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Rechtlich ok? Polizeikontrolle

Unholy 16.02.2006 - 22:02 4570 54
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$yrus

Freizeitjunkie
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Zitat von HaBa
Am Tag auf jeden Fall.

Aber es war ja in der Nacht ...

und genau da lag das "kostenpflichtige problem" imho...

Burschi1620

24/7 Santa Claus
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soweit ich weiß darf man unter extremer sichteinschränkung (nebel aber auch regen und schnee) auf die nebelscheinwerfer in der stadt und sogar am tag aufdrehn

Ich such des gsatzl wenn ich daheim bin ausn fahrschul heft

edit: aso, gibt ja schon genug zitate, dann lass ich das bleiben :)

d0lby

reborn
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Ich kenn mich jetzt gar ned aus...
Wann ich was aufdrehen darf ohen dass ein ***** mich blechen lässt.

Skobold

Inventor of Super Toast
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Zitat von Chaini
Großes Problem:

Wennst schon bezahlt hast, dann ist die Sache erledigt und du kriegst die Kohle nicht mehr zurück!
(wurscht wenst anrufst!)


Das ist ja das geilste an Organstrafen.

Mir ist es ähnlich ergangen: Das Auto vor dem Haus meiner Freundin geparkt, und den Parkschein natürlich so platziert das der Sheriff über den Schneehaufen auf der Seite kraxeln muß (mach ich immer so, am liebsten ist mir natürlich wenn der Schnee schön gelb ist und ein Haufen Hundstrümmerl dort rumliegt)

Der hat sich das nicht angetan und mir einfach ein Ticket ausgestellt :rolleyes:

Jetzt bin ich mit der Organstrafe zum "Amt für Parkraumbewirtschaftung" marschiert, dort erhalte ich die Auskunft daß sie da nix machen können (Organstrafen zahlt man oder nicht), ich soll auf die Anonymverfügung warten.

Zwei Wochen später bin ich mit der Anonymverfügung und dem Parkschein hinmarschiert, die ganze Geschichte ist komentarlos gelöscht worden.

Drey

disconnected
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@Skobold: njo, das mit der frist verstreichen lassen zwecks umwidmung der organstrafe in eine anonymverfügung finde ich ja ganz harmlos und legitim. nervig und unwitzig find ich einzig und alleine die tatsache, dass man bei einer anonymverfügung so lange als schuldig gilt, bis man selbst der verwirrten justizia die unschuld definitiv bewiesen hat.

-drey-

Ex0duS

Banned
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@nebler .... nachts im ortsgebiet sicher nicht erlaubt ... haba hats eh zitiert (die dinger blenden ja meist auch wie sau, und im ort solltest normal nicht so schnell unterwegs sein das du sie brauchen würdest ;)

@organverfügung .... is doch klar das du gegen die nichts mehr machen kannst ... wenn du sie nämlich zahlst gestehst du damit deine schuld automatisch ein => sache hat sich erledigt.

Unholy

Freak
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jo is mittlerweile egal hab einen bekannten bei den grünen angrufn und das ganze wird dann über den vorgesetztn vom lustigen geregeglt... gut das seine diesntnummer am strafzettel obn steht - laut öamtc wars legal und wie es der haba gsagt hat - got punked ;)

Nur irgendwann mal liegt er auch in mein auto (rettung) ;)

cdoo

Bloody Newbie
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servus miteinander..

nur kurz zum Thema ich fahr auch öfters mal mit Nebel ( zusätzlich zu den Xenon Scheinwerfern :D ) und erlaubt ist das lt. Polizisten.

Das ganze ist betitelt mit dem Begriff "26 Novelle" (Link: http://www.arboe.or.at/fileadmin/up...icht_am_tag.pdf )

Auszug:

Nebellicht:

Nebellicht (Nebelscheinwerfer oder Breit-
strahler) ist zwar auch tagsüber zugeschal-
tet erlaubt – der ARBÖ meint durch einen
ungewollten Gesetzesbeschluss des
Nationalrates – Sie sollten dieses bei Tag
und guter Sicht, aber auch bei Nachtfahr-
ten mit guter Sicht (sternenklarer Himmel),
nicht verwenden.
Nebellicht war bis zur 26. Novelle zum
Kraftfahrgesetz nur bei Sichtbehinderung
durch Nebel, Regen, Schneefall und der-
gleichen bzw. nur auf engen und kurven-
reichen Straßen (beispielsweise auf
Waldstraßen) erlaubt

Nebellicht gemeinsam mit Abblendlicht
bei guter Sicht bedeutet für den Gegen-
verkehr: vier Scheinwerfer, die bei entspre-
chender Lichtstärke blenden (soll mir mal zeigen wie nebellicht blendet wenns eigentlich nach unten leuchtet und Breitstrahler sind.. hauptsache Xenon geht durch bei solchen Autos wie Touareg oder Porsche Cayenne)...

lg cdoo
Bearbeitet von cdoo am 18.02.2006, 01:12

nitschi

miau!
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Zitat von cdoo
servus miteinander..

nur kurz zum Thema ich fahr auch öfters mal mit Nebel ( zusätzlich zu den Xenon Scheinwerfern :D )
Supa!!! :rolleyes:

semteX

begehrt die rostschaufel
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Zitat von cdoo
servus miteinander..

nur kurz zum Thema ich fahr auch öfters mal mit Nebel ( zusätzlich zu den Xenon Scheinwerfern :D ) und erlaubt ist das lt. Polizisten.

Das ganze ist betitelt mit dem Begriff "26 Novelle" (Link: http://www.arboe.or.at/fileadmin/up...icht_am_tag.pdf )

Auszug:

Nebellicht:

Nebellicht (Nebelscheinwerfer oder Breit-
strahler) ist zwar auch tagsüber zugeschal-
tet erlaubt – der ARBÖ meint durch einen
ungewollten Gesetzesbeschluss des
Nationalrates – Sie sollten dieses bei Tag
und guter Sicht, aber auch bei Nachtfahr-
ten mit guter Sicht (sternenklarer Himmel),
nicht verwenden.
Nebellicht war bis zur 26. Novelle zum
Kraftfahrgesetz nur bei Sichtbehinderung
durch Nebel, Regen, Schneefall und der-
gleichen bzw. nur auf engen und kurven-
reichen Straßen (beispielsweise auf
Waldstraßen) erlaubt

Nebellicht gemeinsam mit Abblendlicht
bei guter Sicht bedeutet für den Gegen-
verkehr: vier Scheinwerfer, die bei entspre-
chender Lichtstärke blenden (soll mir mal zeigen wie nebellicht blendet wenns eigentlich nach unten leuchtet und Breitstrahler sind.. hauptsache Xenon geht durch bei solchen Autos wie Touareg oder Porsche Cayenne)...

lg cdoo
:rolleyes: wenigstens macht der Text Sinn.

Nebler blenden nicht, richtig. Wenn alles passt. Richtig beladen, richtig eingestellt, ordentlich nachgerüstet.

so jetzt wett ma, bei vielen Autos das der Fall ist. Besonders wos ja bei einigen als Hipp gilt wie a Weihnachtsbaum zu leuchten (absichtlich falsch eingestellte / eingebaute Nebler)...
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