"Christmas - the time to fix the computers of your loved ones" « Lord Wyrm

rückgaberecht

ARX 08.03.2002 - 14:01 665 10
Posts

ARX

OC Addicted
Registered: Jun 2000
Location: Wien
Posts: 1276
gibt es eigentlich ein gesetzlichverankertes rückgabe recht,auch wenn man keine begründung hat,oder nur bei nicht gefallen oder solchartige begründung
wenn ja wie lange?!und kann man auf bar geld bestehn oder muss man sich mit einer warengutschrift abfinden

Guest

Deleted User
Registered: n/a
Location:
Posts: n/a
nope. kschg sagt: kanndu nur zurückgeben, wenn produkt hat fehler oder vertrag is schlecht. -> geld zurück ist in diesen fällen gesetzlich garantiert

wenns dir nicht gefällt, musst du auf die kulanz des händlers hoffen - ob er dir nix, geld oder einen gutschein gibt, liegt in seinem ermessen (weil er muss ja nicht)

ccr


Avatar
Registered: Jul 2001
Location: am Dach
Posts: 5865
Nope, bei Fehler hat der Verkäufer Recht auf Nachbesserung und dann auf Preisminderung. Rückgabe erst als letztmögliches MIttel. Und im neuen KSchG steht ausdrücklich drinnen das in Zukunft verstärkt auf Nachbesserung gesetzt werden soll!

Guest

Deleted User
Registered: n/a
Location:
Posts: n/a
Zitat von ccr
Nope, bei Fehler hat der Verkäufer Recht auf Nachbesserung und dann auf Preisminderung. Rückgabe erst als letztmögliches MIttel. Und im neuen KSchG steht ausdrücklich drinnen das in Zukunft verstärkt auf Nachbesserung gesetzt werden soll!

als konsument hast aber nur recht auf nachbesserung, wennst einen GRUND angeben kannst - um das gehts hier IMO.

ohne GRUND (zB formalfehler im vertrag, falscher vertragsgegenstand, nicht erfüllung des vertrags,...) kannst nur auf die nettigkeit des händlers hoffen, den kaufvertrag zu annullieren oder zu ändern.

MadDoc

MadDoc
Avatar
Registered: Oct 2000
Location: Austria
Posts: 1814
Ihr verwechselt offenbar das, was ARX will, mit der Gewährleistung.
Wie ich das verstanden habe, will er etwas, daß er gekauft hat, "ohne Grund" einfach zurückgeben (weils ers halt doch ned will). Und das hat mit den Instrumenten der Gewährleistung (Preisminderung, Nachbesserung, Wandlung, ....) nichts zu tun.

In seinem Fall kann er nur hoffen, daß der Händler so nett ist und den Gegenstand zurücknimmt (außer es wurde im Vertrag z.B. ein Rückgaberecht oder ähnliches vereinbart)
Bearbeitet von MadDoc am 08.03.2002, 20:52

that

Hoffnungsloser Optimist
Avatar
Registered: Mar 2000
Location: MeidLing
Posts: 11340
Anders siehts beim (Internet-) Versandhandel aus, hier hat man laut Fernabsatzgesetz ein 14 (oder 7?) tägiges Rücktrittsrecht.

ccr


Avatar
Registered: Jul 2001
Location: am Dach
Posts: 5865
@rettich

Ist wohl ein Mißverständnis ;) Bei Fehler -> Nachbesserung (Gewährleistung). Bei Nichtwollen -> SSKM

@that:

14 Tage nach Erhalt der Sendung. Und alle Spesen gehen zu Lasten des Verkäufers.

ARX

OC Addicted
Registered: Jun 2000
Location: Wien
Posts: 1276
gilt das immer oder kann das über die agb ausserkraft gesetzt werden

ich habe noch nichts gekauft,nur möchte ich mir gerne studiomonitore anhören,doch musik-produktiv meint dass sie mir nur eine warengutschrift ausgeben koennen

MadDoc

MadDoc
Avatar
Registered: Oct 2000
Location: Austria
Posts: 1814
Zitat von ARX
gilt das immer oder kann das über die agb ausserkraft gesetzt werden

ich habe noch nichts gekauft,nur möchte ich mir gerne studiomonitore anhören,doch musik-produktiv meint dass sie mir nur eine warengutschrift ausgeben koennen

Ich blick jetzt zwar nicht mehr ganz durch, aber natürlich kannst du z.B. ein Rückgaberecht vereinbaren oder einen Kauf auf Probe, ... , wenn du das meinst.

ccr


Avatar
Registered: Jul 2001
Location: am Dach
Posts: 5865
@ARX:

Also dieses Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz läßt isch auch durch die AGB nicht außer Kraft setzen.
Dort kann zwar drinnenstehen das es kein Rückgaberecht gibt. Aber diese Klausel ist dann nichtig.
Es ist übrigens sogar vorgeschrieben das auf der Website darauf hingewiesen wird das der Kunde ein 14tägiges Rücktrittsrecht hat (ein direkter Link muß sich auf der Startseite befinden!)

Hier gibt's ein paar Infos dazu. In D (und einigen anderen EU-Staaten) ist das ganze insofern strenger als die Rücktrittsfrst 14 Tage beträgt und der Verkäufer IMMER die Spesen tragen muß.

MadDoc

MadDoc
Avatar
Registered: Oct 2000
Location: Austria
Posts: 1814
@ccr

Ich glaub ned, daß es um einen Kauf übers Internet geht ...
Kontakt | Unser Forum | Über overclockers.at | Impressum | Datenschutz