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Polizei-Schwerpunkt gilt Radfahrern

kel 23.04.2007 - 11:14 8050 123
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maXX

16 bit herz
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Zitat von daisho
Außerdem, warum sollte ich mich an Einbahnen halten als Radfahrer? Ich blockiere schließlich nicht die Fahrbahn mit meinem 5m breiten Gefährt :rolleyes: und soviele enge Straßen wirds in Wien nicht geben, ist wohl eher die Ausnahmeregelung.

hab jetzt mir "einbahn" mein letztes erlebnis mit den drahteselfreunden gemeint. sind mir beim abfahren von einer fernstraße entgegengekommen.;)

meepmeep

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ist es radfahrern erlaubt auf der straße zu fahren? wenn ja dann brauch ma gar ned weiter diskutieren. ich hab noch nirgends glesn, dass ein radfahrer "platzsparend" zu fahren hat.

HaBa

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Zitat von meepmeep
ist es radfahrern erlaubt auf der straße zu fahren? wenn ja dann brauch ma gar ned weiter diskutieren. ich hab noch nirgends glesn, dass ein radfahrer "platzsparend" zu fahren hat.

Meine Vermutung dass Radfahrer keinen Selbsterhaltungstrieb haben stimmt also doch :eek:


Nachtrag:

StVO §7 Abs. 1

Zitat
§ 7. Allgemeine Fahrordnung.

(1) Der Lenker eines Fahrzeuges hat, sofern sich aus diesem
Bundesgesetz nichts anderes ergibt, so weit rechts zu fahren, wie ihm
dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des
Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder
Belästigung anderer Straßenbenützer, ohne eigene Gefährdung und ohne
Beschädigung von Sachen möglich ist. Gleise von Schienenfahrzeugen,
die an beiden Rändern der Fahrbahn liegen, dürfen jedoch nicht in der
Längsrichtung befahren werden, wenn der übrige Teil der Fahrbahn
genügend Platz bietet.

Mr. Zet

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Hier gehts mal wieder zu....

Darf ich raten: die Autofahrer, die gegen Radfahrer "bashen" sind selbst alle KEINE Radfahrer?

Selbst bin ich:
Autofahrer
Radfahrer
Inline-Skater
Fußgänger

und mir sind unterwegs in jeder dieser Rollen viele, viele Idioten unter gekommen aus _allen_ diesen Rollen (+ Biker und LKW Fahrer genauso).
Ich würde daher niemals auf die äußerst beschränkte Idee kommen über eine dieser Gruppen her zu ziehen.

Idioten gibt es überall und Schubladendenken ist kleinkariert "."

meepmeep

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erzähl das mal dem HaBa -.-

salsa

So spät wie gestern.
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Zitat von meepmeep
erzähl das mal dem HaBa -.-
So ziemlich das erste was man beim Fahrradführerschein lernt, ist, dass man möglichst am Rand fährt. Wie alt ist man da? 8? Die kleinen Kinder habens drauf.

Vielleicht ists aber auch nur in Wien Mode sich daran nicht zu halten? Das kann ich nicht beurteilen.

HaBa

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Zitat von meepmeep
erzähl das mal dem HaBa -.-



Wieso, "Lemminge" = die Gruppe der du angehörst hat er ja nicht aufgezählt ...


Nochmal: mir ist es ³§%$@-egal ob ein Radfahrer vor mir fährt oder sonstwas, ich fahre langsam hinten nahc und überhole wenn es für ihn/sie und mich ungefährlich ist.

Wenn man allerdings auf der Bundesstraße hinter so Steißbratschen nachfahren muss weil die präpotenten A%&§$löcher meinen die Straße gehört ihnen (mir gehört sie nicht, das kann ich auch versichern) geht mir das Geimpfte auf.

Und noch viel mehr wenn wieder einmal einer dieser Idioten unbeleuchtet auf unübersichtlichen Straßen in der Mitte herumgondelt => ja, ich habe Bremsen, ja, ich fahre auf Sicht, ja, der Sachschaden an meinem Auto ist relativ gering wenn ich so einen Dillo schnupfe. Ich will aber nicht ins Häfen gehen nur weil so ein Gehirnabgesaugter den Selbstmörder gibt ...

Zum Rechtsfahren: s.o. meine Nachtrag.

erlgrey

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vll weils mode is möglichst NAH (egal wieviel platz gesamt is und ob der radfahrer wirklich an der seite fährt) und hupend neben einen radfahrer mit einer möglichst hohen geschwindigkeitsdifferenz vorbei zu rasen.

und rechts am rand fahrn is bei so manchen straßenbedingungen grad für radfahrer ne zumutung

30cm tiefe kanaldeckel machen ned immer spass :)


machts was für eure gsundheit für eure mitmenschen und die umwelt und *******ts aufs auto wenns ned notwendig is.

meine2c

meepmeep

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den "Fahrradführerschein" hab ich leider nicht gemacht. Wusste auch nicht, dass das von Nöten wäre.

Danke HaBa fürs raussuchen. Es ist also doch gesetzlich geregelt. mich wundert allerdings, dass solch subjektive Faktoren wie "behinderung und belästigung von anderen Verkehrsteilnehmen" in einen gesetzestext aufgenommen werden. außerdem steht drinnen, sie haben so weit rechts zu fahren, wie es ihnen zumutbar ist.

einigen hier kann man sowieso nicht rechts genug fahren, ergo hat eine diskussion wenig bis keinen sinn. dieser thread ist wiedermal zu einem bash-thread für haba und konsorten geworden, schade eigentlich
Bearbeitet von meepmeep am 23.04.2007, 17:42

erlgrey

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>10cm abstand zu parkenden autos zu halten is glaub ich einleuchtend das das für jeden ne zumutung is. (wie gesagt überholt ein idiot deppad dann zack pickst im auto.) oder tür geht auf ohne zu schaun..
also soweit rechtsfahrn wie möglich is für mich klar. aber ich halt meistens grad bei parkenden autos die möglicherweise die tür aufreissen oder wegfahrn und irgendwelchen extremen straßenunebenheiten einen gewissen respektabstand ein.

maXX

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Zitat von salsa
Vielleicht ists aber auch nur in Wien Mode sich daran nicht zu halten? Das kann ich nicht beurteilen.

nö, ist bei uns in oö genauso :o

zum thema: überall gibts idioten, aber irgendwie muss man noch ordentlich was an hirnstroh drauflegen, wenn man sich als radfahrer im straßenverkehr aufspielt.

keine ahnung, warum sich manche hier drinnen so aufpudln. fahrts selbst wie idioten/selbstmörder, weil ihr solche gruppen verteidigen müssts?
Bearbeitet von maXX am 23.04.2007, 17:48

meepmeep

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Zitat von maXX
keine ahnung, warum sich manche hier drinnen so aufpudln. fahrts selbst wie idioten, weil ihr solche gruppen verteidigen müssts?

ich für meinen teil fahr überhaupt nicht rad. mich nervts nur, dass pauschal gegen alle radfahrer geflamed wird, und das in einer art, die nicht angebracht ist.

HaBa

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Dr. Funkenstein
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Von 10 cm spricht auch niemand, da gibts eh Regeln wie weit man von Objekten usw. weg fahren soll (wer den FS hat wird es eh noch wissen ...)

Gleich noch ein paar ...

Abs 2 zu oben:
Zitat
(2) Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert, insbesondere in
unübersichtlichen Kurven, vor Fahrbahnkuppen, bei ungenügender
Sicht, beim Überholtwerden und bei Gegenverkehr, hat der Lenker
eines Fahrzeuges am rechten Fahrbahnrand zu fahren; er darf hiebei
aber nicht Personen gefährden oder Sachen beschädigen.

Welcher Radfahrer fährt weiter ganz nach rechts wenn er überholt wird?


Zum Fahren gegen die Einbahn der Abs. 5.
Zitat
(5) Einbahnstraßen dürfen nur in der durch das Hinweiszeichen
nach § 53 Abs. 1 Z 10 angezeigten Fahrtrichtung befahren werden. Dies
gilt nicht für bestimmte Gruppen von Straßenbenützern, die hievon
durch Verordnung ausgenommen werden, und für Radfahrer in solchen
Einbahnstraßen, die zugleich Wohnstraßen im Sinne des § 76b sind.
Außer in Wohnstraßen sind in diesen Fällen Leit- oder Sperrlinien zur
Trennung der entgegen der Einbahnstraße fahrenden Verkehrsteilnehmer
vom übrigen Fahrzeugverkehr anzubringen, sofern die Sicherheit oder
die Flüssigkeit des Verkehrs dies erfordern.

§9 Abs. 3
Zitat
(2) Der Lenker eines Fahrzeuges, das kein Schienenfahrzeug ist,
hat einem Fußgänger oder Rollschuhfahrer, der sich auf einem
Schutzweg befindet oder diesen erkennbar benützen will, das
unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu
ermöglichen. Zu diesem Zweck darf sich der Lenker eines solchen
Fahrzeuges einem Schutzweg nur mit einer solchen Geschwindigkeit
nähern, daß er das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten kann, und er
hat, falls erforderlich, vor dem Schutzweg anzuhalten. In gleicher
Weise hat sich der Lenker eines Fahrzeuges, das kein
Schienenfahrzeug ist, vor einer Radfahrerüberfahrt zu verhalten, um
einem Radfahrer oder Rollschuhfahrer, der sich auf einer solchen
Radfahrerüberfahrt befindet oder diese erkennbar benützen will, das
ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.

Hatten wir doch gerade, die Diskussion ob man "auf Gehör" über die Straße fahren kann ...


§68 Abs. 2
Zitat
2) Radfahrer dürfen nur auf Radwegen und in Wohnstraßen sowie auf
sonstigen Straßen mit öffentlichem Verkehr bei Trainingsfahrten mit
Rennfahrrädern nebeneinander fahren; beim Nebeneinanderfahren darf
nur der äußerste rechte Fahrstreifen benützt werden.
(3) Es ist verboten,
a) auf einem Fahrrad freihändig zu fahren oder die Füße während
der Fahrt von den Treteinrichtungen zu entfernen,
b) sich mit einem Fahrrad an ein anderes Fahrzeug anzuhängen, um
sich ziehen zu lassen,
c) Fahrräder in einer nicht verkehrsgemäßen Art zu gebrauchen, zum
Beispiel Karussellfahren, Wettfahren und dgl.,
d) beim Radfahren andere Fahrzeuge oder Kleinfahrzeuge
mitzuführen.

Das ist auch so eine Unsitte, und da das leider ein Gummiparagraph ist wird das auch nie "besser" werden ...

Abs 3.:

Zitat
(3a) Radfahrerüberfahrten, wo der Verkehr nicht durch Arm- oder
Lichtzeichen geregelt wird, dürfen Radfahrer nur mit einer
Geschwindigkeit von höchstens 10 km/h und nicht unmittelbar vor einem
herannahenden Fahrzeug und für dessen Lenker überraschend befahren.
Ohne Umdrehen auf Gehör zum Radfahrübergang hinbrettern ...


@"HaBa und Konsorten bashen" => blahfasel, sollen wir euch loben weil ihr Gesetze übertretet ihr pösen pösen Outlaws rrrrrrr ? :rolleyes:

(aber bei dem Unwissen dass da zu Tage kam wundert es mich nicht wenn Radfahrer mal "komisch" unterwegs sind ...)

meepmeep

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Zitat von HaBa
@"HaBa und Konsorten bashen" => blahfasel, sollen wir euch loben weil ihr Gesetze übertretet ihr pösen pösen Outlaws rrrrrrr ? :rolleyes:

hat das jemand behauptet? :rolleyes:

edit: es ist unglaublich, du kommst jedesmal wieder mit irgendeiner hirnverbrannten meldung. kann man posts von bestimmten usern eigentlich 'ausblenden'?
ich bin dir ja dankbar, weil die quotes und das alles is sehr hilfreich, aber die ewigen spitzen und respektlosigkeiten sind halt mit der zeit echt anstrengend
Bearbeitet von meepmeep am 23.04.2007, 18:05

HaBa

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Zitat von meepmeep
hat das jemand behauptet? :rolleyes:


blubb


Zitat von meepmeep
den "Fahrradführerschein" hab ich leider nicht gemacht. Wusste auch nicht, dass das von Nöten wäre.

Danke HaBa fürs raussuchen. Es ist also doch gesetzlich geregelt. mich wundert allerdings, dass solch subjektive Faktoren wie "behinderung und belästigung von anderen Verkehrsteilnehmen" in einen gesetzestext aufgenommen werden. außerdem steht drinnen, sie haben so weit rechts zu fahren, wie es ihnen zumutbar ist.

einigen hier kann man sowieso nicht rechts genug fahren, ergo hat eine diskussion wenig bis keinen sinn. dieser thread ist wiedermal zu einem bash-thread für haba und konsorten geworden, schade eigentlich


Du willst nicht gebashed werden fürs selbstmörderische Übertreten von Gesetzen das du noch dazu nichtmal selber machst ...
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