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Privatvertrag über Internet?

aNtraXx 25.05.2007 - 12:43 2938 25
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aNtraXx

trailer park king
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Hallo Leute!

Hätte da mal eine Frage was Verträge angeht.

Und zwar geht es darum, dass Person A etwas entwickelt hat und Person B ebenfalls etwas in diese Richung macht. Person B verkauft nebenbei Produkte und fertigt diese selbst.

Nun gibt Person A seine Entwicklung frei, damit sie Person B fertigen kann.

Der Vertrag soll nun regeln, dass Person B diese Entwicklung nicht als eigene ausgibt und vermarktet oder in einer ähnlichen Form davon verkauft bzw weitergibt.

Es handelt sich also um einen Verschlusshaltungsvertrag (gibt das).

Ist so ein Vertrag rechtskräftig? Kann man einen Solchen Vertrag zb einfach per Fax oder Email (audrucken, unterschreiben, einscannen, zurückschicken) abschließen?

Wäre für Ratschläge dankbar!

tia, Bernhard

Longbow

Here to stay
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normalerweise würde das per FAX reichen, imho

weil du kannst ja per FAX auch sämtliche kaufverträge abschließen

Corran_Horn

Wollt's nur wissen...
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gültig wäre der Vertrag ja ansich sogar via Telefon soweit ich weiß!

Allerdings ist beweistechnisch bei sowas schriftlich nach wie vor am besten imho :)

PS: Faxen != schriftlich

aNtraXx

trailer park king
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Was aber ein Problem darstellt, da die Personen mehrere hundert (oder gar tausend) km voneinander entfernt wohnen.

Ist die Sache mit dem Mail auch bindend? Also per PDF.

userohnenamen

leider kein name
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und von einem altmodischem brief haltest du nichts?

für die eine woche wird ja sicher auch noch zeit sein (hin und retour jeweils ca. 2 bis 3 werktage)

aNtraXx

trailer park king
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Naja, Brief. Dauert zu lange. Am Wochenende sollten die Einzelheiten geklärt werden.

Daroude

OC Addicted
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Zitat von aNtraXx
Was aber ein Problem darstellt, da die Personen mehrere hundert (oder gar tausend) km voneinander entfernt wohnen.

Ist die Sache mit dem Mail auch bindend? Also per PDF.

Rechnung sind meines wissens nach nur gültig mit elektronischer Signatur. Ob das bei Verträgen auch so ist ist die andere frage.

http://www.wko.at

od.

0590900

dort werden sie geholfen.

SergejMolotow

Here to stay
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fällt des net irgendwie unter dieses fernabsatzgesetz so wie zB internetanschlüsse u. so die ma auch über die homepage bestellen kann??

aNtraXx

trailer park king
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Im Grunde gehts ja darum, dass eine Idee nich abgekupfert wird. Patentiert ist diese nämlich nicht.

ccr


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Prinzipiell gilt Vertragsfreiheit - der Vertrag kann also auch (fern)mündlich abgeschlossen werden.
Wenn allerdings "tausende Kilometer" zwischen den Vertragspartner liegen, so wäre es natürlich möglich, dass der andere Vertragspartner in einem Land sitzt, in dem andere Gesetze gelten.

Ich würde so einen Vertrag aber NIE ohne Anwalt abschließen, als Privatperson wirst Du den nie so formulierne können, dass ein guter Anwalt für den Vertragspartner nicht doch 100 Lücken findet.

Ausserdem würde ich die Idee patentieren. Selbst wenn der Vertragspartner vertrauenswürdig sein sollte (was ich prinzipiell anzweifle), so muß das nicht für andere Marktteilnehmer gelten ;)

Burschi1620

24/7 Santa Claus
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kann mich nimma genau erinnern aber ich glaube unser lehrer hat uns mal erklärt dass ein vertrag per fax durchaus genauso rechtskräftig is wie jeder andre

d0lby

reborn
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Ist auch unlogisch dass ein mündlicher Vertrag gilt udn ein Fax nicht...

Aber was kann so extrem wichtig sein, dass ein eingeschriebener Brief mit eilpost nicht warten kann.
Wird sicher gehen, denn man kann sich das mündlich vereinbaren und 4 5 Tage später kommt der unterschriebene Vertrag.

Und wenn man sich mündlich unsicher ist, dann dauert das ganze eben 5 Tage.

Ausdrucken, unterschreiben, einscannen und hinmailen. Ich wüßte nicht warum das nicht gelten sollte hm... auch etwas unlogisch. Vlt weil mans am PC leicht verfälschen könnte?

Wie gesagt Eilpost und eingeschrieben. Es kann nicht SO extrem wichtig sein.

daisho

SHODAN
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Ein Vertrag per Fax ist genauso rechtskräftig wie ein Vertrag per Brief, lediglich das Medium über das der Vertrag läuft ist anders.
Theoretisch geht es auch per eMail, Beweistechnisch ist halt die andere Seite. Per eMail würde ich dann schon so Empfangsbestätigungen vom Server usw (und wie das alles heißt) verwenden.

Faxe haben ja auch eine Empfangsbestätigung, daher spricht nichts gegen das Fax.


ad Patent: Ist die Idee schon bekannt? Dann nichts wie hin zum Patentamt und als eigenes einreichen :D ( :p )

Corran_Horn

Wollt's nur wissen...
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@ Patent: wenn von der Idee schon mehr als 10 Leute wissen (-> Faustregel) könnte es Probleme geben :) (Hatten vorigen Freitag Patentrecht Prüfung ;) )


@ Fax: klar ist das gültig... allerdings ist beweistechnisch ein Fax einem eingeschriebenen Brief weit unterlegen!

fatmike182

Agnotologe
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Kannst du irgendwie deine Urhebersituation beweisen? Also wäre das schon _irgendwie/wo_ veröffentlicht? Dann wärst du zumindest auf der sicheren Seite & für die andere Partei nicht mehr patentierbar (oder?)

würde auch entweder eingeschrieben schicken, oder faxen & eine Zustimmung+Unterschrift rückschicken lassen, dass blablabla gelesen wurde usw.
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