Rechtsfrage: Parken vor Hauseinfahrt
malu 11.08.2007 - 11:36 16085 42
malu
Big d00d
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Hey Leute Kennt sich von euch jemand aus, oder was haltet ihr davon? Ich habe eine rechtliche Frage bzgl. des Parkens auf der gegenüberliegenden Straßenseite einer Grundstückseinfahrt: Ich habe auf der gegenüberliegenden Straßenseite in einem Wohngebiet, gegenüber einer Grundstückseinfahrt parallel zur Straße geparkt. Der Besitzer des Grundstückes hat mich daraufhin "verwarnt" er hole die Polizei da ich dort nicht parken dürfte. (anscheinend lt. $23.3 StVo) Hab mir diesen Paragraphen angesehen der lautet: (3) Hält der Lenker eines Fahrzeuges vor einer Haus- oder Grundstückseinfahrt, so hat er im Fahrzeug zu verbleiben und hat beim Herannahen eines Fahrzeuges, dessen Lenker die Haus- oder Grundstückseinfahrt benützen will, die Aus- oder Einfahrt unverzüglich freizumachen.Aber ich bin nicht direkt _davor_ gestanden, sondern auf der gegenüberliegenden Seite. So dass auf der Straße noch leicht ein PKW platz hat zum durchfahren und der besagte Herr auch nicht daran gehinder sein hätte dürfen in seine Einfahrt zu kommen. Da ich jetzt schon zum 2. Mal Stress mit diesem verbitterten Menschen hatte wollte ich mich genau erkundigen. Gibt es auch einen Mindestabstand den ich einhalten müsste vor seiner Einfaht? Habe dazu leider nirgends wo Infos gefunden. Der Typ geht mich schön langsam echt an... soll ichs drauf ankommen lassen dass er die Polizei holt?! mlu
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Garbage
AdministratorThe Wizard of Owls
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ist gegenüber eine parkfläche durchgehend gekennzeichnet? wenn ja sollte er sich eigentlich brausen gehn können, solange du nicht auf seiner seite vor der einfahrt stehst.
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malu
Big d00d
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nein da is nirgends eine gekennzeichnete parkfläche... das ist einfach eine straße im wohngebiet und da parken die leute einfach am straßenrand parallel.
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Dargor
Shadowlord
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des grundstück gegenüber gehört aber auch nicht ihm? dann kann er brausen gehn, wies garbage so schön ausdrückt
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Anti
Addicted
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zumindest glaub ich auch dass sich genannter Paragraph nur auf die Straßenseite seiner Einfahrt bezieht. Wenn er es dann bei einer normalbreiten Straße nicht schafft, mit dem Auto herauszukommen wenn deins dort steht, dann sollte er mal seinen Schein abgeben... Und wenn du mal Kratzer am Auto hast nachdem es dort gestanden ist, dann würd ich ihn anzeigen
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djmchendl
Big d00d
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informier dich mal bei der polizei, aber ich bin mir auch ziemlich sicher, dass du da getrost parken kannst. soll er doch die polizei rufen. und style hätte es, wenn du beim ikea so einen billig-brausekopf kaufst und ihm die das nächste mal in die hand drückst! wortlos natürlich!"
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malu
Big d00d
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hehe jo de angst vor den kratzern hab ich auch scho... so ein unguter typ. gegenüber begrenzt die gartenmauer des nächsten grundstückes die straße und genau bei dieser steh ich immer sehr nahe dran. (so dass halt noch viel platz auf der straße ist - so dass ein auto locker durchkommt...) aber der typ (etwas älter - und da wird der wendekreis des fahrzeuges wohl auch automatisch größer ) fühlt sich wohl dadurch gestört.
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Bodominjaervi
OC Addicted
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hehe jo de angst vor den kratzern hab ich auch scho... so ein unguter typ. gegenüber begrenzt die gartenmauer des nächsten grundstückes die straße und genau bei dieser steh ich immer sehr nahe dran. (so dass halt noch viel platz auf der straße ist - so dass ein auto locker durchkommt...) aber der typ (etwas älter - und da wird der wendekreis des fahrzeuges wohl auch automatisch größer ) fühlt sich wohl dadurch gestört. Bei meinem ersten Auto is was Tolles passiert. Ich steh genau gegenüber auf einem Parkstreifen. Der Typ hat aus seiner Garage rausgeschoben, über 2 Spuren (!!!) und hat meinen schönen A-Corsa gegen den Gehstieg gedrückt. Da war fast alles verzogen Seine Ausrede: Die Sonne hat mich geblendet! Also sei froh, wenns nur ein paar Kratzer sind
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EddieRodriguez
*AUDIO-ENGINEER*
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drauf ankommen lassen!
FIGHT THE POWER!!! ;D
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master blue
Mr. Anderson
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der gute kann sich wohl brausen gehen. er soll mal die polizei holen, die werden ihn auslachen. der paragraph bezieht sich direkt auf die hauseinfahrt. und eine hauseinfahrt ist es übrigens nur dann, wenn der gehsteig abgeschrägt ist und da können 100 abschleppschilder hängen.
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nexus3729
serendipity
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hauseinfahrt ist es übrigens nur dann, wenn der gehsteig abgeschrägt ist und da können 100 abschleppschilder hängen. hast du eine genaue quelle dafür (paragraph)?
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master blue
Mr. Anderson
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hast du eine genaue quelle dafür (paragraph)? leider nein, war jedoch eine frage bei der FS prüfung. wielang wird das jetzt her sein...2-3 jahre ca. hab aber noch was interessantes entdeckt: http://www.verkehrsportal.de/board/...php/t36709.html runterscrollen bis zum post von Icke aus Berlin um 20.04.2006, 13:50. ist aber ein .de forum, ich such auch schon nach vergleichbares in der .at stvo. //ja, also das dürfte in der .at stvo nicht so genau ausjudiziert sein. trifft aber nach deinen angaben sowieso nicht zu.
Bearbeitet von master blue am 11.08.2007, 14:02
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valentin
Here to stay
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der gute kann sich wohl brausen gehen. er soll mal die polizei holen, die werden ihn auslachen. der paragraph bezieht sich direkt auf die hauseinfahrt. und eine hauseinfahrt ist es übrigens nur dann, wenn der gehsteig abgeschrägt ist und da können 100 abschleppschilder hängen. Ist es umgekehrt genauso? Also Abschrägung ohne Schild = automatisch Ausfahrt? Kann ja nicht sein, oder doch?
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master blue
Mr. Anderson
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Ist es umgekehrt genauso? Also Abschrägung ohne Schild = automatisch Ausfahrt? Kann ja nicht sein, oder doch? eigentlich schon. schild ist lt. FS nicht notwendig (haben wir bei unserer ausfahrt auch nicht). (war soweit ich mich erinnern kann auch eine auswahlmöglichkeit bei der frage.) aber ich überprüf das gerne um sicher zu gehen, die FS cd liegt sicher noch irgendwo.
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-= Luk =-
4WD !!
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mach mal ein bild von der situatuin .. dann kann ich mir das ganze besser vorstellen
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