Rechtl frage bzgl Spaßbieter bei Ebay/OTS etc.
Garret 09.08.2004 - 19:31 1072 25
Sticker
Big d00d
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eBay hat ne nette Sammlung an Anwälten, melde denen mal den Spaßbieter anundfürsich müssten es die übernehmen
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semteX
Risen from the banned
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ebay tut nen FEUCHTEN.
die kümmern sich um ihren eigenen kram. auf anwälte von denen brauchst ned hoffen.
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AvaloN
Addicted
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jo das wär nett. diese säcke mal richtig ausbluten lassen.
das problem ist halt er kann immer sagen "da hat wer meinen account gehackt" und so ne schweiße.... najo du des is dann ganz einfach mit den logs des providers zu lösen, zZ müssen die die ja 3 monat (oda doch a paar jahre ) speichern, ich bin bei ebay zwar net regestiert, aber ich denk amal die werdn die IP's von den usern scho speichern oda so, und dann hastn eh
Bearbeitet von AvaloN am 10.08.2004, 11:17
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HaBa
LegendDr. Funkenstein
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najo du des is dann ganz einfach mit den logs des providers zu lösen, zZ müssen die die ja 3 monat (oda doch a paar jahre ) speichern, ich bin bei ebay zwar net regestiert, aber ich denk amal die werdn die IP's von den usern scho speichern oda so, und dann hastn eh Die genauen Adressdaten bekommt er eh von ebay selber. Nur: ebay interessiert es ja nicht _irgendwas- zu tun, und für 08/15-Geschäfte zahlt sich der Aufwand nicht aus ...
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fleshmark
GameDev
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deftenski
mit barockfelgen
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so einfach rückt der provider auch keine daten raus, bei einem gerichtsverahren wo er "gezwungen" wird evtl. sonst wirst da eher nichts aus denen rauskriegen imho. im normalfall reicht eine anzeige, dann kriegt die polizei sämtliche daten... HTC müsste zu dem thema eigentlich was sagen können, aber der ist afaik grad im urlaub
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XXL
insomnia
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Die genauen Adressdaten bekommt er eh von ebay selber.
Nur: ebay interessiert es ja nicht _irgendwas- zu tun, und für 08/15-Geschäfte zahlt sich der Aufwand nicht aus ... wer sowas macht gibt glaub ich nicht die richtige adresse an zumindest würde das glaub ich jeder mit normalen verstand so machen ...
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AvaloN
Addicted
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Die genauen Adressdaten bekommt er eh von ebay selber.
Nur: ebay interessiert es ja nicht _irgendwas- zu tun, und für 08/15-Geschäfte zahlt sich der Aufwand nicht aus ... ich mein ja net wegen der adresse sondern wegen der ausrede das der acc gehackt wordn is, des würd sich doch leicht überprüfen lassn mit der ip
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Garrett
Here to stay
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ich denke bevor man das ganze ins rollen bringt sollte man mal diese kernfrage beantworten: das einzige was mich besorgt is das fernverkaufsgesetzt oder wie das heißt. das heißt ja so ungefähr, dass alles was nicht persönlich in nem shop o.ä. gekauft wurde, ohne angabe von gründen in nem bestimmten zeitraum wieder umgetauscht werden kann.
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semteX
Risen from the banned
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das gilt bei privatkauf IMHO nicht.
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MajorTom
The question is....
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Ich denke, daß, vorausgesetzt die Daten des Käufers sind eruierbar, ein (durchsetzbarer) Anspruch besteht.
Vorausgesetzt der Käufer ist geschäftsfähig - und - k.A. wie das nach deutschem Recht aussieht (aber sehr wahrscheinlich gibts da was ganz ähnliches) - der Kaufpreis weicht nicht um mehr als das Doppelte vom "fairen" Wert ab. (in A heisst das "Verkürzung über die Hälfte") - sinngemäß - wenn ein Trum einen Neupreis von 100€ hat (und neuwertig ist) dann sind Geschäfte unter 50 und über 200€ jeweils von Seiten des "Geschädigten" anfechtbar und in weiterer Folge rechtsungültig. Dort besteht dann imho kein Anspruch auf Durchdrücken der Vereinbarung.
Möglicherweise kann man den "Deppen" trotzdem belangen - so ala Geschäftsstörung - aber ein Jurist kann das sicher viel besser beurteilen.....
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