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Rechtsfrage: Urlaubsrecht

salsa 21.10.2010 - 19:11 2917 24
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HUJILU

Parkplatzrunner
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Zitat von Garbage
ist halt in diesem fall überhaupt nicht auffällig. :p
Wenn der Doktor unterschreibt kann es ihm aber sowas von egal sein. Wenn es ihm egal ist.

DKCH

...
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dann hast mit viel glück sogar noch gute chancen auf eine fristlose wegen arbeitsverweigerung ;)

salsa

So spät wie gestern.
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Nur wenn der "Amtsarzt" feststellt, dass du arbeitsfähig bist. Aber davon abgesehen, das kommt für mich ohnehin nicht in Frage.

Ich hab jetzt aber eh unserem Betriebsrat die Pistole an die Brust gesetzt. Wenn ich schon keinen ZA nehmen darf (wo ich nichts dagegen machen kann), dann immerhin 1:1,5 auszahlen. Aber nicht gegenrechnen... und mich so um mein Geld betrügen.

HaBa

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Dr. Funkenstein
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Was sagt eigentlich dein KV?

salsa

So spät wie gestern.
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Verweis auf das Urlaubsgesetz - in diesem steht, dass ich einen negativen Urlaubsstand nicht ausgleichen muss. Allerdings wird auf einen möglichen ZUsammenhang des Urlaubskonto mit dem ZA Konto nicht näher erläutert.

Die Betriebsvereinbarung geht auf den Zusammenhang Urlaubskonto und Gleitzeitkonto ein, ZA Konto wird aber nicht explizit erwähnt. Unser BR meinte heute allerdings schon, dass das nicht gegengerechnet werden darf, aber traurig wie viel Einsatz es bedarf, bis der BR eines 1500 MA Betriebs den ***** bewegt.

HaBa

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Staubsaugervertreter verkaufen Staubsauger, Personalvertreter ...

Lenina01

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Bei meiner Kündigung musste ich mir die restlichen Urlaubstage errechnen, sprich pro Monat zwei Tage (habe damals im September gekündigt). Urlaubstage hätte ich mir auszahlen lassen können, Gleitzeitguthaben nicht bzw. minus Urlaubstage hätten einen Gehaltsabzug bedeutet sowie Minus Stunden bei der Gleitzeit.

So war es zumindest bei mir...............

salsa

So spät wie gestern.
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Zitat von Lenina01
... bzw. minus Urlaubstage hätten einen Gehaltsabzug bedeutet sowie Minus Stunden bei der Gleitzeit...
Und genau das darf es laut dem nicht geben:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFa...nummer=10008376

Absatz "Ansprüche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses"

Lenina01

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Bei mir war es damals kein Thema, deshalb hab ich es nicht überprüft.

Allerdings muss ich aber auch sagen, dass ich es irgendwie dem Arbeitgeber gegenüber nur Fair fände. Wenn ich die Zeit für die er mich bezahlt nicht erbringe, sollte er sie auch nicht zahlen müssen oder? Bzw. wenn ich ein Urlaubsminus habe dann heißt das ja, dass mir der Urlaub noch nicht zugestanden hat, sprich es war ein entgegenkommen vom Arbeitgeber und für das entgegenkommen soll er dann den Schaden haben?

Aber wenn es nicht so ist beschwer ich mich nicht! :O)

salsa

So spät wie gestern.
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Die Moralfrage dahinter braucht man nicht zu stellen, es war nicht meine Schuld, dass ich jetzt im Minus bin, wieso soll ich es dann ausbaden? Aber das soll wirklich nicht Gegenstand dieser Diskussion sein.
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