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[Recht] Begehen von Feldraendern

IsSuE 26.06.2010 - 15:30 6453 61 Thread rating
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HaBa

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Aber dass die Gemeinde Gartenzäune aufstellt?

kleinerChemiker

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Ihm gehts ja nicht um den Gartenzaun, sondern um die kleine Mauer auf dem abgetretenen Grund. Der Zaun ist eh auf seinem Grund.

HaBa

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Zitat von kleinerChemiker
Ihm gehts ja nicht um den Gartenzaun, sondern um die kleine Mauer auf dem abgetretenen Grund. Der Zaun ist eh auf seinem Grund.

Mauer mit Zaun obendrauf, bzw. nicht ganz so klar beschrieben, könnte auch etwas anders sein, allerdings:
Zitat
Auf dem abgetretenen Grund befindet sich nun eine kleine Betonmauer (ca. 10-20cm hoch), auf dem früher der Zaun montiert war (die Steher wurden damals bündig mit der Betonoberkante abgeschnitten


Wenn die Gemeinde am öffentlichen Gut eine Mauer aufstellt hat das a) meistens einen Grund (noch dazu wo das abgetreten wurde etc.) und b) würde ich das frühzeitig mit denen zu lösen versuchen, dabei aber mal eher von "die Gemeinde zahlt nichts" ausgehen, außer man kennt dort jemanden.

kleinerChemiker

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Die Mauer hat ja nicht die Gemeinde aufgestellt. Das war Mauer für den Zaun vor der Grundabtretung (Wie es in deinem 2. Zitat auch steht ;)). Nach der Abtretung wurde ein neuer Zaun errichtet, auf dem eigenen Grundstück.

Aber ist Einfahrt und so nicht Teil des Bauverfahrens, und sollte in den Plänen aufscheinen?

HaBa

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Ahhhh! :D

kk, alte Mauer auf der Zaun war, Steher wurden abgeschnitten, Zaun nach hinten versetzt.

Naja, der Nachbar wird das Haus nicht abreißen müssen wenn ich dort merne Einfahrt hinhaben möchte, oder?

maXX

16 bit herz
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Zitat von jb
dort wo die Betonmauer steht kommt die Grundstückseinfahrt hin

so ganz komme ich nicht mit.

die mauer steht auf fremdem grund. deine einfahrt soll über diesen grund gehen?

schätze mal, da gehört neu vermessen und du musst dir sowieso den grund kaufen. dann kannst du auch die mauer wegreißen, die dir im weg steht.

kleinerChemiker

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Ist doch (imho) gar nicht so schwer zu verstehen.

Stellt euch vor, ihr habt einen Garten an einer Straße mit einer kleinen Mauer auf der ein Zaun steht. Nun kommt die pöse Gemeinde und sagt sie will einen Streifen eures Grundes, der an die Straße angrenzt (und auf diesem Streifen steht euer Zaun) Nun flext ihr den Zaun weg, laßt aber die Mauer stehen und baut ein Stück weiter hinten einen neuen Zaun. Jahre vergehen, euer Sohnemann bekommt den Grund und will bauen. Dummerweise steht aber noch die Mauer von anno dazumal und noch dazu ist das jetzt Gemeindegrund und Sohnemann will aber genau da seine Einfahrt haben.

maXX

16 bit herz
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jo eben, klare sache imho.

er möchte eine einfahrt haben.

diese verläuft (laut text) über fremden grund.

=> grund kaufen

in folge kann er mit der mauer machen, was er will.

edit:

so, oder?
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Bearbeitet von maXX am 08.07.2010, 09:39

userohnenamen

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na, den grund braucht er doch ned kaufen
geh zur gemeinde und frag mal an, die gemeinde wird sagen sie kann wen beauftragen und dir die rechnung dafür schicken
mit glück darf er sich die mauer selbst wegreißen und kann dann dort reinfahren

Castlestabler

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Es ist nicht fremder Grund, sondern öffentlicher Grund.
Und wahrscheinlich sind es 1-2m die wegen einer späteren Straßenverbreiterung/verlegung dort zum öffentlichen Interesse erklärt wurden.

Bis heute ist allerdings noch nichts geschehen und jetzt steht die Mauer noch immer dort und die Einfahrt mündet laut Bebauungsplan wohl direkt in die Straße, in der Realität wohl kaum.

Wenn ich irgendwo bis jetzt falsch liege soll mich der Ersteller verbessern.

Würde am ehesten davon ausgehen das bei einer kleineren Gemeinde einfach davon ausgegangen wird, dass du einen Bagger bei Baubeginn benötigst und deshalb die Mauer auch von diesem innerhalb von wenigen Minuten abreißen lassen kannst, vielleicht bekommst dann einen Nachlass auf den Anschluss an die Kanalisation, aber das es die Gemeinde direkt macht wird außer in einer Stadt schwierig möglich sein.

maXX

16 bit herz
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gibt sowieso keine eindeutige lösung. einfach zur gemeinde gehen und abklären.

davebastard

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Zitat
Würde am ehesten davon ausgehen das bei einer kleineren Gemeinde einfach davon ausgegangen wird, dass du einen Bagger bei Baubeginn benötigst und deshalb die Mauer auch von diesem innerhalb von wenigen Minuten abreißen lassen kannst, vielleicht bekommst dann einen Nachlass auf den Anschluss an die Kanalisation, aber das es die Gemeinde direkt macht wird außer in einer Stadt schwierig möglich sein.

weiß ja ned von welcher größenordnung des ortes du sprichst aber gemeinden haben normalerweise schon das equipment um einen mikrigen gartenzaunsockel wegzureißen. Brauchst ja nur einen Pressluft hammer oder eine hilti oder wwi.
und angestellte gibts normal auch, schon allein wegen schneeräumung, straßen kehren, rasen mähen usw.

edit: und wenn die gemeinde eine verbindung zum straßennetz herstellen _muss_ dann sollte das imho auch nichts kosten. der vergleich mit anschrägung der gehsteigkanten triffts eh ziemlich genau.
Bearbeitet von davebastard am 08.07.2010, 10:41

Castlestabler

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Habe auch nicht geschrieben, dass sie es nicht können, sondern einfach nicht machen, weil du es selber auch machen kannst und deswegen nicht ein Gemeindearbeiter vom Rasen mähen abgezogen werden muss.

maXX

16 bit herz
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wie gesagt, es muss geklärt werden, was man mit dem streifen gemeindegrund dazwischen macht.

wenn da konkrete pläne für eine straßenverbreiterung vorliegen, dann muss er sich mit der zufahrt sowieso danach richten.

jb

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Die Straße wurde erst letztes Jahr frisch asphaltiert, da hat man den abgetretenen Grund aber (noch) nicht mitasphaltiert, sonst hätte ich das Problem nicht mehr.
Denke, die nächsten 10-15 Jahre wird da auch nix mehr gemacht werden, die Gemeinde hat sicher kein Geld für ne Verbreiterung...

@Maxx: Die Skizze ist richtig, der Teil mit der kleinen Mauer (eben zwischen 10 und 20cm hoch) war früher auf dem Grund, mußte aber beim Kauf durch meine Mutter damals (vor glaub ich 15 Jahren) an die Gemeinde abgetreten werden. Den alten Zaun haben wir wie gesagt dann mit der Maueroberkante bündig abgeschnitten und auf der neuen Grundgrenze einen neuen Zaun errichtet.
Die Betonmauer, die die Zufahrt behindert steht somit auf Gemeindegrund. Bin jetzt der Meinung, daß die Gemeinde für eine Abschrägung/Entfernung zuständig ist, immerhin machen sie ja bei Grundstückseinfahrten auch eine Abschrägung bei einem Gehsteig.

Werd bei Gelegenheit mal beim Bürgermeister vorbeischaun und nachfragen, so groß ist die Gemeinde nicht (Hauptort hat ca. 1000 EW und ich kenn den Bürgermeister sowieso persönlich).
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