Rechtliche Lage: Verschleierte Mängel
x3 13.09.2007 - 10:43 4454 36
prayerslayer
Oar. Mh.
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Ganz ehlich wenn das so ne gute Freundin ist dass du ihr ein Auto um 3000€ praktisch blind abnimmst, dann kannst ihr das auch erstmal verzeihen. Mir sind Freundschaften wertvoller als 170€, aber bitte .. is deine entscheidung wie gut kann die freundin gewesen sein, wenn sie ihm beim autokauf praktisch ins gesicht lügt? wenn ich wem ein auto blind vor vertrauen abkaufe und nachher draufkomme, das ich übelst über den tisch gezogen worden bin, ist es gleich einmal aus mit der freundschaft... aber lassen wir das, geht schon wieder in eine andere richtung
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pate
trenbolon rockt
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also ich hab da von meinem Anwalt (ähnlicher fall) mal soetwas gehört von wegen wenn das Auto bis zu 2 Wochen nach dem Kauf einen Mangel aufweist, aufgrund dem es nicht mehr fahrbereit ist, dann kann auch eine Privatperson (in dem Fall der Verkäufer) zur Rechenschaft gezogen werden. Da meistens auf dem Kaufvertrag steht, dass das Auto in fahrbereitem Zustand übernommen wurde.
BTW. von wegen "Übernommen wie besichtigt" oder ähnliche Phrasen, das bedeutet aber auch, dass wenn das Auto zwei Wochen nach dem Kauf nicht mehr in "wie besichtigt" Zustand ist, und kein Unfallschaden von Dir vorliegt, es versteckte Mängel gab, die man sehr wohl beanstanden kann.
Ich würde sagen, setz dich mit dem Verkäufer zusammen und rede mal in Ruhe, wenns nichts hilft, würde ich schleunigst einen Anwalt zu dem Thema interviewen, und selbst dann muss man noch nicht klagen, da reicht meistens die Erwähnung der rechtlichen Fakten "nebstbei" beim Verkäufer.
Rechtsschutz versichert bist du hoffentlich? Wenn nicht, ab zum Versicherungsmenschen!
good luck
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salsa
So spät wie gestern.
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@x3 also so werden "freundschaften" bei euch gepflegt? wenn das nicht auf anhieb passt, gleich klage? Erkennst du am Handeln der "Freundin" echt verborgene Freundschaft? Ich nicht. Bei 170€ ists halt leider noch etwas riskant das durchzuziehen, wärs das Doppelte würd ich volles Geschütz fahren
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Starsky
Erbeeren für alle!
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Mit Gewährleistung kannst brausen gehen: Privatpersonen sind nicht verpflichtet (gegenüber gewerblichen verkäufern) gewährleistung zu geben. Und wenn die dich bewusst übern tisch ziehen wollte wirds wohl kaum so blöd sein und dir gewährleistung bieten... irrtum, was den verkauf eines kfz betrifft.
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pate
trenbolon rockt
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irrtum, was den verkauf eines kfz betrifft. jo, wie ich dachte, bei kfz verkauf können trotzdem 2 Wochen nach Verkauf Mängel beanstandet werden
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semteX
begehrt die rostschaufel
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noch dazu hatte meiner ja sogar einen ankaufstest.. aber da wärn wenigstens die ganzen offensichtlichn sachn aufgeflogen
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Burschi1620
24/7 Santa Claus
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unser lehrer hatte uns das mit einem KFZ erklärt -> rechtschutz anrufen und fragen
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