S: Rufbereitschaft Infos
HP 11.01.2006 - 09:44 627 1
HP
Legend Moneymaker
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Suche dazu gesetzliches Material, d.h. wieviele Stunden duerfen monatlich gemacht werden, zu welchem Satz etc.
Bitte nur Links posten, keine pers. Erfahrungen (damit fang ich nix an).
Danke euch!
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xdfk
pädagogisch wertvoll
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Rufbereitschaft § 20a. (1) Rufbereitschaft außerhalb der Arbeitszeit darf nur an zehn Tagen pro Monat vereinbart werden. Der Kollektivvertrag kann zulassen, daß Rufbereitschaft innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten an 30 Tagen vereinbart werden kann. (2) Leistet der Arbeitnehmer während der Rufbereitschaft Arbeiten, kann 1. die Tagesarbeitszeit bis auf zwölf Stunden ausgedehnt werden, wenn innerhalb von zwei Wochen ein entsprechender Ausgleich erfolgt, und 2. die tägliche Ruhezeit unterbrochen werden, wenn innerhalb von zwei Wochen eine andere tägli-che Ruhezeit um vier Stunden verlängert wird. Ein Teil der Ruhezeit muß mindestens acht Stun-den betragen. googleinusabilitritis? http://www.bmwa.gv.at/NR/rdonlyres/...zeitgesetz1.pdf
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