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Rücktrittsrecht Internetbestellungen

retro 13.03.2006 - 22:14 1509 8
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retro

computer says no
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Es gibt doch ein 14 tägiges Rücktrittsrecht von Bestellungen im Inet - meine Frage gilt das für alle Waren oder gibt es Ausnahmen?

Konkret: ich möchte einen Vertrag bei drei abschliessen, kann ich innerhalb von 14 Tagen zurücktretten wenn ich das im Inet tue?

LG

d3cod3

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hm, grundsätzlich ist das ja eher dafür da dass du eine ware kaufen kannst, anschaun und wenn sie nicht dem entwpricht was du willst kannst es retorunieren.
bei nem vertrag gibts ja nix was online nicht ersichtlich ist. also kann i mir schwer vorstellen dass da das selbe gilt.

allerdings sollte das im vertrag drinstehen ob und wenn wie lang kündigung ohne trara gilt

Drey

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also wenn man s fernabsatzgesetz heranzieht, greift §5g KSchG ... und dann sind
- vom unternehmer dem verbraucher die geleisteten zahlungen und die vom verbraucher auf der sache gemachte aufwände zu erstatten
-vom verbraucher die empfangenen leistungen zurückzustellen und ein angemessenes benützungsentgelt (einschließlich entschädigung für die damit verbundene Wertminderung) zu zahlen

aufgrund der natur des sachverhaltes würde meiner einschätzung nach zuerst das e-commerce gesetz greifen und danach ins fernabsatzgesetz fließend übergleiten.

somit: rücktreten kannst, aber dann kannst blechen (siehe obere ausführung) und die höhe des benützungsentgelt und vor allem der wertminderung ist sicherlich interessant. dagegen kannst prozessieren aber selbst mit ner rechtsschutz wirst eingehen. -> just my € 0,02 ... privatrecht ist schon paar semester aus ;)

-drey-

taz

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ausserdem solltest du beachten, dass in DE die Frist 14 Tage ist, in AT 7 Werktage.

Ex0duS

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Also das mit fleissig blechen und prozessieren is a blödsin ;)

Jeder händler weis das er es anstandslos zurücknehmen muss solang sein zustand sich nicht verändert hat.

Aber ich vermut mal ganz stark das sowas bei handyverträgen nicht gilt.
Denn wo ich einen Vertrag unterschreibe is für den Vertrag selbst wohl ziehmlich gleichgültig.

Drey

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dann erklär mir bitte den rechtlichen unterschied zwischen nem "vertrag" und nem sonstigen kauf einer ware. beides ist ein gültiger kaufvertrag über eine leistung und/oder ware, der übers inet abgeschlossen wurde.

selbstverständlich kann der händler bei rücktritt des käufers einfordernd an den käufer rantreten. was da passieren _kann_ ist eigentlich offensichtlich:
- benützungsgebühr und wertminderung fürs 3 handy (ist nicht mehr neuwertig)
- freischalten/einrichtungskosten
- ...
- ..
- .

-drey-

Ex0duS

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Das interessiert mich jetzt ^^ werd ich mich mal informieren.

@Drey studierst du JUS weilst dich so "auskennst" ;)
du wiedersprichst dich überigens eigentlich selbst ^^
wenn der Handyvertrag und ein anderer kaufvertrag übers netzt deiner meinung nach dasselbe ist, dann solte dir klar sein das du keinen "wertverlust" zahlen musst solang du die dinger im originalzustand wieder zurückgibst (unbenutzt in geöffneter originalverpackung)

Wa man nämlich unterscheiden muss sind 2 dinge "rücktrittsrecht" und "rückgaberecht"
rücktritt heisst ich geb das ding wieder zurück ohne es auch nur einmal "gesehen" zu haben ...wenn die dieses recht nutzen will, hat der "verkäufer" das recht komplett unbenutze ware zurückzubekommen.
Aber es gibt ja auch noch ein rückgaberecht ... auf das der Threadersteller wohl anspielt ... (rückgaberech is imho etwas "freiwilliges")

hier mal ein auszug aus den watercool.at AGBs ;)
Zitat
Widerruf
Gemäß dem §5e des Fernabsatz-Gesetzes gewähren wir Ihnen beim Einkauf über unseren Onlineshop ein 7-tägiges Rücktrittsrecht. Der Rücktritt vom Kaufvertrag kann ohne die Angabe von Gründen erfolgen. Bedingung für eine vollständige Rückerstattung des Warenwertes und der Versandkosten ist jedoch, dass die Ware originalverpackt, ungebraucht und in einwandfreiem Zustand ist. Vom Gesetz gedeckt ist lediglich eine Begutachtung des Produktes. Sollte eine Inbetriebnahme erfolgen, Gebrauchsspuren erkennbar oder die Verpackung beschädigt sein, wird wie im Gesetz vorgesehen ein entsprechendes Benutzungsentgelt verrechnet

wie du got erkennen kannst muss der händler das gerät zurücknehmen solange keine gebrauchsspuren erkennbar sind ;) also nix mit wertminderung die gezahlt werden muss .... da es nämlich keine gibt

Klar wenn ich irgendwas ne woche benutz und kratzer reinmach oder sonstiges hat das aber in meinen augen nix mehr mit rücktritt vom kauf zu tun :D

BTW was bei watercool imho nicht ganz in ordnung ist ... wenn zur begutachtung des produktes eine einmalige inbetriebnahme erforderlich ist (z.b. Monitor) ist eine Inbetriebnahme ebenfalls gestattet afaik. Was aber ansich bei Watercool eigenltich wieder in ordnung ist, weil ja .z.b beim Monitor die inbetriebnahme spurlos vorübergeht, aber bei ner wasserkühlung ja gebrauchsspuren entstehen. (wär aber interessant wie das rechtlich genau ausschaut was ich mit so nem CPU kühler beim "begutachten" tun darf und was nicht)

Hab da grad was gefunden:
aus dem fernabsatzgesetz.
Zitat
Es besteht kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über

-Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluß begonnen wird
-Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen Einfluß hat, abhängt,
-Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
-Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über periodische Druckschriften (§ 26 Abs. 1 Z 1),
-Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie
-Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen (§ 5c Abs. 4 Z 1 und 2).

imho fällt ein handyvertrag ganz klar unter den 1. Punkt ;) und ist somit vom rücktrittsrecht ausgeschlossen.
Bearbeitet von Ex0duS am 14.03.2006, 12:03

retro

computer says no
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Ich hab ganz klar rausgefunden - das es geht - man darf das Mobile (sim) einfach nicht verwenden (auspacken) dann gibts rückgaberecht ohne Wertminderung etc.

Ich habs schon bestellt - hintergrund drei hat ganz tolle aktion bis heute und ab morgen nimmer und ich will mich nicht ärgern weil ich die ganz tolle aktion genommen/nicht genommen hab

Painkilla

Bloody Newbie
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Es ist noch anzumerken, dass es in Österreich ein 1-monatiges Rücktrittsrecht gibt, wenn auf kein Rücktrittsrecht hingewiesen wurde.

(zb jetzt grad aktuell mit den sms-abo's)
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