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Rechner auf ebay verkauft jetzt Probleme

wachbleiben 27.03.2009 - 12:15 5058 67
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wachbleiben

Little Overclocker
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Hallo,

leider werde ich nicht schlauer... Habe bei ebay meinen alten Rechner AMD Athlon X2-3600 verkauft.

Habe das Geld vom Käufer bekommen und das System sehr gut verpackt versendet. Das System ist am Mittwoch angekommen am Donnerstag Abend ruft der Mensch mich an und meint ob das System ein Hitzeproblem hat? Ich nein lief bei mir 2 Jahre problemlos.

Wir haben dann am Telefon diskutiert, er meinte das System funktioniert nicht, es ist mein Fehler er bringt ihn jetzt zur Reparatur und schickt mir dann die Rechnung.

Ich weiß nicht was er damit gemacht hat (Übertaktet??) ich weiß nur, dass es als ich es abgeschickt habe einwandfrei lief.

Zur Fehlerbeschreibung: Beim ersten Einschalten lief es kurz dann ist alles eingefroren, danach ließ sich das System nicht mehr einschalten bzw. wird am Monitor nichts mehr angezeigt (Lüfter laufen). Ich kann mir nur vorstellen, dass er es entweder übertaktet hat, das Kabel vom Monitor was hat (er hat nur einen Monitor) oder durch den Transport sich das Zalman kühler gelöst hat was trotzdem nicht nach Sekunden zu einem Hitzetod führen sollte?!?!

Weiß jemand wie hier die Rechtslage ist? Ich habe das System als funktionierend verkauft (hat es ja auch...) aber Gewährleistung und Wandlungsansprüche ausgeschlossen da ich Privatverkäufer bin.

d3cod3

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wenn du es ausgeschlossen hast wirds wohl kein problem geben.

3mind

mimimi
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wennst gewährleistung schriftlich ausgeschlossen hast im vorhinein sollte es denke ich zu keinen problemen deinerseits kommen.

CROWLER

Powerbunny
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Zitat von d3cod3
wenn du es ausgeschlossen hast wirds wohl kein problem geben.

kannst du mal link zum ebayinserat schicken pls
Bearbeitet von CROWLER am 27.03.2009, 12:25

Castlestabler

Here to stay
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Anspruch auf irgendetwas hat er nicht, du hast ja alles wie beschrieben geliefertund ja auch alles ausgeschlossen.

Bei der normalen Behandlung der Pakete bei Paketdiensten wird wohl der Kühler abegbrochen sein, aber beim X2 sollte es ja kein Problem mehr mit dem Abbrennen geben, wahrscheinlich muss eh nur der Kühler wieder neu aufgesetzt werden.
Solange die Kühler nicht verschraubt sind, ist wahrscheinlich der Paketdienst schuld.

wachbleiben

Little Overclocker
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LINKLINK

laut Info von ihm hat sich nichts gelöst das ist ja das komische dran. Ich weiß einfach nicht was er damit gemacht hat. Er hat sich auch erst nach 1 1/2 Tagen gemeldet. Wenn ich was bekomme probier ich es sofort aus...

d3cod3

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steht eh gross drin dass er nur bieten soll wenn er das akzeptiert. sache erledigt.

ENIAC

Do you Voodoo
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Das Problem ist aber, dass er das Gerät als funktionstüchtig verkauft hat!
Da kann er meiner Meinung nach ausschließen was er will! - Wenn die Kiste nun nicht funktioniert, hat er dann falsche Angaben im Inserat getätigt.

Das wäre ja noch schöner: Da verkauf ich irgendein Produkt als funktionstüchtig, obwohl es dass nicht ist und gebe gleichzeitig keine Garantie und Gewährleistung! Burschen, so funktioniert das leider/Gott sei Dank, nicht.

Verstehts mich ned falsch, ich glaub erm schon, dass er einen funktionstüchtigen Rechner angeboten hat. Aber wenn mit dem Gerät etwas nicht in Ordnung ist (z.B.: Versand Schaden), muss er die Beweislast tragen, dass zum Zeitpunkt des Verschickens das Gerät einwandfrei funktionierte -> und das zu beweisen wird glaub ich ein Ding der Unmöglichkeit!

Frage: War das Paket versichert? Dann könntest vielleicht mit der Post was drehen?
Bearbeitet von ENIAC am 27.03.2009, 12:40

userohnenamen

leider kein name
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das is ja das problem an solchen verkäufen, geht aber umgekehrt genau so, was is wenn er einen zeugen beim testen und verpacken hat? (könnte er sich ja jetzt aus den fingern ziehen)

tinker

SQUEAK
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Zitat von ENIAC
Verstehts mich ned falsch, ich glaub erm schon, dass er einen funktionstüchtigen Rechner angeboten hat. Aber wenn mit dem Gerät etwas nicht in Ordnung ist (z.B.: Versand Schaden), muss er die Beweislast tragen, dass zum Zeitpunkt des Verschickens das Gerät einwandfrei funktionierte -> und das zu beweisen wird glaub ich ein Ding der Unmöglichkeit!
Und wie beweist der Käufer das er nicht "nen schaß draht" hat?

AdRy

Auferstanden
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Zitat von ENIAC
Das wäre ja noch schöner: Da verkauf ich irgendein Produkt als funktionstüchtig, obwohl es dass nicht ist und gebe gleichzeitig keine Garantie und Gewährleistung! Burschen, so funktioniert das leider/Gott sei Dank, nicht.

so ist ebay halt. wie willst beweisen, dass der rechner schon hin war als er angeboten wurde?
imho sskm für den käufer

quake

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naja der käufer kann e nicht viel machen :P
steht e dabei wegen privatverkauf und ich denk mal fast dass der jenige selbst was kaputt gemacht hat :P

CROWLER

Powerbunny
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hier eine antwort von einer juristin in einem anderen ebayfall


da Sie also Privatverkäufer gehandelt haben und die Gewährleistungsrechte auch ausgeschlossen haben, kann der Käufer grundsätzlich keine Rechte geltend machen.


http://www.frag-einen-anwalt.de/for...40&ccheck=1



da du privat verkauft hast, haftet der Käufer für den Versand

wie in folgendem Beispiel:
http://www.frag-einen-anwalt.de/War...g-__f12688.html

wenn du also beweisen kannst, dass der Rechner zum Zeitpunkt der Paketaufgabe funktioniert hat, wirst kein Problem haben (imho)

Wenn du sichergehen willst, frag einen Zivirechtsanwalt (google)

wachbleiben

Little Overclocker
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das ist ja der ****** ich will schon gar nichts mehr auf Ebay verkaufen weilst als Verkäufer immer da A. bist... Ich verkauf immer mit der Option Abholung vor Ort (auch in dies Fall) dann kann man alles zeigen und der Verkäufer sieht das es funktioniert. Leider wollte der Käufer ihn geschickt haben...

Diese Frage vom Verkäufer ob er ein Hitze Problem hat, kommt mir so komisch vor was wenn er ihn übertaktet und geschrottet hat und sich jetzt von mir die Gaudi bezahlen lassen will.

Es kann nicht angehen, dass ich als Verkäufer immer schuld bin auch wenn ihn der Käufer kaputt gemacht hat...

quake

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hat der käufer mit versicherten versand den artikel gekauft?
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