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Rechtlich ok? Polizeikontrolle

Unholy 16.02.2006 - 22:02 4569 54
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e-Lummi-N@tor

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Provocateur D`Automobile
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ich hoff du hast dir die Dienstnummer des netten Herrn in Grün geben lassen ;)

Unholy

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díe steht eh auf dem wisch, muss dazusagen von wegen polizei und rettungsdienst "arbeiten" zusammen - der am revier meinte es is wahrscheinlich a statistik sache, sprich aufbesserung seiner statistik... und man könne halt nix machen - nur kann ich es mir nicht vorstellen - da schlechte sicht - nebel - etc

XXL

insomnia
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Zitat von HaBa
Ich habe keine seriöse site gefunden bei der nicht extra darauf hinggewiesen wird dass es um "am Tag" geht => da darfst du es natürlich.

wär aber a bissl unlogisch wennst am tag mehr licht verwenden darfst als in der nacht ?
obwohl ich dabei ausser acht lasse das wir in österreich leben und net wirklich alles logisch ist was hier vorgeht ...

Chaini

Little Overclocker
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Großes Problem:

Wennst schon bezahlt hast, dann ist die Sache erledigt und du kriegst die Kohle nicht mehr zurück!
(wurscht wenst anrufst!)

Unholy

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btw ich weiß zwar es sind nur 21 euro - nur wie gsagt ich bin mir keiner schuld bewusst und seh das ned wirklich ein - fahr nämlich wirklich nur wenns neblig ist mit den neblern...

Chaini

Little Overclocker
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Was steht denn auf dem Organmandat drauf?
Welcher Paragraph wurde angeführt?

smashIt

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Zitat von Unholy
wenn man was macht wirds noch teurer weil den einspruch der gleiche polizist behandelt, der auch gestraft hat....

bekannter von mir hat bereits ne verhandlung gegen die polizei gewonnen. bei dem gings aber darum das er bei regen ohne licht gefahrn is
nur blöd das nicht geregnet hat :D

Unholy

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also organstrafverfügung gemäß §50 des vstg

vorschriftswidrige beleuchtung
Bearbeitet von Unholy am 16.02.2006, 22:40

derelict

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dein sinnloses car-hifi hat sicher mehr gekostet wies mandat.
nimms wie ein mann und sudern nicht rum bitte !!

Unholy

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dere das tut genau gar nix zur sache was mein car hifi kostet hat oda ned ;) es geht darum das neblig is und ich bestraft werd weil ich die nebelscheinwerfer aufdreht hab

Chaini

Little Overclocker
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§50 VStG, Abs (6): Gegen die Organstrafverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig.

Somit hast ein echtes Problem! Die 21 Euro kannst einfach abschreiben.
Ich kann jetzt net wirklich beurteilen, ob es tatsächlich "neblig" war oder nicht.
Du hättest es auf eine Anzeige ankommen lassen müssen!

Unholy

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jo dachte ich mir eh bzw hat mir der andere kiwara eh gsagt am revier... nur wie gsagt sowas kanns ned sein... meiner meinung nach

aber gut zu wissen dann lass ich es nächstes mal zu einer anzeige kommen :) thx

evrmnd

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Zitat von HaBa
Ich les grad nach, uU hat sich das was mit dem "Licht am Tag" verändert.

Bin mir ziemlich sicher das es geändert wurde...

semteX

begehrt die rostschaufel
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ja hat es. Wer mir nachts mit extrem falsch eingestellten neblern entgegen kommt braucht gar ned auf Abblendung hoffen (richtig eingestellte störn eh ned).

Chaini

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Zitat von semteX
ja hat es. Wer mir nachts mit extrem falsch eingestellten neblern entgegen kommt braucht gar ned auf Abblendung hoffen (richtig eingestellte störn eh ned).

Is jetzt zwar OT:
Ich find schon, dass die Nebelscheinwerfer stören.
Wenn dir 100 Autos ohne Nebels. entgegenkommen und einer mit,
dann fällt er automatisch auf.
Man schaut ungewollt auf dieses Fahrzeug und ist somit abgelenkt.

Besonders störend finde ich diese Spezialisten, die ohne Abblendlicht,
dafür aber mit Begrenzungslicht und Nebelscheinwerfern daherkommen.
Da muss man erst zwei mal schauen, ob das jetzt tatsächlich ein Auto is.

Davon abgesehen sind die Nebelscheinwerfer ohne Nebel extrem sinnlos.
Wenn sie, wie du richtig bemerkt hast, richtig eingestellt sind,
leuchten sie nämlich nicht weiter als das Abblendlicht.
Is also praktisch total sinnlos.
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