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Schulunterrichtsgesetz

TOM 19.06.2006 - 14:25 5320 32
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TOM

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Hi Leute...

Eins vorweg, dies hier ist ein ernsthafter Thread... wenn wer Ahnung von dem Thema hat bitte ich um Hilfe, unnötige Kommentare kann man sich im Vorhinein sparen:

Situation: 4. Klasse HTL und wir werden nächstes Jahr fix zusammengelegt mit einer zweiten Klasse. Da wir die "unbeliebtere" Klasse sind, wirkt es derzeit so, als wenn die Lehrer so viele wie möglich aus unserer Klasse rauskicken wollen (4 haben sie schon fix mit drei 5ern), damit die Klasse relativ klein bleibt bei der Matura

In einem Fach hatten heute 4 Personen Prüfung und alle haben es nicht geschafft. (Bei zwei Personen ist es der 3te Fünfer bei den zwei anderen der erste/einzige).

Was mich jetzt interessiert... man muss ja per Frühwarnung informiert werden, in welchem Fach man negativ werden kann. Im ersten Semster hatten wir alle einen 3er in dem Fach und somit wurden wir nicht frühgewarnt. Jetzt haben wir alle einen 5er ohne jemals frühgewarnt worden zu sein und was ich mich erinner MUSS man frühgewartn werden um negativ werden zu können.

Drei von den vier Personen sind schon über18.. keine Ahnung wie das da ist (und unser Abteilungsvostand konnte uns dazu auch keine Information geben, oder er wollte es nicht)... einer wäre noch unter 18

Wisst ihr wie das funktioniert? Hat sich jemand von euch schon damit beschäftigt? Ich bin derzeit heftig am Schulunterrichtsgesetz durchlesen, aber finde nichts passenden falls man eben _nicht_ informiert wird. Ich werde jetzt noch den Kiddy-Support anrufen (Rat auf Draht) und nachher den Stadtschulrat direkt anfragen.

Nur um eines klar zu stellen... keiner will sich durchschummeln durch irgendwelche linken Sachen, aber nachdem wir anscheinend von den Lehrern gefisted werden will ich mich nur Informieren wie das laut Gesetz ablaufen müsste.

Uns wird täglich vorgehalten welche Pflichten wir haben (Bringschuld, dass wir einfach geprüft werden können ohne Information, etc.), aber keiner Informiert uns über unsere Rechte

Bullet0x

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Genau diese Frage hab ich mir auch schon öfters gestellt.. bei uns war es in einem Fach so, das wir alle das Abschluss Projekt nicht abgegeben haben, manche auf den Test aber einen nur einern Vierer hatten.. also müssten sie eigentlich negativ sein durch das Projekt.. der Lehrer meinte aber er habe uns nicht Frühgewarnt.. also bekämen wir eine 4...

Das mit den Frühwarnungen ist so ein richtiges unschlüßiges Gesetz über das sich viel streiten lässt.

ABer bei einem sei dir in klarem..

Die Lehrer sitzen immer am längeren Ast....


EDIT: In jeder Schule gibt es einen Lehrer der für Schülerprbleme zuständig is.. k.A wie der posten jez genau heißt.. aber sowas gibts in jeder schule.. solltest mal dort nachfragen die sollten die auskunft geben!

salsa

So spät wie gestern.
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imho kann man auch ohne Frühwarnung negativ werden, für die über 18-Jährigen dürft das alles aber kaum mehr von Bedeutung sein.

Das ist das was bei uns von den Lehrern so verbreitet wird/wurde, wie es geschrieben steht weiß ich leider auch nicht.

HP

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Fruehwarnungen koennen auch muendlich ausgesprochen werden, sofern der Schueler volljaehrig ist.

Eine Fruehwarnung muss nicht fuer das Semesterzeugnis erteilt werden, jedoch fuer das Abschlusszeugnis.

Eines gleich vorweg: du hast keine Chance.

dilg

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naja müssen...der späteste "vor"warntermin is am Tag der Notenkonferenz,ich gehe davon aus das in nächster Zeit der Kv bei euch hereinschneien wird und um eure Unterschrift bittet.

Wieviele seits ihr&wie steht euer KV dazu?

CitizenX

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§19:
Zitat
(3a) Wenn die Leistungen des Schülers auf Grund der bisher erbrachten Leistungen in einem Pflichtgegenstand zum Ende des 1. oder des 2. Semesters mit „Nicht genügend“ zu beurteilen wären, ist dies den Erziehungsberechtigten unverzüglich mitzuteilen und dem Schüler sowie den Erziehungsberechtigten vom Klassenvorstand oder vom unterrichtenden Lehrer Gelegenheit zu einem beratenden Gespräch zu geben (Frühwarnsystem). Dabei sind insbesondere Fördermaßnahmen zur Vermeidung dieser negativen Beurteilung (zB Analyse der Lerndefizite unter Einbeziehung der individuellen Lern- und Leistungsstärken, Fördermöglichkeiten, Förderunterrichtsangebote, Leistungsnachweise) zu erarbeiten und zu beraten. Dies gilt für Berufsschulen mit der Maßgabe, dass die Verständigung auch an den Lehrberechtigten zu ergehen hat ; diese Verständigungspflicht besteht nicht an lehrgangsmäßigen Berufsschulen mit einer geringeren Dauer als acht Wochen.

TOM

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(3a) Wenn die Leistungen des Schülers auf Grund der bisher erbrachten Leistungen in einem Pflichtgegenstand zum Ende des 1. oder des 2. Semesters mit „Nicht genügend“ zu beurteilen wären, ist dies den Erziehungsberechtigten unverzüglich mitzuteilen und dem Schüler sowie den Erziehungsberechtigten vom Klassenvorstand oder vom unterrichtenden Lehrer Gelegenheit zu einem beratenden Gespräch zu geben (Frühwarnsystem). Dabei sind insbesondere Fördermaßnahmen zur Vermeidung dieser negativen Beurteilung (zB Analyse der Lerndefizite unter Einbeziehung der individuellen Lern- und Leistungsstärken, Fördermöglichkeiten, Förderunterrichtsangebote, Leistungsnachweise) zu erarbeiten und zu beraten. Dies gilt für Berufsschulen mit der Maßgabe, dass die Verständigung auch an den Lehrberechtigten zu ergehen hat ; diese Verständigungspflicht besteht nicht an lehrgangsmäßigen Berufsschulen mit einer geringeren Dauer als acht Wochen.

Das findet man dazu im SchUG

Ist die Frage zählt ein "Du bist derzeit negativ" als Fühwarnung? Wozu dann die ganze Prozedur von wegen unterschreiben usw. => das könnte man sich ja dann alles sparen

Wenn sie jetzt wirklich daher kommen (wenn keine Prüfungsmöglichkeit mehr besteht, da heute die Noten eingetragen werden) und eine Unterschrift wollen => bekommen sie diese auf keinen Fall... dann ist fix, dass da etwas "ungesetzlich" abläuft und dann wird fix der Stadtschulrat benachrichtigt

edit: Ja mir ist klar, dass die Lehrer _immer_ am längeren Ast sitzen, aber ich lass mir nicht auf den Kopf koten, nur weil ich Schüler bin... wenn wir so viele Verpflichtungen haben, müssen wir auch Rechte haben und was spricht dagegen sich zumindest einmal darüber zu informieren? Ich veranstalte ja keine Goßdemonstration gegen die Schule :o

Nur wenn (eben von diesem Lehrer bei dem wir heute Prüfung hatten) mehrmals(!) folgende Zitate während des unterrichts kommen "Ich werde euch ausrotten" und er es anscheinend wirklich durchziehen will, werde ich das sicher nicht ohne reaktion im Raum stehen lassen
Bearbeitet von TOM am 19.06.2006, 14:53

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bei uns gabs auch so nen lehrer der am anfang des schuljahres zu 2-3 leuten ging und sagte "du schaffst das jahr nicht" und siehe da - alle flogen durch. bei den prüfungen hat er sie regelrecht zerfleischt, aber dagegen kannst du nichts machen.

nichtsdestotrotz hat er vor 1 oder 2 jahren ein disziplinarverfahren bekommen, eben weil es seltsam war dass in seinem fach durchschnittlich 3-5 schüler durchflogen

Ex0duS

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schlule is irgendwie lustig :D

auf da uni gibts prüfungen bei denen von anfang an feststeht das 60% durchrasseln, und keiner regt sich auf :D naja

@ Topic ... thats life .. trags mit fassung ...wenn deine leistung negativ is, dann is sie negativ auch wenn du nicht vorgewahrnt wurdest .... wär doch schräg andersrum oder ?

TOM

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http://www.wien.gv.at/ssr/faq/gruppe05/fws.htm

ich denke damit hat sich das Ganze erledigt :o

interessant finde ich es nur, dass es auf der wien.at seite dabei steht und nicht explizit im schulunterrichtsgesetz

@ exodus

wäre ich eindeutig negativ würde ich mich ja nicht darüber informieren und es einfach hinnehmen, aber nachdem ich in diesem jahr im ersten semester einen 3er hatte, einen test negativ und den letzten auf 3-4 spricht das nicht für komplette ahnungslosigkeit (bei den anderen schaut es fast gleich aus)

ausserdem geht es hier ja auch einfach um den fall, dass sie so viele wie möglich von uns rauskicken wollen, egal welche leistungen du erbringst... wenn ich die prüfungen von ein und dem selben lehrer im selben fach zwischen den zwei betroffenen klassen vergleiche, ist das nur lächerlich
Bearbeitet von TOM am 19.06.2006, 15:07

Ex0duS

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Zitat von TOM
ausserdem geht es hier ja auch einfach um den fall, dass sie so viele wie möglich von uns rauskicken wollen, egal welche leistungen du erbringst...

wie heissts so schön:

du merkst das du in der pupertät bist wenn du glaubst alle anderen sind idioten, und du merkst das du erwachsen wirst, wenn dir auffällt das du selbst einer bist ;)

wennst wirklich glaubst das es nicht gerecht war, dann versuchst mit nem noteneinspruch, aber sonst seh ich da echt nicht viel "hoffnung"

LTD

frecher fratz
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ich würd vorsichtig mit solchen anschuldigungen sein, denn wissen könnt ihr es nicht.

TOM

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Exodus: noch einmal für dich: "Eins vorweg, dies hier ist ein ernsthafter Thread... wenn wer Ahnung von dem Thema hat bitte ich um Hilfe, unnötige Kommentare kann man sich im Vorhinein sparen:"

LeadtoDeath: Welche Anschuldigungen meinst du jetzt? Großteils schildere ich nur fakten und Zitate, die dies doch relativ eindeutig untermauern

Noch einmal: Ich will mich darüber ja nur informieren und habe weder Einspruch eingelegt, noch irgendeinen Lehrer "verpetzt". Wenn das ganze so laut SchUG in Ordnung geht, habe ich kein Problem damit (bzw. kann einfach nichts dagegen machen, auch wenn es imho ungerecht ist) => Es geht mir ja auch darum, dass nicht nur ich betroffen bin, sondern auch einige andere

Ex0duS

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du solltest dir mein zitat wohl echt mal zu herzen nehmen ;)

@topic:
tja wie ich schon sagte:

keine chance nimms hin und aus.
oder leg einspruch gegen die note ein wennst wirklich belegen kannst das sie ungerecht is.

LTD

frecher fratz
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na das sie euch aussieben - oder hast du beweise?
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