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Rücksendekosten bei Retournierung wegen Mangel?

pirate man 22.12.2015 - 11:41 3022 22
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pirate man

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Hallo,

habe mir von einem auf Ebay tätigen Händler einen Satz Felgen aus Deutschland gekauft, die ich aufgrund Mängeln zurückschicken werde.
Sie waren als B-Ware deklariert. Auf meine Nachfrage hin wo der Haken sei, hat mir der Verkäufer gesagt, dass sie nur deshalb B-Ware sind weil sie Ausstellungsstücke sind, die Felgen haben keine Schäden.

Leider ist dem nicht so, jede Felge hat einen Schaden. Scheinbar sind sie runtergefallen, denn dort wo man am Felgenhorn Kratzer sieht ist es auch leicht verformt, also muss eine ordentlich Wucht drauf gewirkt haben.

Der Verkäufer sieht das auch ein und würde den Kaufpreis inkl. Versandkosten erstatten, meint aber, dass ich die Rücksendekosten zahlen muss, da ich ja vom Rücktrittsrecht Gebrauch mache.
Das gilt doch aber nur wenn ich es mir anders überlege und mir die Ware doch nicht gefällt, nicht aber wenn ich eine beschädigte Ware erhalte, was mir vor dem Kauf - bewusst oder unbewusst - verschwiegen wurde.

Liege ich da richtig oder muss ich tatsächlich für den Rückversand aufkommen?

Bitte um rasche Auskunft :)
TIA
Bearbeitet von pirate man am 22.12.2015, 11:46

lalaker

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Du musst zahlen, große Händler übernehmen das vlt. aus Kulanz, bzw. werben damit und müssen es dann machen.

Auch die großen werden ihre "Politik" diesbezüglich überdenken und in Zukunft wird es so ein Service wohl nicht mehr geben.

master blue

Mr. Anderson
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Bei Mängel muss der Verkäufer zahlen. Das trifft bei dir zu. Das Produkt war nicht wie beschrieben und der Verkäufer bestätigt das sogar. Wobei du dem Verkäufer die Möglichkeit auf Verbesserung bieten musst. Aber auch hier muss der Verkäufer für die zusätzlichen Hin- als auch Rücksendekosten aufkommen.

Bei Rücksendungen ohne Mängel, also erhalten wie bestellt, hat der Käufer zu zahlen.
Bearbeitet von master blue am 22.12.2015, 12:08

lalaker

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EU-Richtlinie von 2014

Für Waren, die ab Freitag, dem 13. Juni, gekauft werden, gilt: Die Kosten für die Retoure trägt grundsätzlich der Kunde. Dann tritt die neue EU-Richtlinie über Verbraucherrechte in Kraft.

Du musst schon so formulieren, wenn du zurück schickst, dass es kein Rücktritt gemäß Fernabsatzgesetz ist, sondern wegen dem vom Verkäufer akzeptierten Mangel.

Ich bin mir aber nicht sicher, ob er nicht meint, er akzeptiert deinen Rücktritt gemäß Fernabsatzgesetz. Da es B-Ware war ist das mit dem Mangel nicht so einfach, wenn er sich quer legt.

pirate man

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Zitat von lalaker
Ich bin mir aber nicht sicher, ob er nicht meint, er akzeptiert deinen Rücktritt gemäß Fernabsatzgesetz. Da es B-Ware war ist das mit dem Mangel nicht so einfach, wenn er sich quer legt.
Ja, aktuell ists scheinbar so.
Er akzeptiert den Rücktritt weil ich die Mängel nicht will, Versand soll ich zahlen.
Das heißt er vermischt den "Rücktritt in Folge von Mägeln" mit dem "normalen" Rücktrittsrecht :rolleyes:

davebastard

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Zitat
Da es B-Ware war ist das mit dem Mangel nicht so einfach, wenn er sich quer legt.

das ist der springende punkt.
wenn du eine rechtschutzversicherung hast würd ich ihm mal drohen dass du das denen weitergibst.

master blue

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Zitat von lalaker
[...]Da es B-Ware war ist das mit dem Mangel nicht so einfach, wenn er sich quer legt.
Zitat
Auf meine Nachfrage hin wo der Haken sei, hat mir der Verkäufer gesagt, dass sie nur deshalb B-Ware sind weil sie Ausstellungsstücke sind, die Felgen haben keine Schäden.
Sollte daher kein Thema sein.

lalaker

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Wenn es kein Thema wäre, hätte der Händler ja sofort die Kostenübernahme akzeptiert.

Ich glaube, es wird auf ein Gerichtsverfahren in DE hinauslaufen, wenn der Verkäufer die VK tragen soll. Dort wirst du dann wohl irgendwann Recht bekommen.

Lies dir einfach mal §932 durch, damit du weißt, worauf du dich da einlässt. Der dt. §439 unterschiedet sich kaum.

Du hast mit dem Verkäufer bisher nicht über Wandlung gesprochen, er hat nur deinen Rücktritt akzeptiert.

Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich die VK zahlen um an das Geld für die Felgen zu kommen.

master blue

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Zitat
Wenn es kein Thema wäre, hätte der Händler ja sofort die Kostenübernahme akzeptiert.
Soweit ich verstanden habe, wollte pirate man sie zurückgeben ohne dem Verkäufer die Möglichkeit der Nachbesserung (Austausch in diesem Fall) zu geben. Da verstehe ich dann auch, warum der Verkäufer die Rückversandkosten nicht übernehmen möchte. pirate man muss auf eine Nachbesserung bestehen. Sollte diese nicht möglich sein, dann muss der Verkäufer die Felgen zurücknehmen und sämtliche Kosten erstatten.

Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei Geschichten. Insbesondere wenn es um Marginalbeträge (Versandkosten) geht.
Bearbeitet von master blue am 22.12.2015, 13:48

davebastard

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Zitat von master blue
Soweit ich verstanden habe, wollte pirate man sie zurückgeben ohne dem Verkäufer die Möglichkeit der Nachbesserung (Austausch in diesem Fall) zu geben. Da verstehe ich dann auch, warum der Verkäufer die Rückversandkosten nicht übernehmen möchte. pirate man muss auf eine Nachbesserung bestehen. Sollte diese nicht möglich sein, dann muss der Verkäufer die Felgen zurücknehmen und sämtliche Kosten erstatten.

Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei Geschichten. Insbesondere wenn es um Marginalbeträge (Versandkosten) geht.

ich glaub halt dass es bei felgen vielleicht nicht marginalbeträge sind, sind ja doch groß und schwer.

pirate man

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Naja, marginal ist relativ, kostet 50€ für alle vier nach Deutschland.

Aber es kann doch bitte nicht sein, dass hier nicht differenziert wird ob ich retourniere weil mir die Ware doch nicht gefällt und ich mich anders entscheide (wobei ich hier sehr "kulant" finde, dass sogar die Versandkosten vom Ver- zum Käufer retourniert werden müssen) oder ob ich wegen nicht bekannten Mängeln retourniere.

Die Felgen waren wie gesagt als B-Ware beschrieben und ich habe extra nachgefragt ob Schäden vorhanden sind oder nicht.
Beim Telefonat nach Erhalt der beschädigten Felgen (und Mail mit Fotos, die alles genau dokumentieren) habe ich dem Verkäufer auch klipp und klar gesagt, dass ich die Felgen gar nicht bestellt hätte, wenn er mir von den Schäden erzählt hätte.
Er hat dann gemeint, dass er davon auch nichts gewusst hätte, da er nur Fotos der Felgen gesehen hat, die seine Mitarbeiter gemacht haben (die verkaufen nur Felgen und haben wohl ein riesiges Lager). Das man auf den Fotos nichts von den Schäden sieht stimmt, aber davon habe ich als Käufer auch nix.

Aktueller Stand von gestern ist, dass der Verkäufer die Rückhholung der Felgen in Auftrag geben wird sobald sie am 03.01.2016 wieder aufsperren.
Ich bin gespannt ... vorallem auch darauf ob er mir den vollen Betrag zurück überweist oder die Kosten für die Rückholung einbehält ...

Hab auch grad noch die AGB durchgelesen ... eine kleiner Auszug ...

Zitat
Der Käufer hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zu-rückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Im Übrigen ist die Rücksendung für den Käufer kostenfrei.

Tjo, nachdem die gelieferte Ware bei mir nicht dem bestellen entspricht (eben wegen nicht erwähnten Mängeln) sollt es doch eine klare Sache sein.

Aber bevor jetzt noch weiter hier diskutiert wird warte ich mal ab was Anfang Jänner passiert :)
Bearbeitet von pirate man am 23.12.2015, 07:28

pirate man

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So, Ferien sind vorbei.

Jetzt meint der Verkäufer ich soll dem Rücktrittscase auf Ebay zustimmen und die Felgen zurücksenden, dann bekomm ich das Geld retour.
Allerdings hat der Verkäufer einerseits als Rücktrittsgrund "Der Käufer hat den Artikel irrtümlicherweise gekauft oder seine Meinung geändert." angegeben, was nicht korrekt ist (hätte er mir den korrekten Zustand der Felgen genannt, hätte ich gar nicht gekauft) und andererseits weist Ebay ausdrücklich darauf hin, den Abbruch der Transaktion nur zu akzeptieren wenn man noch nicht bezahlt hat oder der Verkäufer das Geld bereits retour überwiesen hat.

Mir gehts jetzt darum wer die Versandkosten zahlt, denn er hat wieder gemeint sobald ich die Felgen retour gesendet habe erhalte ich den Kaufpreis plus Versandkosten und ich sehe nicht ein, dass ich für etwas aufkommen soll was nicht mein Fehler ist.

Was bringt mirs eigentlich genau, dass ich mit Paypal bezahlt habe? Soll ja sicherer sein für den Kauf bei Ebay.

berndy2001


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Der Rücktrittscase mit Irrtum bei ebay hat den Sinn, dass der Verkäufer keine ebay-Gebühren bezahlt. Würde dem erst zustimmen, wenn für dich finanziell alles geregelt ist.

Paypal übernimmt übrigens auch rücksendekosten, kenne aber die genauen bedingungen nicht: https://www.paypal.com/at/webapps/mpp/refunded-returns
Bearbeitet von berndy2001 am 05.01.2016, 14:07

pirate man

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Oida, oida, ich hab gewusst, dass es ned so enden wird wie erhofft.
Hab den Händler soweit gehabt, dass er mir 20 € von den Rücksendekosten erstattet.

Jetzt schreibt er heute, dass die Retoure angekommen ist. Sie haben alles überprüft und konnten keine Schäden feststellen. Ich bekomme jetzt nur den Betrag der Felgen und Versandkosten erstattet und solle doch in Zukunft nicht mehr Spaßkäufe tätigen.

Sowas nennt sich doch echt *****loch. Ich habe ihm Fotos geschickt wo die Beanstandungen zu sehen sind. Der nächste Kunde bekommt die Teile und wenn der nicht genau schaut ist er die Felgen los.
Auf zwei der vier Schachteln war übrigens ein DHL-Retourenaufkleber drauf, als Grund war Transportschaden angegeben. Das heißt die wurden schon einmal von jemand anderem retourniert.

Zum Glück übernimmt Paypal bis zu 25 € der Rücksendekosten. Ich hatte wohl im Unterbewusstsein schon eine gewisse Vorahnung und habe wohl deshalb mit Paypal gezahlt :rolleyes:

Werde ihm jetzt nochmal ordentlich die Meinung geigen und dann wars das für mich mit 15 € Verlust.

Achja, die Bude gehört übrigens einem deutschen Staatsbürger mit türkischer Herkunft ... (ja ich weiß, Vorurteil ...)
Bearbeitet von pirate man am 14.01.2016, 19:58

AdRy

Auferstanden
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Melde ihn bei ebay wegen was auch immer zur Auswahl steht, Betrug, falsche Artikelbeschreibung usw... Beweise hast glaub ich genug.
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