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Rechtsfrage Leichte Körperverletzung

quake 15.01.2009 - 10:32 9768 69 Thread rating
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quake

Here to stay
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Hallo
und zwar habe ich folgendes Problem:
Heute bekam ein guter Freund vo mir einen Anruf von der Polizei, dass eine Anzeige wegen leichter Körperverletzung vorliegt,wobei er eigentlich nichts mehr weiss, was da passiert sein sollte. Es sollte zur Silvesternacht passiert sein und mein Kumpel war an den Tag ziemlich betrunken. Heute muss er zu einem Einvernehmen zur Polizei.
Wie soll er da am besten vorgehen?
Ist es klug zu sagen dass er sich nicht erinnern kann ?
Wie hoch kann so eine Strafe ausfahlen?
Derjenige denn das passiert ist, ist Türsteher und hat ihn dann noch ins Lokal gelassen dass kann ich auch bezeugen.. nur die eigentliche Tat hat niemand gesehn....
bitte um Antworten

bluefoxx

Legend

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ich mach mal den anfang, bin gespannt was noch kommt...

alles abstreiten und wirres zeug daherreden, dann wird er als nicht zurechnungsfähig eingestuft. am besten auch voll hackedicht hingehen und die polizisten beschimpfen!!111eins

userohnenamen

leider kein name
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lol @ bluefoxx
leichte körperverletzung dürfte wahrscheinlich eh nur a watschn oder so gewesen sein, weil alles eh schon fast schwere is (gebrochen nase z.b., und das passiert ja recht schnell)

wenn er sich ned erinnern kann, kann er sich ned erinnern _._
soll er sich was aus den fingern ziehen?
anhören was ihm vorgeworfen wird und dann hier berichten

quake

Here to stay
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haha das ist jetzt nicht dein ernst?
ja denk ich auch
und was ich sehr komisch finde, dass sich 2 türsteher nicht gegn einen 1m70 großen komplett dünnen Jungen zu verteidigen wissen.

Crash Override

BOfH
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Anwalt einschalten und Aussage verweigern....

tinker

SQUEAK
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Zitat von quake
Ist es klug zu sagen dass er sich nicht erinnern kann ?
Nachdem er sich wirklich nicht mehr erinnern kann, entweder das oder er lässt sich ne abenteuerliche Geschichte einfallen, bzw. macht das was der bluefox vorgeschlagen hat (auch mein tipp!)

Ich mein er steckt eh schon bis oben in der ******e, da is auch schon egal!

Garrett

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Strafmildernd ist eine Alkoholisierung nur wenn man sich absolut ins Koma gesoffen hat, also schon krankenhausreif. Da es vermutlich nicht so war, wird er das auch nicht wirklich behaupten (folglich beweisen) können.

Ich würd mir mal anhören was mir vorgeworfen wird und dann entscheiden. Leichte Körperverletzung endet zu 99% sowieso mit ner Geldstrafe...

Was mich interessieren würde, woher wusste der Türsteher seinen Namen und Adresse?
Anscheinend ist also doch irgendetwas vorgefallen...

Garrett

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Zitat von Crash Override
Anwalt einschalten und Aussage verweigern....
das würd ich machen wenn mir mord vorgeworfen wird, aber bitte doch net bei ner leichten körperverletzung. :rolleyes:

noch ein tipp falls er die schuld auf sich nimmt: gut formulierten entschuldigungsbrief an den türsteher schicken und kopie davon zu den polizeiakten. das bekommt dann auch der zuständige staatsanwalt und wenn der eine gewisse reue erkennt, kann das diversionsangebot deutlich geringer ausfallen.
Bearbeitet von Garrett am 15.01.2009, 10:52

quake

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wie hoch kann so ein bußgeld den ausfallen?
laut polizei ein paar 100 euro?

semteX

Risen from the banned
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An den ORF ein Video schicken, du bringst dich um, wenns ein verfahren gegen dich eröffnen.... Funktioniert!

Garrett

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Zitat von quake
wie hoch kann so ein bußgeld den ausfallen?
laut polizei ein paar 100 euro?
ich sag mal zwischen 100 und 700 EUR. je nachdem was passiert ist und wie die laune vom staatsanwalt ist. es handelt sich hierbei ja um ein angebot zur diversion und nicht um eine richterlich verhängte strafe.
er kanns natürlich auch auf ne verhandlung ankommen lassen...

dosen

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Kann eh nix passieren. Einfach hingehen, freundlich sein, richtige angaben machen.


Als leichte Körperverletzung gehen sachen durch die lächerlich sind... eine leichte watschn und stossen zb. würd ma nix gfallen lassen. Besonders Türdlsteher verdrehen da gerne sachen von wegen wer angefangen hat usw.

prronto

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Zitat von semteX
An den ORF ein Video schicken, du bringst dich um, wenns ein verfahren gegen dich eröffnen.... Funktioniert!

m m day :D

quake

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ja wie gesagt er kann sich nicht mehr erinnern, er weiss das was vorgefalln ist aber was genau nicht und er hatte am nächsten tag auch alles prellungen und hat sich gewundert was da los war..
derjenige trinkt das ganze Jahr nichts, nur zu Silvester hat er mit uns mitgetrunken und dass war halt ein wenig zu viel für Ihn

ill

...
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sollte das ganze sein "erstes mal" sein, dürfte es ohnehin bei zustimmung beider parteien zu ner außergerichtlichen verhandlung kommen, da kann man sich das ganze dann sehr schön mit dem gegenüber ausreden, vorrausgesetzt dieses gegenüber hat überhaupt interesse an sowas

@tinker: bis oben in der ******e? leichte körperverletzung, es gibt schlimmeres, darunter geht heutzutage ja schon wirklich alles durch

edit:
dosensteck hats eh recht schön aufn punkt gebracht
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