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Rennradfahrer..

Umlüx 17.09.2007 - 13:10 2020 31 Thread rating
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Umlüx

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Meine Freundin wohnt in Ossiach, daher fahr ich mehrmals wöchentlich über die Landstrasse rauf. alles 70er mit einigen 80er und 100er Passagen.
Was mich aber jedesmal dermassen anzipft sind die Rennradfahrer, besonders die Strasse am See rauf. Fahren meist fast in der mitte oder gar nebeneinander.. dabei gibts gleich daneben einen eigenen Radweg.
Wie oft man da Bremsen muss, gefolgt von wilden lmaa rumgestikuliere zähl ich schon gar nemma mit. Besonders wenn der Gegenverkehr die Rechtskurve eh schon großzügig nimmt und der Pseudorennfahrer sein knallenges Strampelhösschen fast mitte Strasse parkt.. ganz davon abgesehn dass die Teile eh weder Licht noch Strahler haben.
Gibts eigentlich sowas wie eine Gesetzesklausel dass Radwege benutz werden MÜSSEN falls vorhanden?

watercool

BYOB
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Afaik dürfen Rennradfahrer zu Trainingszwecken auch nebeneinander fahren

Umlüx

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auf einer öffentlichen straße im normalen verkehr?

watercool

BYOB
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ja :(

Zitat
Radfahrer dürfen nur auf Radwegen und in Wohnstraßen sowie auf
sonstigen Straßen mit öffentlichem Verkehr bei Trainingsfahrten mit
Rennfahrrädern nebeneinander fahren; beim Nebeneinanderfahren darf
nur der äußerste rechte Fahrstreifen benützt werden.

jetzt ist die Frage was eine sonstige Straße ist :D
Bearbeitet von watercool am 17.09.2007, 13:30

Dreamforcer

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Zitat von watercool.at
Afaik dürfen Rennradfahrer zu Trainingszwecken auch nebeneinander fahren

und wie stellt man das fest ? weil i glaub max 5% aller Rennradfahren machen das weil sie rennen fahren ?

DKCH

...
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edit: pah, pwnd :D

sk/\r

i never asked for this
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Zitat von Umlüx
Meine Freundin wohnt in Ossiach, daher fahr ich mehrmals wöchentlich über die Landstrasse rauf. alles 70er mit einigen 80er und 100er Passagen.
Was mich aber jedesmal dermassen anzipft sind die Rennradfahrer, besonders die Strasse am See rauf. Fahren meist fast in der mitte oder gar nebeneinander.. dabei gibts gleich daneben einen eigenen Radweg.
Wie oft man da Bremsen muss, gefolgt von wilden lmaa rumgestikuliere zähl ich schon gar nemma mit. Besonders wenn der Gegenverkehr die Rechtskurve eh schon großzügig nimmt und der Pseudorennfahrer sein knallenges Strampelhösschen fast mitte Strasse parkt.. ganz davon abgesehn dass die Teile eh weder Licht noch Strahler haben.
Gibts eigentlich sowas wie eine Gesetzesklausel dass Radwege benutz werden MÜSSEN falls vorhanden?

das von dir beschriebene, war das einzig nervige an unserem letzten urlaub am ossiacher see. :(
und nein ich glaub nicht das es eine klausel gibt.

Umlüx

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wo hast das her? steht da auch was über die strassentüchtigkeit der räder?
würd ja nix sagen über einen echten sportler mit begleitfahrzeug, aber die ganzen hobbyradler die sich zu fein sind den radweg 1m daneben zu nutzen gehen mir auf den sack!

maXX

16 bit herz
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zamfahren, stehenbleiben und rückwärtsgang rein um sicher zu gehen. ;)

ernsthaft, bei uns in der gegend nehmen sich ausgerechnet die schwächsten im verkehr (nordic-walking, radfahrer, etc.) das meiste heraus.

kann den unmut verstehen.

DKCH

...
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Zitat von Umlüx
wo hast das her? steht da auch was über die strassentüchtigkeit der räder?
würd ja nix sagen über einen echten sportler mit begleitfahrzeug, aber die ganzen hobbyradler die sich zu fein sind den radweg 1m daneben zu nutzen gehen mir auf den sack!

stvo §68 abs 2

h3adNut

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Also, wenn in meiner Gegend das Wetter etwas schöner ist, sind die Straßen sofort voll mit Hobbyrennradfahrern.
Ich find ja diese Anzüge alleine schon eine Beleidigung fürs Auge :p

Aber irgendwie neigen 90% dieser Vollprofis dazu ihr Gefährt in Straßenmitte zu lenken (da kann der Rand noch so schön und ohne Kanaldeckeln etc. sein), sobald sich ihnen ein Auto nähert.

Natürlich muss man auch noch nebeneinander fahren!
Auch wenn man sie selbst bei Gegenverkehr eigentlich überholen könnte, würden sie hintereinander fahren.

daisho

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ris.bka.gv.at:
Zitat
99/01 Straßenverkehr, Artikel 16:
2. a) Radfahrer müssen die Radwege benutzen, wo ihnen diese
Verpflichtung durch besondere Zeichen (Signale) kenntlich gemacht
oder durch die Landesgesetzgebung auferlegt ist;
b) Radfahrer müssen, wenn die Verkehrsverhältnisse es erfordern,
einzeln hintereinander fahren; außer in besonderen, durch die
Landesgesetzgebung bestimmten Fällen dürfen auf der Fahrbahn nie mehr
als zwei Radfahrer nebeneinander fahren;
c) Radfahrer dürfen sich nicht von Fahrzeugen ziehen lassen;
d) Die Vorschrift des Artikels 12 Absatz 4 d) gilt nicht für
Radfahrer in Ländern, deren Gesetzgebung etwas anderes bestimmt.
Zitat
StVO 1960, §19. Vorrang:
(6a) Radfahrer, die eine Radfahranlage verlassen, haben anderen
Fahrzeugen im fließenden Verkehr den Vorrang zu geben.
Zitat
VfGH Erkenntnis, 25.02.1992, B1409/90
Index
10 Verfassungsrecht
10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht

Norm
StGG Art8;
VStG §35 litc;
StVO 1960 §68 Abs2;

Leitsatz
Keine Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme
und Anhaltung; vertretbare Annahme der Verwaltungsübertretung des
Nebeneinanderfahrens von Radfahrern


Rechtssatz
Der die Festnahme vornehmende Sicherheitswachebeamte, der selbst
wahrgenommen hatte, daß der Beschwerdeführer mit seinem Fahrrad
(neuerlich) neben einem anderen Radfahrer fuhr, konnte
vertretbarerweise davon ausgehen, daß der Beschwerdeführer nach
mehrfacher Abmahnung, das Nebeneinanderfahren zu unterlassen,
eine Übertretung nach §68 Abs2 StVO 1960 begangen habe.

Ebenso vertretbar konnte er im Hinblick auf die Äußerung des
Beschwerdeführers über die beabsichtigte Weiterführung der
Demonstrationsfahrt davon ausgehen, daß der Beschwerdeführer
diese Handlung (Nebeneinanderfahren) zu wiederholen suchen werde.

Die Festnahme des Beschwerdeführers ist also gemäß §35 litc
VStG rechtmäßig erfolgt.

- dazu §68, Abs. 2 der StVO -
(2) Radfahrer dürfen nur auf Radwegen und in Wohnstraßen sowie auf
sonstigen Straßen mit öffentlichem Verkehr bei Trainingsfahrten mit
Rennfahrrädern nebeneinander fahren; beim Nebeneinanderfahren darf
nur der äußerste rechte Fahrstreifen benützt werden.

Landesregelungen über Radfahrer habe ich zumindestens in Kärnten (da du scheinbar dort wohnst) nicht gefunden.

/Edit: btw, da es so im Gesetz steht sind "Rennradfahrer" eben solche, die ein Rennrad fahren, dabei ist es egal ob sie tatsächlich irgendwelche Rennen mitfahren oder nicht.
Gilt aber eben nur für Wohnstraßen oder wenn ein Radweg vorhanden ist.

In deinem Fall war es also (wenn Rennradfahrer) zulässig, wobei zumindestens einer den Radweg benützen MUSS.
Bearbeitet von daisho am 17.09.2007, 13:55

HaBa

Legend
Dr. Funkenstein
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Interessante Sache. Dürfen die Paviane (rotes Gesicht, das andere ist auch rot) jetzt nebeneinanderfahrend bis zur Mittellinie den Verkehr blockieren oder nicht?

Bisher war ich immer der Meinung die besonders Gehirnabgesaugten die sich selber in Gefahr bringen dürfen das, aber wenn das nicht so ist werde ich mal antesten was passiert wenn ich den Schnittlauch anrufe deswegen ...

AmenophisIII

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straßen sind nicht nur für autos da. es ist erschreckend wie intolerant (manche) autofahrer gegenüber anderen verkehrsteilnehmern sind. ich hab gehofft, das is nur in wien so.
@"verkehr blockieren"... radfahrer sind teilmenge des verkehrs. mit diesem komplizierten sachverhalt haben einige offensichtlich ein problem.

@topic
ja radfahrer dürfen auch bei vorhandenem radweg auf der straße fahren, wenn sie "im training" sind und auf einem rennrad fahren. steht im gesetz so, und wird auch so judiziert.
mehr infos zb. http://www.complang.tuwien.ac.at/anton/rad-weg/

UncleFucka

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ich hab kein problem mit radfahrern, WENN sie sich gefälligst am rechten fahrbahnrand bewegen und nicht glauben sie sind der herr der straße und wenn sie nicht cool nebeneinander fahren weil sies ja dürfen weil die coolen herren ach so toll sind in ihren hautengen outfits.

sehr oft denk ich mir, die blöden säcke fahren absichtlich so bescheuert, weil sie sich auf ihr rennradgetue was einbilden.
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