Hokum
Techmarine
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auf seinen pflichtteil kann sich max jetzt schon freuen
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userohnenamen
leider kein name
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auf seinen pflichtteil kann sich max jetzt schon freuen er is ned mit ihnen verwandt, wenn dann darf sich seine frau drauf freuen edit: und ich hatte recht das es sich beim frauen-forum um parents.at handelt, das kenn ich inzwischen auch ned von ungefähr *hust*
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WONDERMIKE
Administratorkenough
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Was leistet der Bruder da genau? Beziehst das jetzt auf die Möglichkeit das sein Erbe in vielen Jahren geringer ausfallen könnte wenn die Bürgschaft schlagend wird oder was wird da _vom_Bruder geleistet? der Bruder ist Teil eines Deals durch den Max die letzten Jahre Geld gespart hat Zumindest hoffe ich Max hat sich die Bürgschaft nicht aufschwatzen lassen und den Bruder unfreiwillig mitgekauft, sondern das bewusst wegen des finanziellen Aspekts getan.
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userohnenamen
leider kein name
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rein rechtlich is es doch völlig egal warum die bürgschaft vom stiefvater gemacht wurde, der bruder hat keinen anspruch darauf im haus zu wohnen, d.h. er hat mit angemessener frist zu gehen _._
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NeM
OC Addicted
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rein rechtlich is es doch völlig egal warum die bürgschaft vom stiefvater gemacht wurde, der bruder hat keinen anspruch darauf im haus zu wohnen, d.h. er hat mit angemessener frist zu gehen _._ Seh ich eigentlich ganz ähnlich. Ausziehen oder Familienstreit, wird ned anders gehen.
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Cuero
Moderator
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das sind probleme, mit denen man zu einem notar und/oder anwalt geht, aber nicht in irgendwelche foren "." da gehts um sechsstellige eur-beträge und familienangelegenheiten, die ev. lebens-jahrzehnte beeinflussen können und man hat nix besseres zu tun als auf parents.at das breitzuschlagen?
notar/anwalt einbeziehen, etliche sind auch mediatoren, lösung finden, umsetzen.
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u5V8eYCW7P
Banned by Moderators
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Wieso? Wenn der Sachverhalt stimmt (und unstreitig ist) haben sie eher keine rechtlichen sondern familiäre Probleme. Ob overclockers da das Richtige ist, das ist eine andere Frage
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max
Here to stay
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An und für sich war das betreffende Haus ein altes einstöckiges Haus. Wurde von uns gekauft (Kredit mit Bürgschaft vom Vater ) den Kredit zahlen wir ab. Betriebskosten zahlen eigentlich wir.
Das Haus wurde umgebaut und mehr oder weniger der Dachboden ausgebaut (= Da wo der Bruder jetzt wohnt). Die Dachbodenwohnung ist eine eigene Wohnung mit BAd/WC und offener Küche. Treppenhaus und Eingang wird von beiden Parteien benützt . Erdgeschoss hat ca 80 qm, Dachgeschoss hat ca 70qm
Den Ausbau des Dachbodens hat allerdings der Vater zum grössten teil bezahlt.
Ausgemacht ist dass der Bruder Miete an den Vater Zahlt um dessen Kosten auszugleichen. Der Bruder hatte aber schon einige "Firmen" mit denen er Pleite ging und in die der Vater ohnehin schon "zig-tausende" Euro gesteckt hat.
Wenn der Bruder weg wäre müssten klarerweise wir diese zusätzliche Miete übernehmen. Ist für uns selbstverständlich.
Mit der Situation bin ich übrigens vom ersten tag an nicht glücklich, Aber wenn wir das damals nicht so akzeptiert hätten würden wir wohl noch immer in einer Kellerwohnung leben ;-)
mfg max
EDIT: Ja ist parents.at
Und Ja OC.at ist wohl nicht das richtige - aber ich wollte mal ein paar männliche meinungen ;-)
Rechtsanwalt oder gar klagen wäre der letzte Schritt, sowas kommt eigenlich gar nicht in frage ...
Bearbeitet von max am 04.09.2011, 12:52
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userohnenamen
leider kein name
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imho gibts in der lage nur ein problem, es wird keine einigung geben mit der beide seiten leben können -) entweder man schmeißt ihn raus und braucht mit ihrer familie kein wort mehr reden -) man lässt ihn weitere 3 jahre, dann nochmals 5 jahre usw. drinnen und wird selbst unglücklich --> das kann auch sehr schnell auf die beziehung gehen, imho der beschissenste weg -) man zieht aus, sucht sich was eigenes und idealerweise bricht man folgendermaßen auch den kontakt ab, je nachdem wie gut ihr kontakt zur mutter ist dann halt nur zu den männern der familie
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u5V8eYCW7P
Banned by Moderators
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Mkay, dann schaut die Sache schon wieder ganz anders aus Man könnte jetzt spekulieren ob der Vater Miteigentum erworben hat. Das hätte er zwar nicht rechtswirksam erworben weil es dazu der Eintragung im Grundbuch bedürfte (ein Vorkaufsrecht ist da sicher nicht ausreichend) aber möglichweise könnte er die Eintragung desselben erzwingen. Mit dem Rauswurf des Bruders schauts dann schon sehr viel anders aus. Auch moralisch bin ich dann eher auf Wondermikes Seite, auch wenn ich euch auch gut verstehn kann. Und der Gang zum Anwalt erscheint unter den "neuen" Gegebenheiten auch sehr viel logischer (sprich solltet ihr machen bevor ihr irgendwas anderes macht).
Bearbeitet von u5V8eYCW7P am 04.09.2011, 12:56
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spunz
Super ModeratorSuper Moderator
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auch das vorkaufsrecht des vaters ist kein problem, er will sein haus ja nicht verkaufen. aus der bürgschaft kann sein vater auch nicht raus, so gesehen ist max rundum auf der "sicheren" seite.
aus meiner sicht ist die sache mehr als eindeutig. es war seit monaten absehbar das ihr mehr platz benötigt (2tes kind), somit würde ich auf die mündliche abmachung pochen. ich würde gar nicht warten, sondern deinen bruder eine frist von 3 monaten setzen. das ganze würde ich schriftlich mit eine mietvertrag festlegen, inkl einer monatlichen pönale falls er nicht auszieht.
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u5V8eYCW7P
Banned by Moderators
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..., so gesehen ist max rundum auf der "sicheren" seite. So gesehen ja, der Vater hat aber auf eigene Kosten das Haus umgebaut und so wertvoller gemacht. Ich seh hier ehrlichgesagt einen konkludenten Vertrag dass der angebaute Teil eben ihm gehört (wie gesagt, das ist kein Eigentumsrecht weils bei Liegenschaften nunmal nur mit der Intabulation geht, kann aber dazu führen dass der Vater sein Eigentumsrecht erzwingen kann) soweit nichts anderes ausgemacht ist.
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CROWLER
Powerbunny
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Wenn ausgemacht war dass das nur so lang geht wie man den Platz eben nicht braucht dann ist da in der jetzigen Situation genau gar nix mehr "mitgekauft", weder rechtlich noch moralisch. Vater und Bruder wollen sich offensichtlich nicht an die Absprache halten, imho ist das ihr Problem. Im Sinne des Familienfriedens würd ich einfach eine Frist setzen ("6 Monate kannst noch bleiben in der Zeit suchst dir was anderes, ansonsten Räumungsklage. Punkt aus.").
Ein mündlicher Vertrag den ich auch beweisen kann gilt genau so viel wie ein schriftlicher. Es gibt auch sowas wie Zeugen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorkaufsrecht
"...im Falle des Verkaufs..." 100% zustimmung edit kommt gleich
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WONDERMIKE
Administratorkenough
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wow, so viel Troubles und dann schaun "gerademal" 80m² raus sag Jack, besteht für Max eigentlich die Gefahr, dass sich Vater/Bruder einen imaginären mündlichen Vertrag mit ihm/seiner Frau ausdenken?
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roscoe
tinkerer
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Ich habe in der eigenen Familie miterleben "dürfen", wie so etwas ausarten kann.
Egal, was die Lösung schlussendlich sein wird - schau, dass es schnell zu einer solchen kommt, mach einen Strich darunter und kümmer Dich um Deine Familie und nicht die Probleme einer "anderen".
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