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problem bei kauf von privat :(

BiOs 08.12.2005 - 10:42 779 14
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BiOs

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bin/war auf der suche nach einer d-box II, und habe vor ~2 wochen in den geizhals-kleinanzeigen ein inserat geschaltet ... es hat sich dann auch jemand gemeldet ...
hier ausschnitte aus dem mailverkehr ->

frage - die d-box ist 100% in ordnung, oder?
antwort - hat bei mir immer funktioniert warum?
antwort - Gleich im Voraus:
Übernehme keine Haftung auf Beschädigungen seitens der Post.
Es gilt das EU Recht bei Privatverkäufen keine Gewährleistung, Rücknahme, Umtausch oder Gewähr

mittlerweile habe ich das gerät bekommen und siehe da, es ist defekt, genauer gesagt der tuner!
darauf habe ich ihm eine mail geschrieben das der tuner defekt ist und was wir da machen können

antwort - Leider habe ich keine Ahnung, wovon du sprichst. Die D-Box war ein Geschenk, funktioniert bei mir aber nicht da ich Kabelfernsehen habe. als ich Ihnen die Bankdaten übermittelte habe ich ausdrüclich dazugeschrieben: Keine Garantie, Gewährleistung und Rücknahme.
Sie haben dem Zugestimmt indem Sie das Geld überwiesen haben.
Somit ist der Fall erledigt.

und ein bischen später dann noch:
antwort - sie hat bei mir auch funktioniert, ich hab sie eingeschaltet und sie lief, war halt kein Bild da wegen Kabel-TV und es stimmt, dass sie ein Geschenk war. Ich habe sie schon getestet.

schön und gut, er hat sie angesteckt, aber er hat den tuner nicht getestet, er IST ALSO DAVON AUSGEGANGEN DAS ER FUNKTIONIERT - was eben nicht so war... gesagt hat er mir haber das alles 100% funktioniert

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sodale, und jetzt die eigentliche frage -> greift der gewähr/rüchnahmeausschluss auch dann wenn seine angaben zu dem gerät falsch waren? immerhin hat er mir ja (vor dem kauf) gesagt das alles funktioniert und nach dem kauf sagt er aufeinmal das es ein geschenk war und der sie nicht ausprobieren konnte??

edit:
ich kann doch nicht "wissentlich" falsche angaben zu nem gerät das ich verkaufe machen und nach dem kauf einfach sagen - he, ich hab nen gewährleistungsausschluss gemacht, is doch egal was ich vorher gesagt hab?
- sowas kann doch rechtlich einfach nicht oke sein?
Bearbeitet von BiOs am 08.12.2005, 10:55

UncleFucka

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doch die klausel mit keiner gewährleistung usw. greift.
du kannst leider nichts machen, ausser das gerät reparieren lassen beim elektro geschäft deiner wahl.

Joe_the_tulip

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jo also mehr als ihm böse am nerv zu gehen kannst du imho nicht tun (aber das würd ich auf jeden fall tun!)

murcielago

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na, der vertrag ist imho ungültig, weil eben das gerät nicht in dem zustand war wie beschrieben.

onkelolf

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stimmt so meines wissens nicht, zumindest in de gilt wenn er dir sagt sie "hat bei ihm immer funktioniert" dann sollte sie das auch bei dir, kann ja auch kein auto verkaufen und sagen "ja läuft super" und wenns dann wer abholt und losfahren will is das getriebe kaputt und ich sag "ach ich habs nur angelassen, hab keinen schein, aber das is mir jetzt egal".

studierst du vielleicht? meistens hat die studivertretung ein paar Jurastudis sitzen die einem bei sowas eher helfen können als ich, der nur recht1+2 in de gehört hat...

Darius

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ich würde mich da nicht lange herumärgern damit...
alles an deinen Rechtsanwalt und lass ihn das regeln.

taz

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Gewährleistung zwischen Privaten ist ausschließbar.
ABER
es gibt andere rechtliche Wege
z.B.
Irrtum
Verkürzung über die Hälfte

soweit ich mich erinner sind diese nicht aussschließbar und damit kann man genauso rückabwickeln wie mit Gewährleistung.

bei sturen Köpfen hilft jedoch reden oft nicht -> ein kl. Brief vom Anwalt wirkt oft Wunder.

BiOs

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nein, ich studier leider nicht, aber ich hab im geizhals forum auch schon gefragt (dort sind einige jurastudis) und die meinen das ich grundsätzlich im recht bin, nur das es schwer wird mein recht durchzusetzen weil ich schwer beweisen kann das das teil schon defekt bei mir angekommen ist!

ich werd sowieso das gefühl nicht los das der typ mich übern tisch zogen hat -> von ihm kam keine entschuldigung, er ist nicht verwundert, etc. das das teil kaputt ist, die erste antwort war einfach "dein problem, ich hab eh die gewährleistung ausgeschlossen"

BiOs

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Zitat von taz
Gewährleistung zwischen Privaten ist ausschließbar.

das ist mir schon klar, aber die frage ist ja ob das auch gilt wenn er falsche angaben über das produkt gemacht hat und ich ihm das sogar beweisen kann?

edit:
sorry für den doppelpost

Preisi

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Du müsstest ihm nachweisen, dass er das Gerät wissentlich defekt verkauft hat, also arglistige Täuschung/Betrug/wwi vorliegt, aber das weißt du ja ohnehin schon. Viel Spass noch, bei so einem geringen Streitwert stehst meistens ziemlich allein da. Wenn du den Typ irgendwie persönlich erwischen kannst, dann mach das, wennst mit der Box bei ihm zu Hause aufkreuzt und ein bissl "Terror" machst, hast noch die besten Chancen, dein Geld wiederzusehen.

BiOs

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der typ is aus ybbsitz, also doch recht weit von wien weg :(

taz

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Zitat von BiOs
das ist mir schon klar, aber die frage ist ja ob das auch gilt wenn er falsche angaben über das produkt gemacht hat und ich ihm das sogar beweisen kann?

die beweisfrage ist immer die härteste nuss. fu könntest es mit $879/2/4 Arglist versuchen, aber sowas zu beweisen is schwer.

einfacher ginge es über irrtum oder eben verkürzung über die hälfte

irrtum:
war jmd in einem irrtum über eine wesentliche Beschaffenheit der Sache so entsteht keine Verbindlichkeit, falls der Irrtum durch den anderen veranlasst wurde

verkürzung über die hälfte:
Hat bei 2seitig verbindlichen Geschäften (zb.Kauf) ein Teil nicht einmal die Hälfte dessen, was er dem anderen gegeben hat, von diesem an dem gemeinen Werte erhalten, so räumt das Gesetz dem Verletzten das Recht ein de Aufhebung und Herstellung i.d. vorigen Stand zu fordern.
Der andere kann stattdessen bis zum gemeinen Wert aufzahlen

Preisi

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@taz: Vielleicht sehe ich das falsch, aber müsste da nicht auch bewiesen werden, dass der Gegenstand bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs defekt war?
@BiOs: Ich hab zwar keine Ahnung wieviel du für das Ding bezahlt hast, oder wieviel soetwas wert ist, aber die paar km nach Ybbsitz würd ich alleine schon aus Prinzip fahren. Mir ist letztens etwas ähnliches passiert, habe etwas auf eBay gekauft, bezahlt, und dann keine Ware bekommen. Der Verkäufer sitzt leider in Deutschland, ist also für mich persönlich nicht greifbar, und rechtliche Schritte zahlen sich einfach nicht aus, werde jetzt einen Antrag auf eBay-Käuferschutz stellen.

Die Welt ist voller A*schlöcher, denen anscheinend fad im Kopf ist! :bash:

taz

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das leichter war auf die arglist bezogen, da dort subj. elemente eine starke rolle spielen.

natürlich muss man auch bei irrtum und verkürzung über die hälfte beweisen, aber das muss man immer.

Preisi

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Bei Gewährleistung nicht :p







Weiß e, wie du's meinst ;)
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