retro
computer says no
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ja leider genau so, weil die bauern eh jeden dreck bewilligt kriegen.
edit: achso heuballen wand. In NÖ stellens dir eine richtige Halle 10 meter vors haus, sodass kein licht mehr da ist und funkempfang (handy, radio, dvb-t) mehr möglich ist.
Bearbeitet von retro am 26.06.2010, 19:17
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that
Hoffnungsloser Optimist
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Ich würde die Himbeeren ernten, wenn der Bauer gerade nicht da ist.
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issue
Rock and Stone, brother!
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Ich würde die Himbeeren ernten, wenn der Bauer gerade nicht da ist. Ja wirds eh werden. Ich frag mich einfach nur mit welchen Problemen die Leute manchmal kaempfen damit man sich ueber sowas aufregt.
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u5V8eYCW7P
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In NÖ stellens dir eine richtige Halle 10 meter vors haus, sodass kein licht mehr da ist und funkempfang (handy, radio, dvb-t) mehr möglich ist. In so nem Fall sollte eine Klage auf Wertminderung imho durchgehn (und auf der Gemeinde fragen obs a bissal deppert sind dass sowas bewilligen, die Halle muss für sowas ja auch mehr als nur a bissal hoch sein).
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spunz
Super ModeratorSuper Moderator
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ja leider genau so, weil die bauern eh jeden dreck bewilligt kriegen.
edit: achso heuballen wand. in meiner ex. gegend stellens dir eine richtige halle 10 meter vors haus, sodass kein licht mehr da ist und funkempfang (handy, radio, dvb-t) mehr möglich ist. bei begründeten einspruch wird nicht ein einziger ziegel verlegt. damit kann man als "betroffener" aber auch grundlos alle möglichen einsprüche erheben und bauprojekte auf jahre verzögern oder ganz verhindern. hierzulande gibt es ein entsprechendes baurecht und wenn dieses den bau einer halle ermöglicht => dein pech. bei 10m abstand müsste es schon ein hochhaus sein damit es dich nennenswert beeinträchtigt.
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Viper780
ModeratorEr ist tot, Jim!
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ja leider genau so, weil die bauern eh jeden dreck bewilligt kriegen.
edit: achso heuballen wand. In NÖ stellens dir eine richtige Halle 10 meter vors haus, sodass kein licht mehr da ist und funkempfang (handy, radio, dvb-t) mehr möglich ist. warst nicht bei der Bauverhandlung? Als direkter Nachbar musst ja eingeladen sein
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retro
computer says no
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das ist eine maschinenhalle für eine Kolchose, liegt aber auf dem grund des 2t größten bauers und ehemaligen bürgermeisters, wie der gemeinderat in einer kleinen NÖ Gemeinde besetzt ist brauch ich euch nicht zu erklären.
Ca hoch wie ein dreistöckiges haus, und erstreckt sich auf einer länge von 3! zweifamilienhäuser (da müssen ja auch die mähdrescher rein) ---
1. Es war ja vorher nicht abzusehen das es zu solchen beeinträchtigungen kommt. (das licht schon, aber das ist in meinem Fall nicht so schlimm weil bad,klo zu dieser seite liegen, das trifft die anderen anwohner viel härter)
2. Fang dir einen Streit in einer kleinen Gemeinde an, da sind plötzlich beide Katzen überfahren etc ... das ist nicht Wien. 3. Ich bin weggezogen mich tangiert das nur mehr peripher.
Bearbeitet von retro am 27.06.2010, 11:45
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maXX
16 bit herz
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Ich würde die Himbeeren ernten, wenn der Bauer gerade nicht da ist. so würde ich es auch machen. und in zukunft, den eigenen nerven zuliebe, eine alternative suchen. bekomme sowas im bekanntenkreis mit (nachbarschaftsstreit), da wird einem vom zuhören schlecht, wie bescheuert leute werden, wenn sie meinen, dass sie im recht sind... @halle: vitamin b steht häufig über dem gesetz...
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spunz
Super ModeratorSuper Moderator
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@halle: vitamin b steht häufig über dem gesetz... ein abrissbescheid ist innerhalb von 6 monaten eingeklagt. weiters wird keiner für eine blöde halle seinen kopf hinhalten, ein bürgermeister haftet bei so einen blödsinn ordentlich mit. es wäre schön wenn es bei flächenwidmungen auch so wäre, hier spielt vitamin b eigentlich die hauptrolle...
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u5V8eYCW7P
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ein abrissbescheid ist innerhalb von 6 monaten eingeklagt. weiters wird keiner für eine blöde halle seinen kopf hinhalten, ein bürgermeister haftet bei so einen blödsinn ordentlich mit.
es wäre schön wenn es bei flächenwidmungen auch so wäre, hier spielt vitamin b eigentlich die hauptrolle... Ich will jetzt nicht behaupten dass ich mich im Baurecht (oder im öffentlichen Recht allgemein) allzugut auskenn, aber seit wann kann man einen Bescheid "einklagen"?? Ich weiß selber so nen fall, da hat sich der Eigentümer über den Baubescheid hinweggesetzt und einfach ein wesentliche höheres Haus gebaut als erlaubt. Gemeinde konnte den nimma zum Rückbau zwingen, weils unwirtschaftlich oder so gewesen wär...
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master blue
Mr. Anderson
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erinnert mich an einen fall in uk (müsste heuer oder letztes jahr gewesen sein). da hat sich ein bauer, der keine baugenehmigung für sein schloss/burg bekam, einfach eine hohe strohwand aufgestellt und hat dahinter sein haus gebaut. nachdem eine gewisse zeit vergangen ist und kein einspruch kam, war das haus legal, er hat die strohwand entfernt und tada my home is my castle. aporpos: wer sich vor ersitzen schützen will, der lässt sein grundstück exakt vermessen und in den grenzkataster eintragen. da gibts dann kein ersitzen mehr und bei grenzstreitigkeiten holt man sich den geometer und lässt die grenzen wiederherstellen. alles was dann widerrechtlich am eigenen grundstück steht, kann man sofort entfernen lassen, da erspart man sich den gesamten gerichtsweg.
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spunz
Super ModeratorSuper Moderator
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Ich will jetzt nicht behaupten dass ich mich im Baurecht (oder im öffentlichen Recht allgemein) allzugut auskenn, aber seit wann kann man einen Bescheid "einklagen"??
Ich weiß selber so nen fall, da hat sich der Eigentümer über den Baubescheid hinweggesetzt und einfach ein wesentliche höheres Haus gebaut als erlaubt. Gemeinde konnte den nimma zum Rückbau zwingen, weils unwirtschaftlich oder so gewesen wär... da sind schon mehr zum rückbau gezwungen worden (illegale wochenend häuser am badesee..). auch den rückbau von bau- oder brandruinen kann man einklagen. wenn dem nicht so wäre, könnte man sich die bauverhandlung ja gleich sparen. die hier so oft genannte strohmauer zählt hierzulande als "aufschüttung" welche an angrenzendes bauland nicht höher als 2m hoch sein darf (ebenso auch sand, holz oder baumaterial,..). weiters gibt es für stroh und vergleichbare stoffe entsprechende brandschutzregelungen. die darfst du selbst am feld nur in "sicheren" abständen zu gebäuden, wald,... lagern.
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spunz
Super ModeratorSuper Moderator
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erinnert mich an einen fall in uk (müsste heuer oder letztes jahr gewesen sein). da hat sich ein bauer, der keine baugenehmigung für sein schloss/burg bekam, einfach eine hohe strohwand aufgestellt und hat dahinter sein haus gebaut. nachdem eine gewisse zeit vergangen ist und kein einspruch kam, war das haus legal, er hat die strohwand entfernt und tada my home is my castle. kenn ich, aber das war doch schon vor 3-5 jahren? soweit ich mich erinnern kann hat er auch vor gericht verloren und musste die hütte abreißen?
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master blue
Mr. Anderson
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kenn ich, aber das war doch schon vor 3-5 jahren? soweit ich mich erinnern kann hat er auch vor gericht verloren und musste die hütte abreißen? habs endlich gefunden: http://www.sueddeutsche.de/panorama...-wohnen-1.56677kA obs da schon ein endgültiges urteil gibt. jedenfalls eine lustige geschichte.
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u5V8eYCW7P
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da sind schon mehr zum rückbau gezwungen worden (illegale wochenend häuser am badesee..). auch den rückbau von bau- oder brandruinen kann man einklagen. wenn dem nicht so wäre, könnte man sich die bauverhandlung ja gleich sparen.
die hier so oft genannte strohmauer zählt hierzulande als "aufschüttung" welche an angrenzendes bauland nicht höher als 2m hoch sein darf (ebenso auch sand, holz oder baumaterial,..). weiters gibt es für stroh und vergleichbare stoffe entsprechende brandschutzregelungen. die darfst du selbst am feld nur in "sicheren" abständen zu gebäuden, wald,... lagern. Wird schon alles stimmen was du schreibst, aber einen Bescheid einzuklagen, würd für mich heißen, dass ein ziviles Gericht (Klage) einer öffentlich-rechtlichen Verwaltungsbehörde vorschreibt welchen Bescheid sie ausstellen müssen, und das gibts in Österreich so nicht. Man kann, soweit man dazu legitimiert ist, einen Antrag stellen und den darauf ergehenden Bescheid dann ggf. bis zu den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts anfechten. Was anderes wären Fälle von Schadenersatz, Wertminderung usw. Da würd man den Nachbarn und/oder die Gemeinde eventuel belangen können vor Gericht. Aber dadurch "verschwindet" die Halle nicht.
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