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Rechtl frage bzgl Spaßbieter bei Ebay/OTS etc.

Garret 09.08.2004 - 19:31 1071 25
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Garrett

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hi,

wie is das eigentlich mit spaßbieter welche einem mit utopischen geboten die auktion zsamhaun und nachher nichts von sich hören lassen?

ebay/ots macht ja nicht mehr bis auf accountsperrung.

würde gern den firmenanwalt einschalten, wie denkt ihr sind meine chancen?

xcfk9

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macht keinen sinn IMHO
investier deine zeit in etwas besseres

Hubman

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Zitat von XcFk9
macht keinen sinn IMHO
investier deine zeit in etwas besseres

dem stimme ich zu, da ist meistens nicht so viel herauszufinden

Luki1987

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Aber irgendwie kannst du glaube ich die eBay-Gebühren verweigern. Also du musst nichts an eBay zahlen (normalerweise 5% vom Kaufpreis), wenn sich der Käufer net meldet. Alles iirc. Bin mir net ganz sicher. Musst dich halt erkundigen.
Um welche Summe geht's denn eigentlich?
MfG

semteX

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wennst keinen finanziellen verlust hast könntest mal probiern ein example (schreibt ma sicha ned so) zu statuieren.

Schmax

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@semtex: Exempel iirc, example ist englisch

@topic: Schreibs an ebay/OTS, bitte darum, dass dir die Gebühren erlassen werden und stell den Artikel nochmal rein. Ist leider so, dass es genug Idioten auf ebay gibt.
Bearbeitet von Schmax am 09.08.2004, 20:51

Garrett

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ihr versteht mich nicht. die gebühren sind das letzte was mich interessiert.

ich will nur wissen ob es rechtlich möglich ist, solche idioten ausbluten zu lassen. ein guter anwalt würd die sache übernehmen.

und die zeit, die ich damit verschwenden würde, wär mir egal. hauptsache, die merken es sich für immer.

summe wären paar hundert euro.

TitusTheFox

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lass sie Bluten !!!!!!!

Ultimus

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sicher kannst des machen.
eigentlich müsstest du die adresse des spassbieters haben, da er sie ja bei ebay angegeben hat und sie dir nach ende der auktion automatisch zugesendet wird.
kannst bei dem ja mal anrufen...

Garrett

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das einzige was mich besorgt is das fernverkaufsgesetzt oder wie das heißt. das heißt ja so ungefähr, dass alles was nicht persönlich in nem shop o.ä. gekauft wurde, ohne angabe von gründen in nem bestimmten zeitraum wieder umgetauscht werden kann.

semteX

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Zitat von Ultimus
sicher kannst des machen.
eigentlich müsstest du die adresse des spassbieters haben, da er sie ja bei ebay angegeben hat und sie dir nach ende der auktion automatisch zugesendet wird.
kannst bei dem ja mal anrufen...

jo das wär nett. diese säcke mal richtig ausbluten lassen.

das problem ist halt er kann immer sagen "da hat wer meinen account gehackt" und so ne schweiße....

Schmax

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Natürlich kannst anfangen mit rechtlichen Schritten gegen den vorzugehen, aber obs das Wert ist ist eine andere Frage. In den meisten Fällen endet so etwas mit einem Vergleich und die Anwaltskosten darfst selber zahlen.

Meiner Meinung nach ists das nicht wert.
Ein Zeichen zu setzen geht nur in den Medien (TV, Zeitung), aber wer weiss, ob das Interesse weckt.

Ultimus

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zu 25 - das magazin kommst locker :D :D

semteX

Risen from the banned
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denke ich schon. wenns ein urteil gegen spaßbieter gibt wirds sicher einigen staub aufwirbeln...

dosen

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weiß ned die aktuellen agb´s von ebay und ots aber damals wie ich noch versteigert/ersteigert hab hab ich ma die mal durchgelesen... da stand halt drinnen das wenn man höchstbietender ist auch die gebotene summe bezahlen muss, auch wenn sie zu hoch ist...

rechtlich hast du sicher chancen wenn sie die agb´s nochnicht geändert haben, studier halt mal die aktuellen :)


btw. BLUT!!!! :D
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