Scheidungs-/Erbschaftsrechtsfrage
Pesevenk 05.06.2007 - 15:14 1068 9
Pesevenk
Little Overclocker
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Hallo,
hier mal die Situation:
Herr A und Frau B sind verheiratet. A hat einen eigenen Kleinbetrieb und B arbeitet auch.
Beide wollen sich scheiden lassen und es geht um das von A gekaufte Haus, welches noch gebaut wird.
Ist es für A möglich, das Haus an eines der Kinder zu verschenken, damit das Haus nicht als Vermögen vor dem Scheidungsrichter zählt?
Es ist klar, dass das Haus per Schenkungssteuer besteuert wird.
Bitte nur sichere Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Oberhauser
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DKCH
...
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gut gemeinter ratschlag: gericht anrufen, termin am amtstag vereinbaren, leut fragen die sich auskennen...
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onkelolf
1*-voter
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Frag nen anwalt, die paar euronen die die beratung kosten wird sinds nicht wert wenn man am ende da steht "aber im oc-atforum habens gesagt ich kann das haus verschenken"
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Longbow
Here to stay
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naja grundsätzlich wird sämtliches vermögen geteilt welches "gemeinsam erworben wurde"
d.h. wenn beide elternteile zusammenwohnen und dann die kreditraten fürs haus zahlen, dann wird das vermögen geteilt
meine mum hat auch vor der scheidung eine erbschaft gemacht und es wurde nicht eingerechnet, da dieses vermögen ja nicht gemeinsam erwirtschaftet wurde sondern eben nur meiner mutter vererbt,
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rettich
Legendwaffle, waffle!
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naja grundsätzlich wird sämtliches vermögen geteilt welches "gemeinsam erworben wurde" ack. wenn das haus VOR der der ehe gekauft wurde, kommts nicht in den "pot". A bekommt zurück, was er in die ehe eingebracht hat (ausgenommen ersessene rechte und so ähnlichen juristischen unfug) wenn das haus während der ehe gekauft wurde (also gemeinsam), dann kann A das haus auch nicht an so einfach an jemanden verschenken - weils ihm ja eigentlich nur zur hälfte gehört.
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kleinerChemiker
Here to stay
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sollte aber A alleine im grundbuch eingetragen sein, kann er es während der ehe verkaufen/verschenken.
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rettich
Legendwaffle, waffle!
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sollte aber A alleine im grundbuch eingetragen sein, kann er es während der ehe verkaufen/verschenken. ack. drum auch oben das "gemeinsam gekauft". zumindest im falle der scheidung gilt dann dies: Wenn die Wohnung laut Grundbuch ausschliesslich Ihrer Frau gehört, bleibt diese auch im Falle einer Scheidung Alleineigentümerin. http://www.anwaltshotline.org/Recht...-immobilien.htmweiter unten steht aber (sinngemäß), dass man einen antrag zur zuweisung der ehewohnung stellen kann, wenn man berechtigte gründe dafür hat (etwa, man will mit dem gemeinsamen kind dort leben)
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Medice
Intensivlaie
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ich würd mich da beraten lassen - erstens wegen der Verlässlichkeit der Auskunft ( ) - und vor allem, weils da viel zu viele "Wenns" und "Abers" gibt.
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Longbow
Here to stay
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ich würd mich da beraten lassen - erstens wegen der Verlässlichkeit der Auskunft ( ) - und vor allem, weils da viel zu viele "Wenns" und "Abers" gibt. das is sowieso vorausgesetzt wenn dieser fall eintritt imho zumal erstberatung eh kostenlos is
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ccr
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Völlig wurscht was der Anwalt sagt, der gegnerische Anwalt wird versuchen, das Gegenteil zu beweisen. Anhand Deiner Angaben kann man nichtmal eine halb-seriöse Kaffee-Sud-Prognose erstellen.
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