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Sachbeschädigung - Anzeige erstatten?

LakeBodom 31.01.2006 - 06:40 6897 82
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dosen

Here to stay
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Zitat von aNtraXx
Ich nehme mal an, dass die XBox zum Zeitpunkt der zerstörung noch mehr Geld wert war und daran sollte auch der Schuldbetrag gemessen werden.

Nur war eine Xbox auch vor den paar Monaten die sie beim bekannten rumgestanden ist nie mehr als 100€ Wert. Egal wie oft sie benutzt wurde - das ist ein veraltetes Produkt das sie dir nachschmeissen (bei der Xbox ist das übrigens gefährlich :D)

daisho

SHODAN
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Er kann das Ding ersetzen, 300€ bekommt er garantiert nicht.
Eine Anzeige erstatten kann man immer, egal wieviel man weis. Je mehr man weis umso besser natürlich.

Aber bei 50€ und den derzeitigen "Kosten" einer XBox wäre mir das der Aufwand nicht wert. Am besten Kontakt abbrechen und weiterleben...

/Edit: Problem ist natürlich bei Drogenabhängigen usw., dass man sie zwar anzeigen kann, sie aber meist kein Geld haben. ( eh klar )
Und wo kein Geld, da kein Schuldeneintreiben.

Andy K.

Bloody Newbie
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ich weiss sehr wohl was eine metapher ist, antraxx.
deshalb bitte ich dich deine mutmaßungen über mein wissen zu unterlassen!

ich halte es trotzdem für sehr überzogen, und unangepasst !

HaBa

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Dr. Funkenstein
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Zitat von Andy K.
full ack!! in allen belangen to exodus!
also mit welcher kälte hier einige leute agieren, um nachher als "hart/beständig/gefestigt" dazustehen ist ja unglaublich!
(in anderen threads aber über user herziehen wenn sie ähnlich agieren *halloscheinmoral*)

"muss bluten" / "den junkie in den abgrung stoßen" omg, das ist kein verdammter actionfilm leute, das ist das reale leben!

klar ist der kerl für seine lage selber schuld, und natürlich wird er die kohle wahrscheinlich nicht zahlen können!

aber dann noch so überzogen reagieren und den doppelten kaufpreis einfordern, und die eltern verständigen ??
da tust so erwachsen auf klage und anzeige und dann willst du zu seinen eltern gehen ??? lol

imho bist du von vorne bis hinten selber schuld

"Junkie" ist keine Krankheit, Junkie wird man selber.

Es ist außerdem irrelevant wie viel die XBox jetzt wert ist, der Wert beim Verleihen zählt (oder gleichwertiger Ersatz) (ich kann ja auch nicht zum Autohändler gehen und sagen: "Ich nehm jetzt ein Auto und zahl dann den Wert den es in 3 Jahren haben wird" usw.)

Zum Preis ansich konnte ich zu dem Zeitpunkt meiner posts eher weniger sagen, aber: meine Gedanken dazu siehe oben.

Und ja, er ist selber schuld, aber ich seh das wahrscheinlich anders als du => ich würd einen Junkie nichtmal anspucken ...

aNtraXx

trailer park king
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@HaBa: full ack
@Andy K: Nicht auf beleididgte Leberwurst spielen, du hast mich angebrangert, also leb mir der Reaktion.
@Exodus: Schau dir deinen Post an, du hast direkt nach @antraxx das mit den 300€ erwähnt. Demnach ist es sehr leicht miss zu verstehen. Und ich verstehe sehr wohl Spaß, ich bin sogar ein Spaßvogel. Jedoch in manchen Dingen verstehe ich keinen Spaß.

Gräflicher

Here to stay
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Zitat von HaBa
"Junkie" ist keine Krankheit, Junkie wird man selber.
Schwanger auch...

Zitat von HaBa
Es ist außerdem irrelevant wie viel die XBox jetzt wert ist, der Wert beim Verleihen zählt
Na was nun, will er (s)eine X-Box haben (dann wär der offene Streitwert etwa die 50€;) oder aber eine "Lektion" erteilen.

Der Typ soll dir halt noch 50€ geben, wenn ers net hat eben 20€ und das wars...

Zitat von HaBa
ich würd einen Junkie nichtmal anspucken ...

Warum sollte jemand sowas auch tun??

Ex0duS

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naja der autohändler wird dir das aber auch extra so in den vertrag reinschreiben ^^
ich vermute mal das er für den verleih der Xbox damals nicht extra einen vertrag aufgesetzt hat oder ?
und zum zeitpunkt des verleihs war sie nunmal sicher ned mehr als 100€ wert .... die hat ja harnagel neu nie mehr als 200€ gekostet.
Somit kann er sicher nicht mehr als 100€ erwarten , und da der schuldner guten willen gezeigt hat (50€ hat er ja schon gezahlt) muss er wirklcih viel glück haben wenn er diese 50€ in monatsraten über 1jahr verteilt oder so überhaupt bekommt.

=> klage imho sinnlos.

@Junkie ... wär mal interessant zu wissen wie der Threadersteller das wort deffiniert ... imho haben junkies nedmalmehr mietwohnungen ^^ die sind bei mir nämlich kurz vor dem goldenen schuss.
Mitleid? nicht wirklcih, in österreich wählen solche leute ihr schicksal freiwillig, genauso wie bettler (notstand und ein dach über dem kopf bekommt in .at nämlich jeder der das auch will und das ist mehr als ein student bekommt und die liegen ja auch ned alle in der gosse rum) nur das junkie sogar nich jedes geld das sie bekommen für drogen raushaun .....
also mitleid ... nein nicht wirklich (Wenn wer ernsthaft aufhören will, gibt es genügend einrichtungen die ihm helfen).... aber nur weil wer vor mir am boden liegt gibt mir das noch lange nicht das recht auf ihn draufzutreten.
Wenn ich ihn klagen würde, dann weil ich sowieso klagen würde, und nicht speziell weil er ein junkie ist.


@antraXx ... du redest von mir ich soll denken bevor ich poste, denkst aber selbst nichtmal so weit das diese 300€ die 300€ vom threadersteller sind (imho is das nicht schwer zu erkennen wie ich das meinte)...verbeiss dich ned immer auf so kleinigkeiten das @ bedeutet imho nur das dieser absatz FÜR dich ist, und ned das jedes einzelne wort da drin sich auf eine aussage von dir bezieht. Also mehr nach dem motto "das mit deinen 5€ versteh ich ja, aber findest nicht das die 300€ vom threadersteller a bissal schwer übertrieben sind für so ne dumm Xbox ?"
Bearbeitet von Ex0duS am 31.01.2006, 10:57

HaBa

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"Drauftreten": damit wir uns richtig verstehen: das Teil hatte beim Verleih einen Wert von 150 EUR => den soll er zahlen bzw. der andere bekommen und fertig, wie wäre mir egal.

300 fände ich überzogen, auch wenns der Ausleihende meint.

Zu dem Wert können wir ja auch nur spekulieren => wer weiß wann die verliehen wurde? Wir wissen nur dass sich das mit der Rückgabe 2 Monate gezogen hat ...

Ich spekuliere da aber nur ungerne: der threadstarter meinte sie hätte einen Wert von 150 gehabt und damits hats das für mich (der doppelte Wert würde für mich nicht zählen, auch wenn der meint er bezahlts)

@gräflicher: was er will? kA. Er hat was im Wert von 150 EUR verliehen und bekommt nun seinen Gegenwert nicht ersetzt wenn er nur 50 bekommt dafür.

Abnützung, "haben" usw. sind da Schlagworte => ich kann auch nicht zum EDV-Händler gehen und mir jetzt eine geile Graka kaufen und nur den Betrag bezahlen den sie in wwi 2 Monaten wert sein wird.


(Allerdings hege ich Zweifel ob diskutieren hier was bringt, die Erfahrung ...)

Gräflicher

Here to stay
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Soll sich halt eine gebrauchte besorgen, vom Preis die 50€ abziehen und den Rest in Rechnung stellen.

HaBa

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Zitat von Gräflicher
Soll sich halt eine gebrauchte besorgen, vom Preis die 50€ abziehen und den Rest in Rechnung stellen.


Meine Gedanken sind anders: ich borge dir ein Auto, neu, Preis 20k, du zerstörst es einen Zeitpunkt x später, und dann willst du mir nur den Zeitwert ersetzen?

Ohne "Vertrag" bzw. ohne "Leihgebühr" würde mit einem Auto sowas keiner machen ...

Ex0duS

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Wie gesagt jemanden klagen wiel man ihn sowieso klagen würde okay....aber nur weil er ein "******* junkie" ist zfleis klagen .... das wär mir dann doch zu kindisch.

wie gesagt klage imho sinnlos, aber klagen kann er gern ... nur wenn er 300€ verlang für etwas das einen neuwert von 150€ hat ....der richter wird sicher schmunzeln.

@EDV-Händler ... der verkauft mir auch unbenutzte originalware, und verleiht mir nicht sein altes zeugs ^^

jetzt will er klagen ... 2 monate hats dauert => es wird wohl ca. nedes sommer gewesen sein als er sie verliehen hat, davon bin ich ausgegangen und daher is das ding neu 150€ wert, was war nicht neu => zeitwert
der richtige vergleich hier wäre imho:
"wenn dir einer dein auto vernichtet bei nem unfall, bekommst du auch den zeitwert von ihm und nciht einen nagelneuen wagen ^^"

Zitat von HaBa
Meine Gedanken sind anders: ich borge dir ein Auto, neu, Preis 20k, du zerstörst es einen Zeitpunkt x später, und dann willst du mir nur den Zeitwert ersetzen?

was sonst ? glaubst der is verpflichtet dir ein neues auto zu kaufen ?
btw bin ich mir dabei nichtmal sicher ob er dir überhaupt was zahlen muss, immerhin is der beim verleihen ja völlig kar das es sein kann das er einen unfall hat, und findest dich somit damit ab das es sein kann das du nachher kein auto mehr hast. (tip: leihautos sind nicht grundlos vollkasko versichert und du unterschreibst für den selbstbehalt ^^)
Desweiteren musst du für jeden schaden aufkommen den er mit deinem auto anstellt ;) immerhin is es nämlcih dein auto.
welcome to the REAL WORLD neo ;)
dont blame me ich find die gesetze auch ned toll ^^, darum verborgt man sein auto nichtmal seinem besten freund wenn man ned bereit ist mit den eventuellen konsequenzen zu leben, oder man hat ne gute rechtschutzversicherung, nen guten anwalt, und sehr sehr viel zeit um auf einen bruchteil der kosten zu warten ^^ denn zivilrechtsklagen für solche dinge dauern ihre zeit, und haben meist ein solala ergebnis ;)
Bearbeitet von Ex0duS am 31.01.2006, 11:19

Gräflicher

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Zitat von HaBa
Ohne "Vertrag" bzw. ohne "Leihgebühr" würde mit einem Auto sowas keiner machen ...

Ist aber so.
Du kaufst ein Auto, fährst es 5 Jahre. Ein anderer fährt dir rein, Auffahrunfall oder was auch immer. Die Versicherung zahlt den Zeitwert.

Versteh schon, dass es ärgert, aber dann lieber gleich gar nicht herborgen.
Wenn ich dir heute eine XBox 2 borge, die du mir dann in 3 Jahren nagelneu ohne Kratzer zurückgibts würde ich wohl auch nicht die Preisverfall der 3 Jahre in Rechnung stellen.

Marius

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@exodus: afaik ist er eine SIE ;)
weiters war die xbox, soweit ich mitbekommen hab auch fast neu (3mal benützt) ! -> zeitwert von damals !! 150€ sollte sie schon kriegen!!

@gräflicher: die xbox is aber ned da, kaputt oder whatever!

Bodominjaervi

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Danke einmal an alle. Is warscheinlich gscheiter ich hol mir noch 50 € von ihm und lass erm dann in Ruhe sein Leben wegschmeissen :D

Zitat von Andy K.
aber dann noch so überzogen reagieren und den doppelten kaufpreis einfordern, und die eltern verständigen ??
da tust so erwachsen auf klage und anzeige und dann willst du zu seinen eltern gehen ??? lol

imho bist du von vorne bis hinten selber schuld

WO reagier ich überzogen? Wo FORDERE ich den doppelten Kaufpreis?
Ich werd sicher mit seinen Eltern reden, weil das sicher die vernünftigere Variante ist. Wollt nur wissen, wie das mit einer Anzeige aussieht und was ich brauch. ALSO: Geh mich ned von der Seite an wennst dich ned auskennst, Haserl! ;)

Ex0duS

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naja du hast shcon gsagt dast die 300€ von ihm willst ;) was imho nicht wirklcih in ordnung is.

und ja nochmal 50€ und lass gut sein is ne gute idee ;)
@all die meinen 150€ und mehr .... klar versteh ich das, wenn ch was nagelneues herborg und es is dann hin, würd mich das auch aufregen, aber ein gericht wird die niemals den kaufpreis zugesehen, so is nunmal das gesetz, wie schon gesagt find ich das in einigen fällen auch ned in ordnung, aber was solls, is mir lieber als wie haben hier so idiotische ami fälle, wo leute für nen hund 100 millionen$ bekommen an schadensersatz.
Lieber bekomm ich für ne xbox nur noch 100€ als ich hab so ein unrealistisches idioten rechtsystem (wenn sich das überhaupt rechtsystem schimpfen darf) wie die amis.
Man muss das nämlich auch mal von der anderen seite aus sehen ... stell dir vor du borgst dir was aus, und es geht dir kaputt .... du bist sogar gern bereit ihm eine neue zu kaufen, aber nein er verklagt dich auf schadensersatz weil dort irgendwelche wichtigen bild oder spielstände oben waren, und plötzlich musst 100000€ zahlen für dem psychischen knacks den er deswegen jetzt angeblich hat ^^
Bearbeitet von Ex0duS am 31.01.2006, 11:54
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