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selbsterhalterstipendium zuverdienstgrenze fragen

davebastard 05.12.2012 - 13:51 4858 10
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davebastard

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da es hier auch einige gibt die das selbsterhalterstipendium beziehen, hab ich mir gedacht ich frag euch mal.

es gibt beim SS die zuverdienstgrenze von 8000€ im Jahr. bisher war das nie ein problem weil ich nur einen tag pro woche gearbeitet habe, wenn ich jetzt aber einen 2ten Tag arbeite und in meinem angestelltenverhältnis bleibe könnte es sein dass ich über die 8000€ im jahr drüberkomme.

dazu jetzt meine fragen:
1.)zählen urlaubs und weihnachtsgeld zum jahreseinkommen ?
2.)wie wird das gehandhabt wenn ich minimal über den 8000€ bin, muss ich dann genau den Betrag, um den ich die 8000€ überschreite zurückzahlen oder gibt es eine "Strafe" ?
3.)würde es mir irgendwas bringen das selbe stundenpensum als freier dienstnehmer zu arbeiten ? ich denke da jetzt an dinge die man abschreiben kann usw...

pinkey

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Hast du dir mal stipendium.at durchgelesen? Da werden eigentlich alle deine Fragen beantwortet und auch aufgelistet wie sich der Verdienst etc. zusammensetzt...

Bei Zuverdienst musst echt aufpassen, ich hab schon ordentlich zurückzahlen "dürfen".

Cuero

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http://www.stipendium.at/studienfoe...erdienstgrenze/

hier steht was du suchst :)

im zweifel wende dich noch an deine/n zuständige/n sachbearbeiter/in :)

davebastard

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ok damit ist 1) geklärt.
2) liest sich so wie wenn es so ist wie ich geschrieben habe, eventuell schick ich dann gleich so ein formular hin damit ich nix nachzahlen muss.

gelten die sonderausgaben und werbungspauschale auch bei angestelltenverhältnis oder nur bei freier dienstnehmer / selbstständigkeit ?

und wegen 3) wollt ich eigentlich erfahrungsberichte

Facetious

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Kann nur zu den steuerrechtlichen Aspekten was sagen:
Werbungskostenpauschale gem § 16 Abs 3 EStG gilt ohne besonderen Nachweis nur bei unselbständigen Einkünften (im Moment sind das EUR 132) und Sonderausgabenpauschale gem § 18 Abs 2 EStG gilt sowohl für Selbständige als auch Unselbständige (derzeit EUR 60).

Da aber das StudFG (§ 8 Abs 1 Z 1) auf das Einkommen iSd § 2 Abs 2 EStG abstellt kannst du auch höhere SA oder WK abziehen (wenn du sie belegen kannst!).

davebastard

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versteh ich das richtig das ich die 132€ und die 60€ vom einkommen abziehen kann, egal ob ichs belegen kann oder nicht ?
und nur wenns drüber ist brauch ich rechnungen ? werbungskosten ist klar aber was fällt under sonderausgaben ?

edit: ok, sonderausgaben
http://www.bmf.gv.at/Steuern/Tippsf...wasknnensie.htm

wär interessant für versicherungen z.B rechtschutzversicherung wollt ich eh schon machen
Bearbeitet von davebastard am 05.12.2012, 19:51

DKCH

...
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aber achtung:
Zitat
Welche Sonderausgaben sind nur im Rahmen des gemeinsamen Höchstbetrages abzugsfähig (Topf-Sonderausgaben)?Rz580-584

Versicherungsprämien (außer: freiwillige Weiterversicherung und Nachkauf von Versicherungszeiten), Pensionskassenbeiträge, Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung werden auch als „Topf-Sonderausgaben“ bezeichnet und sind insgesamt bis zu einem persönlichen Höchstbetrag von 2.920 € jährlich abzugsfähig. Der persönliche Höchstbetrag erhöht sich für Alleinverdienerinnen oder Alleinverdiener (mit Kind) und Alleinerzieherinnen oder Alleinerzieher auf 5.840 €. Sonderausgaben innerhalb des Höchstbetrages werden nur im Ausmaß eines Viertels steuerwirksam.

davebastard

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Zitat von DKCH
aber achtung:

warum einfach wenns auch kompliziert geht :rolleyes:

so wie es aussieht geht es sich aber eh mit den 192€ schon aus dass ich nicht über 8000€/jahr komme

Facetious

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Heißer Tipp für Sonderausgaben sind auch
- der Kirchenbeitrag (bis zu 400 Euro jährlich)
- Kosten eines etwaigen Steuerberaters
- Spenden an begünstigte Einrichtungen

Die drei fallen auch nicht in die Topf-Sonderausgaben. Musst du halt gegebenfalls aber nachweisen (insb. bei Spenden musst du dir den Wisch ausfüllen lassen, dass sie begünstigte Einrichtungen sind!)

davebastard

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mhh grad erfahren dass ich doch recht deutlich über der grenze bin. :(

hab ich das richtig verstanden:
wenn ich mir z.B einen neuen PC zulege um hausnummer 2000€ dann kann ich den auf 4 jahre abziehen als werbungskosten . d.h. wie bei der arbeitnehmerveranlagung 2000/4 = 500€ und dann noch die 40% privatnutzung abziehen ergibt 300€ / jahr die ich vom einkommen abziehen kann ?

bei den sonderausgaben wirds wohl nur auf die versicherung hinauslaufen da die von Facetious genannten gründe bei mir nicht zutreffen.
Bearbeitet von davebastard am 06.12.2012, 15:53

Facetious

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Müsste so sein, ja. Die Verwendung des PC muss halt betrieblich/beruflich veranlasst sein.
Ist jetzt natürlich abhängig wie viel du tatsächlich dann noch über die Grenze bist. Aber bevor du das Stip zurückzahlen musst würde ich lieber steuerwirksam spenden. Dann beruhigst du im gleichen Zug auch noch dein Gewissen ;)
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