Schulunterrichtsgesetz
TOM 19.06.2006 - 14:25 5321 32
Burschi1620
24/7 Santa Claus
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Hi Leute...
Eins vorweg, dies hier ist ein ernsthafter Thread... wenn wer Ahnung von dem Thema hat bitte ich um Hilfe, unnötige Kommentare kann man sich im Vorhinein sparen:
Situation: 4. Klasse HTL und wir werden nächstes Jahr fix zusammengelegt mit einer zweiten Klasse. Da wir die "unbeliebtere" Klasse sind, wirkt es derzeit so, als wenn die Lehrer so viele wie möglich aus unserer Klasse rauskicken wollen (4 haben sie schon fix mit drei 5ern), damit die Klasse relativ klein bleibt bei der Matura
In einem Fach hatten heute 4 Personen Prüfung und alle haben es nicht geschafft. (Bei zwei Personen ist es der 3te Fünfer bei den zwei anderen der erste/einzige).
Was mich jetzt interessiert... man muss ja per Frühwarnung informiert werden, in welchem Fach man negativ werden kann. Im ersten Semster hatten wir alle einen 3er in dem Fach und somit wurden wir nicht frühgewarnt. Jetzt haben wir alle einen 5er ohne jemals frühgewarnt worden zu sein und was ich mich erinner MUSS man frühgewartn werden um negativ werden zu können.
Drei von den vier Personen sind schon über18.. keine Ahnung wie das da ist (und unser Abteilungsvostand konnte uns dazu auch keine Information geben, oder er wollte es nicht)... einer wäre noch unter 18
Wisst ihr wie das funktioniert? Hat sich jemand von euch schon damit beschäftigt? Ich bin derzeit heftig am Schulunterrichtsgesetz durchlesen, aber finde nichts passenden falls man eben _nicht_ informiert wird. Ich werde jetzt noch den Kiddy-Support anrufen (Rat auf Draht) und nachher den Stadtschulrat direkt anfragen.
Nur um eines klar zu stellen... keiner will sich durchschummeln durch irgendwelche linken Sachen, aber nachdem wir anscheinend von den Lehrern gefisted werden will ich mich nur Informieren wie das laut Gesetz ablaufen müsste.
Uns wird täglich vorgehalten welche Pflichten wir haben (Bringschuld, dass wir einfach geprüft werden können ohne Information, etc.), aber keiner Informiert uns über unsere Rechte Erst vor einer woche gehört von einem lehrer: Frühwarnungen sind kein muss. Er darf auch fünfer ohne frühwarnung austeilen. edit: aber soweit ich weiß MUSS einem der lehrer zu jeder zeit den aktuellen stand der noten mitteilen können. Bin mir aber net sicher
Bearbeitet von Burschi1620 am 21.06.2006, 02:06
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Silvasurfer
I do my own stunts
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bei solchen fällen is der weg eigentlich Klassenvorstand, Eltern -> betroffener Lehrer, schulrat/direktor -> landesschulrat eigentlich is angriff die beste verteidigung bei solchen fällen. denn wenn ich das gefühl hab ungerecht behandelt/benotet zu werden. werd ich schauen das ich das gespräch mitn betroffenen lehrer zu suchen. ich hatte auch nen nachzipf in deutsch und kam auch keine frühwarnung (scho 4 jahre her)
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RoNin
Here to stay
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Du kannst dich beim Landesschulrat beschweren, welcher verpflichtet ist, solchen Dingen nach zu gehn ... nur: wenn da nicht die ganze Klasse hinter dir steht, bist am A ...
Die Direktoren / Abteilungsvorstände der eigenen Schule stehn meist hinter dem Lehrer -> vorsicht
Bearbeitet von RoNin am 21.06.2006, 09:01
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