rückgaberecht
ARX 08.03.2002 - 14:01 660 10
ARX
OC Addicted
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gibt es eigentlich ein gesetzlichverankertes rückgabe recht,auch wenn man keine begründung hat,oder nur bei nicht gefallen oder solchartige begründung wenn ja wie lange?!und kann man auf bar geld bestehn oder muss man sich mit einer warengutschrift abfinden
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Guest
Deleted User
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nope. kschg sagt: kanndu nur zurückgeben, wenn produkt hat fehler oder vertrag is schlecht. -> geld zurück ist in diesen fällen gesetzlich garantiert
wenns dir nicht gefällt, musst du auf die kulanz des händlers hoffen - ob er dir nix, geld oder einen gutschein gibt, liegt in seinem ermessen (weil er muss ja nicht)
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ccr
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Nope, bei Fehler hat der Verkäufer Recht auf Nachbesserung und dann auf Preisminderung. Rückgabe erst als letztmögliches MIttel. Und im neuen KSchG steht ausdrücklich drinnen das in Zukunft verstärkt auf Nachbesserung gesetzt werden soll!
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Guest
Deleted User
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Nope, bei Fehler hat der Verkäufer Recht auf Nachbesserung und dann auf Preisminderung. Rückgabe erst als letztmögliches MIttel. Und im neuen KSchG steht ausdrücklich drinnen das in Zukunft verstärkt auf Nachbesserung gesetzt werden soll! als konsument hast aber nur recht auf nachbesserung, wennst einen GRUND angeben kannst - um das gehts hier IMO. ohne GRUND (zB formalfehler im vertrag, falscher vertragsgegenstand, nicht erfüllung des vertrags,...) kannst nur auf die nettigkeit des händlers hoffen, den kaufvertrag zu annullieren oder zu ändern.
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MadDoc
MadDoc
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Ihr verwechselt offenbar das, was ARX will, mit der Gewährleistung. Wie ich das verstanden habe, will er etwas, daß er gekauft hat, "ohne Grund" einfach zurückgeben (weils ers halt doch ned will). Und das hat mit den Instrumenten der Gewährleistung (Preisminderung, Nachbesserung, Wandlung, ....) nichts zu tun.
In seinem Fall kann er nur hoffen, daß der Händler so nett ist und den Gegenstand zurücknimmt (außer es wurde im Vertrag z.B. ein Rückgaberecht oder ähnliches vereinbart)
Bearbeitet von MadDoc am 08.03.2002, 20:52
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that
Hoffnungsloser Optimist
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Anders siehts beim (Internet-) Versandhandel aus, hier hat man laut Fernabsatzgesetz ein 14 (oder 7?) tägiges Rücktrittsrecht.
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ccr
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@rettich Ist wohl ein Mißverständnis Bei Fehler -> Nachbesserung (Gewährleistung). Bei Nichtwollen -> SSKM @that: 14 Tage nach Erhalt der Sendung. Und alle Spesen gehen zu Lasten des Verkäufers.
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ARX
OC Addicted
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gilt das immer oder kann das über die agb ausserkraft gesetzt werden
ich habe noch nichts gekauft,nur möchte ich mir gerne studiomonitore anhören,doch musik-produktiv meint dass sie mir nur eine warengutschrift ausgeben koennen
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MadDoc
MadDoc
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gilt das immer oder kann das über die agb ausserkraft gesetzt werden
ich habe noch nichts gekauft,nur möchte ich mir gerne studiomonitore anhören,doch musik-produktiv meint dass sie mir nur eine warengutschrift ausgeben koennen Ich blick jetzt zwar nicht mehr ganz durch, aber natürlich kannst du z.B. ein Rückgaberecht vereinbaren oder einen Kauf auf Probe, ... , wenn du das meinst.
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ccr
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@ARX: Also dieses Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz läßt isch auch durch die AGB nicht außer Kraft setzen. Dort kann zwar drinnenstehen das es kein Rückgaberecht gibt. Aber diese Klausel ist dann nichtig. Es ist übrigens sogar vorgeschrieben das auf der Website darauf hingewiesen wird das der Kunde ein 14tägiges Rücktrittsrecht hat (ein direkter Link muß sich auf der Startseite befinden!) Hier gibt's ein paar Infos dazu. In D (und einigen anderen EU-Staaten) ist das ganze insofern strenger als die Rücktrittsfrst 14 Tage beträgt und der Verkäufer IMMER die Spesen tragen muß.
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MadDoc
MadDoc
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@ccr
Ich glaub ned, daß es um einen Kauf übers Internet geht ...
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