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Probleme mit Kaution nach Auszug

EvilGohan 08.09.2013 - 14:17 3202 16
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EG

thinking with portals
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Hej liebe Community,

und Grüße aus dem hohen Norden Europas, 110km südlich des Polarkreises! ;)

Ich habe diese Woche ein sehr überraschendes Mail von meinem ehemaligen Vermieter erhalten, in dem er mir 450 Euro für Reinigung, Mietrückstände, Strom, Gas und eine neue Waschmaschine in Rechnung gestellt hat.

Die WG:
Der Vermieter (eigentlich Besitzer der Wohnung), selbst offiziell Mieter seiner Eltern (die haben eine große Vermietung in einem anderen Bundesland) mit seiner Familie und 2 Mitbewohner (ich und ein weiterer).
Der Vermieter war nun ein Jahr im Ausland mit seiner Familie und hat zwei Zimmer+Wohnung vermietet. Sie waren jedoch während des Jahres immer wieder auch in Österreich.

Es gab keine offizielle Rückgabe, kein Protokoll. Ich und mein Mitbewohner sind fristgerecht ausgezogen, als die Familie noch in Italien war. Als sie zurück gekommen sind, waren wir beide bereits im Ausland (Auslandssemester bzw. am Weg dahin).

Nun kommt der Vermieter mit Behauptungen wie, die Wohnung sei exorbitant verschmutzt und hätte über Tage gereinigt werden müssen. Es wurde Müll hinterlassen, Bierdosen unter de Sofa und die Waschmaschine sei ebenfalls kaputt. Die Reinigung hat er selbst mit seiner Familie durchgeführt. Es gibt keine Rechnung.

Die Waschmaschine war sehr alt und hat scheinbar den Geist aufgegeben (der mechanische Programmschalter bzw. das Relais dahinter ist defekt). Ich habe sie als letztes verwendet, um der Familie die Handtücher zu waschen, damit sie wenn sie heim kommen frische haben. Da hat sie noch einwandfrei funktioniert.

Es besteht (bestand?) ein gewisses freundschaftliches Verhältnis, wie man daran erkennen kann, dass ich ihr Zeug für sie wasche...es war mir wirklich ein Anliegen ihnen einen schönen Neustart in Wien zu verschaffen.

Der Vermieter hat jedenfalls eine neue Maschine gekauft und stellt sie nun uns in Rechnung, was ich absolut nicht einsehe. Genauer genommen ein Drittel von 50%, sowie ein Drittel der Transportkosten (70 Euro).

Ebenfalls beinhaltet die Rechnung ein Drittel der Reinigungskosten, die insgesamt ca. 500 Euro betragen.

Nachvollziehbar sind Strom und Mietforderungen, weil so vereinbart.

Trotzdem verlangt er 200 Euro zu viel von uns (in meinen Augen), denn die Wohnung wurde sauber hinterlassen und das kann eine Freundin von mir, die mir beim Putzen geholfen hat auch bestätigen.

Ich weiß, dass mehrere Personen in der Zwischenzeit "schwarz" dort gelebt haben und hab das auch selbst gesehen, weil ich nach wie vor die Schlüssel noch habe und dort nach dem rechten sehen wollte.
Gefrier- und Kühlschrank wurden wieder aktiviert und standen trotzdem sperrangelweit offen, die Küche war nicht mehr sauber (übliche Verschmutzung würd ich sagen) und es war Bettzeug für 2 Personen auf meinem alten Schlafsofa (das noch immer mir gehört und dem nächsten Untermieter weiter gegeben wird) und ein aufblasbares Doppel-Gästebett im Zimmer meines Mitbewohners.

Im Gespräch mit meinem Vermieter war der deutlich überrascht (am falschen Fuß erwischt?), dass ich davon wusste.

Meine Fragen sind nun:

Muss ich für die Waschmaschine und die Reinigung aufkommen, obwohl meiner Meinung nach die Wohnung in Ordnung war, als ich sie verlassen habe?
Soll ich "sicherheitshalber" die Schlüssel noch einbehalten?

Wer hat hier zu beweisen? Ich, dass die Wohnung sauber war (was ich nicht kann), oder er dass sie dreckig war (was er nicht kann)?

tia

Hokum

Techmarine
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edit: wenn eine kaution noch bei ihm liegt ists deppat.

ob du dir wegen 200 euro monatelange herumärgerei antun willst... ich würds noch mal im gespräch versuchen, dass nach dir mieter waren ist ein killerargument, droh mim mieterschutz (telefonier vorher mit denen) und mit der Info die Zip unten schreibt.
Bearbeitet von Hokum am 08.09.2013, 18:42

Burschi1620

24/7 Santa Claus
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Naja selbst wenn die Kaution im Vertrag steht. Du hast eine Zeugin. Wenns zu einem Rechtsstreit kommen würde, kannst du ja mal zufällig anmerken, dass da ein paar Hansln schwarz wohnen und dann dürfte er ganz schnell einen Rückzieher machen...

Ich würde ihn einfach nochmal auf die Schwarzwohner aufmerksam machen. Wenn er mit seinen Hausschlüsseln so schleißig umgeht, dann muss er eben schauen wen er beschuldigt und net gleich den erst besten.

WaMa würde ich bei so einer Untermiete nicht zahlen sofern er nicht irgendwie Fahrlässigkeit bezeugen kann. Das is wie wenn dir die Therme eingeht und du sollst Schuld drann sein...

ccr


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Gibt's einen schriftlichen Untermietvertrag? Wenn nein, würd ich nur das zahlen was mündlich vorher vereinbart wurde, und abwarten, ob sie klagen (werden sie wohl nicht, wenn sie nichts schriftliches haben, und auch sonst nicht beweisen können, dass Du was verschmutzt oder kaputt gemacht hast).

zip

pharmazeut
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eine bekannte hatte vor einem jahr so ähnliche probleme mit ihrem vermieter. er wollte auch ungerechtfertig reinungskosten und reperaturkosten von fast 1k von der kaution abziehen. das ganze wurde mit hilfe des mietschutzbverbandes geklärt und sie haben iirc fast die volle kaution zurück bekommen. hat aber glaub ich 9 monate gedauert.

was ich von ihr so mitbekommen hab, ohne rechnung einer putzfirma kann er nix machen. im schlimmsten fall wird alles bei der schlichtungsstelle geklärt. denke aber da braucht er beweiße bzw fotos der verschmutzung usw

bzg waschmaschine kommt drauf an was im mietvetrag steht. wenn du zb eine angeführte monatliche gerätemiete für die waschmaschine zahlst und sie ist nicht durch dein verschulden kaputt gegangen musst du sie nicht ersetzten.

glaub da gibts keine klare rechtssprechung und das wird dann individuell geklärt.

wohne auch in einer mietwohnung, uns wurde die waschmaschine vom vermieter zu verfügung gestellt. irgendwann war sie dann kaputt, hätten entweder 50/50 mit dem vermieter eine neue gekauft müssen oder anderwertig die waschmaschine ersetzen.

schlimmsten fall musst beim mitschutzverband mitglied werden, die helfen dir weiter.
oft reicht bei solchen vermietern die glauben sie können machen was sie wollen ein brief vom anwalt und das ganze klärt sich schnell.

XXL

insomnia
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aber hilft der mietschutzverband auch wenn das kein mietvertrag ist?

weil untermiete geht iirc nicht mit einem normalen mietvertrag, nur hauptmiete ...

EG

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Da ist ein Mietvertrag!

Wir mieten alle bei seinen Eltern. Ihm gehört irgendwie die Wohnung...ich weiß nicht, ob das alles so rechten ist, oder ob die Wohnung offiziell seinen Eltern gehört wegen dem Kredit und er ebenfalls mietet dort.

Er beruft sich auf eine Klausel gemäß der wir die Wohnung erhalten entsprechend erhalten müssen. Hab sie euch angehängt.

In einem anderen Rechtsforum in Deutschland viel eine Aussage die in etwa lautet: "Der Mieter muss beweisen, dass die Wohnung sauber und in Ordnung war!"

Ich frag mich halt wie so etwas gehen soll...

Edit: Es ist nicht das Problem des "nicht überweisens" sondern viel mehr des "Kaution einbehalten"...weil er meine Kaution ja hat... :(

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AdRy

Auferstanden
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Das was im Vertrag steht ist gültig bis er beendet wird, egal ob du drinn wohnst oder ned. Ist der Vertrag durch Befristung abgelaufen oder hast gekündigt?
Sprich war der Vertrag schon aufglöst als du ausgezogen bist?
Falls wer anderer (schwarz) drinn gewohnt hat (was du ja anscheinend gewussts hast) ist es trotzdem deine Verantwortung so lang der Vertrag rennt.

Beweisen, dass es sauber war hätte man leicht mit fotos können.

ccr


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Wenn Du einen Mietvertrag gehabt hast, dann fällt das wohl unter "auf die harte Tour lernen". Man zieht nicht einfach ohne Schlußbegehung aus einer Wohnung aus, selbst wenn man den Vermieter kennt. Das Mindeste wäre eine detaillierte Foto-Dokumentation, aber eigentlich macht man sowas persönlich, mit Protokoll und Unterschrift.
Ich hab mich selbst erst mit einem Vermieter streiten müssen, weil ich bereits 3 Wochen vor der Schlüsselrückgabe ausgezogen bin, und dann bei der Rückgabe auch nicht dabei sein konnte, sondern meine Makler das gemacht haben. Und prompt waren einige Glühbirnen kaputt, ein Teppich schmutzig und eine teure Vase verschwunden. Die hat sich wahrscheinlich die Reinigungsfirma eingesteckt - kann ich aber nicht beweisen. Da es aber für die Vase auch keine Rechnung mehr gegeben hat, ist der Streit dann auch fast ein Jahr gegangen... am Ende habe ich die Glühbirnen und eine halbe Vase gezahlt :p

11Fire01

Here to stay
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...ohne das alles gelesen zu haben.

ein fotoapparat mit bildern aus der wohnung und eventuell einen zeugen beim auszug könnten hilfreich sein.

auch wenns dir jetzt nicht mehr hilft :P

Probmaker

1.0.0.721
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Zitat von ccr
Man zieht nicht einfach ohne Schlußbegehung aus einer Wohnung aus, selbst wenn man den Vermieter kennt. Das Mindeste wäre eine detaillierte Foto-Dokumentation, aber eigentlich macht man sowas persönlich, mit Protokoll und Unterschrift.
viel mehr gibts dazu nicht zu sagen...
dein fall lässt dem vermieter einfach einen sehr großen "spielraum".

EG

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Der Ärger ist verflogen, die große Enttäuschung über das menschliche Versagen der Person, zu der ich durchaus ein freundschaftliches Verhältnis hatte ( inkl. Familie) überwiegt.

Er hat mir ein weiteres "Angebot" unterbreitet, in dem er die Kosten der WM und des Mülls der Wohnung gestrichen hat. Die (horänden) Reinigungskosten bleiben bestehen.

whatever... -.-

Hokum

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wie gesagt, red mim mieterschutz. wenn er dir das ohne rechnung reindrücken willst kommst da vielleicht raus.

jet2sp@ce

Wie weit?
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Zitat von EvilGohan
Der Ärger ist verflogen, die große Enttäuschung über das menschliche Versagen der Person, zu der ich durchaus ein freundschaftliches Verhältnis hatte ( inkl. Familie) überwiegt.

Er hat mir ein weiteres "Angebot" unterbreitet, in dem er die Kosten der WM und des Mülls der Wohnung gestrichen hat. Die (horänden) Reinigungskosten bleiben bestehen.

whatever... -.-

Das würd ich annehmen, drüberstehen und Deinen Seelenfrieden mit der Sache schließen und dann nie wieder was mit der Familie zu tun haben.

CatEye

Meisterdieb
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Zitat von Hokum
wie gesagt, red mim mieterschutz. wenn er dir das ohne rechnung reindrücken willst kommst da vielleicht raus.

This! Kommentare wie "wenn du dir das halt wegen 200 Euro antun willst..." kann ich übrigens nicht nachvollziehen. Man (ich zumindest) hat ja schließlich nichts zu verschenken! Ich habe einmal auch wegen einem Betrag unter 500 Euro den Anwalt eingeschaltet. Meistens wird man nämlich nur über den Tisch gezogen, wenn man es auch zulässt.:rolleyes:
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