihr euch dann.

von familienintern klären (unter kenntnis aller rechtlichen rahmenbedingungen) über mediation im beisein von dritten bis hin zum aus dem haus klagen steht euch alles offen.

wird ein paar eur kosten, wäre mir die sache aber wert. ausser ihr steht drauf, schlaflose nächte zu haben, weil euer leben den bach runtergeht.

eitschpi

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Andere Frage, interessehalber, wieso habt's ihr noch ned geheiratet?

Anti

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Noch eine andere Frage (von der es mich ehrlich gesagt wundert, dass sie von unseren Juristen noch nicht gestellt wurde): Zahlt der Bruder offiziell Miete an den Vater (was dann Versteuert wird, etc.) oder läuft das unter der Hand? Zweiteres würde dann wohl wieder eher auf ein Darlehen seltsamer Form schließen lassen...

Nach dem was ich so über den Bruder gelesen hab, wird er nie von selber ausziehen (ist es ihm finanziell überhaupt möglich?), also solltet ihr wirklich einen Anwalt konsultieren...

Edith sagt: Gibt es in ihrer Familie sowas wie eine geistig-moralische Instanz, auf die Vater und/oder Bruder hören? Vielleicht ein Opa oder eine Tante oder sowas, an die ihr euch wenden könntet, und die dann von einem möglichst neutral-sachlichem Standpunkt aus versucht, dem Bruder und dem Vater die Sache zu erklären (und den Auszug des Bruders vl. schmackhaft zu machen)?
Bearbeitet von Anti am 04.09.2011, 17:01

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Zitat von Anti
Noch eine andere Frage (von der es mich ehrlich gesagt wundert, dass sie von unseren Juristen noch nicht gestellt wurde): Zahlt der Bruder offiziell Miete an den Vater (was dann Versteuert wird, etc.) oder läuft das unter der Hand? Zweiteres würde dann wohl wieder eher auf ein Darlehen seltsamer Form schließen lassen...

Die Frage wurde nicht gestellt weil sie irrelevant ist (solang man keine Beweisschwierigkeiten bekommt). Egal ob er offiziell oder inoffiziell Miete bezahlt, Verträge sind sowieso nach dem Parteiwillen und nicht nach der Überschrift zu bewerten. Wenns unter der Hand ist interessiert das möglicherweise die Finanz, aber nicht den Richter der entscheidet ob Miteigentum/Darlehen/ganz was anderes. Es stellt sich höchstens die Frage ob es Miete oder Rückzahlung des Darlehens ist (in dem Sinn dass max das Recht an der Miete an den Vater abgetreten hat, dafür fällt mir bei dem Sachverhalt aber partou kein Rechtsgrund ein, egal ob schriftlich/mündlich/konkludent), offiziell oder nicht macht keinen Unterschied (wenn man es beweisen kann).
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