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Rechtsberatung

weasel6667 11.08.2010 - 18:29 1593 12
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weasel6667

Big d00d
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Hallo

Ich habe ein Problem mit der Kündigung eines DREI Vertrags und bin auf der Suche nach einer kurzen telefonischen Beratung. An wen kann man sich da am besten wenden, bzw. bekommt man telefonisch eine Rechtsauskunft? Konsumentenschutz, AK, ... wer ist da am besten? (hab keine Rechtschutzversicherung)

folgender Fall:
Am 27.05.2010 hab ich meinen DREI Data Vertrag per Fax gekündigt (8 Wochen Kündigungsfrist). Vorige Woche hab ich festgestellt das der Vertrag seitens DREI nicht aufgelöst wurde, deshalb hab ich dort dann angerufen. Kurzum Drei hat die schriftliche Kündigung mangels fehlender Unterschrift (totaler Schwachsinn) ignoriert. Ich habe dann, wie mit der Servicedame vereinbart, die FAXbestätigung vom 27.05 (mit der klar ersichtlichen Unterschrift meinerseits) eingescannt und per mail an die Serviceline geschickt.
Heute rufe ich den Saftladen an um den Stand der Dinge zu erfragen. Die Dame erklärt mir das DREI den Vertrag mit 1.10 (nach Ablauf der 8 Wochen) für beendet erklärt. Als Begründung wollte mir die Dame weis machen das Drei Kündigungen per FAX nicht entgegennehmen muss.
WTF? zuerst ignorieren sie die Kündigung wegen angeblich fehlener Unterschrift und 2 Monate später akzeptieren sie die Kündigung mit exakt dem gleichen Kündigungsschreiben (Faxbestätigung vom 27.05.2010)? Seit wann kann man Verträge per FAX nicht mehr kündigen?
Es geht zwar in Summe nur um 60€, aber wenn das Gfrast das mit jeder Kündigung macht, ist das ein fettes Körberlgeld.
Bearbeitet von weasel6667 am 11.08.2010, 18:33

d3cod3

Legend
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konsumentenschutz würd ich als erstes anrufen.

master blue

Mr. Anderson
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jop vki bzw. schreib einen bösen brief mit androhung rechtlicher schritte usw.
sind alles dumme ausreden. du hast die (fax)bestätigung, dass von deiner seite alles korrekt durchgeführt wurde.

DKCH

...
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meine kündigung per fax haben sie mitte mai problemlos akzeptiert und per sms bestätigt, war dann auch tatsächlich so (hab mich am 1.8. schwer gewundert, warums handy nicht geht :D)...

berndy2001


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Wie ich gekündigt habe, is meine Kündigung angeblich auch nie angekommen. Dadurch bemerkt, dass 3 ja im voraus abrechnet. Also mal angerufen und erfahren, dass keine Kündigung eingelangt ist.
Rechnungseinspruch mit Beilage damalige Kündigung und Faxbestätigung geschickt und schon war alles paletti.

Vier Wochen hast du nach Rechnungserhalt Zeit diese zu beinspruchen, falls dir Ungereimtheiten auffallen.
Bearbeitet von berndy2001 am 11.08.2010, 19:45

kleinerChemiker

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Oder an RTR wenden bzw. damit drohen.

Vanplysch

Little Overclocker
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Ist es nicht mehr so, dass eine Vertragskündigung eine eigenhändige Unterschrift erfordert? :confused:

pinkey

Here to stay
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hast ne kündigungssms bekommen? bei sprachtarifen is das bei 3 üblich das du sobald sie die kündigung bekommen haben u. bearbeiten die sms kommt ... (ka wie das bei data is :D )

master blue

Mr. Anderson
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Zitat von Vanplysch
Ist es nicht mehr so, dass eine Vertragskündigung eine eigenhändige Unterschrift erfordert? :confused:
doch, hat er ja auch. das die unterschrift fehlt, ist ja nur eine dumme ausrede. er hat ja sogar die faxbestätigung auf der man die unterschrift sieht.

regulator ist auch eine gute idee.

CROWLER

Powerbunny
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ja mit 3 gibts bei kündigunngen immer probleme
freund von mir hatte per email gekündigt (mit eingescannter unterschrift)
kündigung nicht akzeptiert (obwohl die telefonhotline genau diesen weg vorgeschlagen hatte)

er weigerte sich nach den 2 monaten zu zahlen
1 inkasso
2 anwalt
3 gericht

dann bei gericht vorgebracht, dass per email gekündigt wurde ->
3 zog klage zurück

weiters zum thema kündigung dauerschuldverhältnissen (quelle zivirecht online):


Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung (zu diesen Begriffen → KAPITEL 5: Ein-, zwei- und mehrseitige Willenserklärungen und → KAPITEL 5: Antrag und Annahme als zugangsbedürftige Willenserklärungen ¿ Zugang) zur Beendigung von Dauerschuldverhältnissen. Sie wird mit Zugang wirksam, was nicht mit der Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses verwechselt werden darf. Vielmehr kann es so sein, muss aber nicht so sein. Die ordentliche Kündigung löst das Dauerschuldverhältnis nämlich erst nach Ablauf der vertraglich vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfrist auf, nicht schon mit ihrem Zugang. Diese Frist beginnt mit Zugang der Kündigungserklärung zu laufen. – Anders die außerordentliche Kündigung, bei der Wirksamkeit der Kündigungserklärung und Auflösung des Dauerschuldverhältnisses mit dem Zugang der Erklärung eintreten; freilich nur dann, wenn ihre Voraussetzungen vorliegen.


weiters zur form:
Die ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung erfolgt stets befristet, muss dafür aber nicht begründet werden. – Bei dieser Art der Kündigung erfährt man daher uU gar nicht den Grund der Kündigung und hat auch keinen Anspruch darauf.

Bei Dauerschuldverhältnissen auf bestimmte Zeit erübrigt sich die ordentliche Kündigung. – Aber auch Dauerschuldverhältnisse auf bestimmte Zeit brauchen uU die außerordentliche Kündigung (aus wichtigem Grund).

In Bezug auf die ordentliche Kündigung spielen Kündigungstermine eine wichtige Rolle; so, wenn ein Vertrag die Regelung enthält, dass er auf das Viertel- oder Halbjahr hin unter Einhaltung einer ein-, zwei-, dreimonatigen oder halbjährlichen Frist gekündigt werden kann. Das heißt: Ist bspw der 1. Oktober Kündigungstermin, muss bei einmonatlicher Kündigungsfrist spätestens einen Monat vorher, also zum 31. August gekündigt werden; dh die Kündigung muss an diesem Datum bereits der anderen Partei zugegangen(!) sein: vgl § 560 ZPO. – Die Kündigung (als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung) wird mit Zugang wirksam. Der Zugang (= die rechtliche Wirksamkeit der Kündigung) ist aber – wie erwähnt – nicht zu verwechseln mit der Beendigung des Dauerschuldverhältnisses, die im Fall der ordentlichen Kündigung erst mit Ablauf der Kündigungsfrist – also zB nach 1 Monat – eintritt!


bei der kündigung gibt es keine formvorschrift - sie kann daher auch mündlich (im prinzip) erfolgen sprich wenns eingegangen ist, und im vertrag nicht der kündigungsweg per fax ausgeschlossen wurde, sollte es kein problem geben.


weiters dazu
3. Form und besondere Voraussetzungen der Kündigung?

Die Kündigung ist grundsätzlich an keine Form gebunden und kann daher gültig sowohl mündlich wie schriftlich erfolgen. – Die Parteien können aber eine Form vereinbaren (§ 884 ABGB), was oft geschieht; zB schriftliche Kündigung oder mittels eingeschriebenen Briefs. – Schutzgesetze verlangen schriftliche oder gerichtliche (§ 33 MRG) Kündigung.

http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/bu...=true;section=4



ich empfehle eine auskunft bei einem anwalt per telefon einzuholen, da diese idR nichts kosten
z.b.:
http://www.heinke.at/

pinkey

Here to stay
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Zitat von CROWLER
ja mit 3 gibts bei kündigunngen immer probleme

also ganz so schlimm wie du jetzt tust is a net, bei mir gabs 0 probleme, hab auch per mail mit nem 1 zeiler u. gescannter unterschrift gekündigt ...

CROWLER

Powerbunny
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mhm
bei mir gab es halt bei 2 von 2 kündigungen probleme :)

glaub nat. nicht, dass es prinzipiell probleme mit 3-kündigungen gibt

weasel6667

Big d00d
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Ich habe heute einen Brief aufgesetzt mit einer Frist von 2 Wochen, in der eine vernünftige Lösung gefunden wird, oder ich übergebe den Sachverhalt an einen Anwalt. Falls 3 anderer Meinung ist, hab ich sie zusätzlich zu einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert. Mit dem Hinweis, dass die von Drei akzeptierte Kündigung vorige Woche mit ein und dem selben Kündigungsschreiben (Faxbestätigung vom 27.5 !!) durchgeführt wurde (von wegen fehlende Unterschrift :mad:)

Aja, hab noch ein Schmankerl vergessen.:
Die etwas arrogant wirkende DREI Servicedame (deutscher Abstammung) wollt mir noch erzählen das die Kündigung ohnehin hinfällig wäre, da ich innerhalb der 8 Wochen Kündigungsfrist den Dienst benutzt habe. ROFL! Nachdem Sie noch mit dem schwachsinnigen Argument gekommen ist, das DREI keine Kündigungen per Fax akzeptieren muss (steht nicht in den AGB), hab ich ihr geantwortet das die Märchenstunde zu Ende ist und ich nur mehr schriftlich kommunizieren werde. (hab leider vergessen den Namen der "kompetenten" Dame zu notieren :/)

Ich hab schon so einen pick auf die Bande.
Bearbeitet von weasel6667 am 13.08.2010, 17:48
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