Das interessiert mich jetzt ^^ werd ich mich mal informieren.
@Drey studierst du JUS weilst dich so "auskennst"
du wiedersprichst dich überigens eigentlich selbst ^^
wenn der Handyvertrag und ein anderer kaufvertrag übers netzt deiner meinung nach dasselbe ist, dann solte dir klar sein das du keinen "wertverlust" zahlen musst solang du die dinger im originalzustand wieder zurückgibst (unbenutzt in geöffneter originalverpackung)
Wa man nämlich unterscheiden muss sind 2 dinge "rücktrittsrecht" und "rückgaberecht"
rücktritt heisst ich geb das ding wieder zurück ohne es auch nur einmal "gesehen" zu haben ...wenn die dieses recht nutzen will, hat der "verkäufer" das recht komplett unbenutze ware zurückzubekommen.
Aber es gibt ja auch noch ein rückgaberecht ... auf das der Threadersteller wohl anspielt ... (rückgaberech is imho etwas "freiwilliges")
hier mal ein auszug aus den watercool.at AGBs
Widerruf
Gemäß dem §5e des Fernabsatz-Gesetzes gewähren wir Ihnen beim Einkauf über unseren Onlineshop ein 7-tägiges Rücktrittsrecht. Der Rücktritt vom Kaufvertrag kann ohne die Angabe von Gründen erfolgen. Bedingung für eine vollständige Rückerstattung des Warenwertes und der Versandkosten ist jedoch, dass die Ware originalverpackt, ungebraucht und in einwandfreiem Zustand ist. Vom Gesetz gedeckt ist lediglich eine Begutachtung des Produktes. Sollte eine Inbetriebnahme erfolgen, Gebrauchsspuren erkennbar oder die Verpackung beschädigt sein, wird wie im Gesetz vorgesehen ein entsprechendes Benutzungsentgelt verrechnet
wie du got erkennen kannst muss der händler das gerät zurücknehmen solange keine gebrauchsspuren erkennbar sind
also nix mit wertminderung die gezahlt werden muss .... da es nämlich keine gibt
Klar wenn ich irgendwas ne woche benutz und kratzer reinmach oder sonstiges hat das aber in meinen augen nix mehr mit rücktritt vom kauf zu tun
BTW was bei watercool imho nicht ganz in ordnung ist ... wenn zur begutachtung des produktes eine einmalige inbetriebnahme erforderlich ist (z.b. Monitor) ist eine Inbetriebnahme ebenfalls gestattet afaik. Was aber ansich bei Watercool eigenltich wieder in ordnung ist, weil ja .z.b beim Monitor die inbetriebnahme spurlos vorübergeht, aber bei ner wasserkühlung ja gebrauchsspuren entstehen. (wär aber interessant wie das rechtlich genau ausschaut was ich mit so nem CPU kühler beim "begutachten" tun darf und was nicht)
Hab da grad was gefunden:
aus dem fernabsatzgesetz.
Es besteht kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über
-Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluß begonnen wird
-Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen Einfluß hat, abhängt,
-Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
-Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über periodische Druckschriften (§ 26 Abs. 1 Z 1),
-Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie
-Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen (§ 5c Abs. 4 Z 1 und 2).
imho fällt ein handyvertrag ganz klar unter den 1. Punkt
und ist somit vom rücktrittsrecht ausgeschlossen.