Athlon1
Future has arrived!
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Hallo, habe eine Frage zum Sachbzug bzw. Kindesunterhalt, da ich dazu nichts finde. Hab jetzt einen Verbrenner als Dienstwagen da wird der Sachbezug in die Unterhaltshöhe mit einbezogen.
Jetzt bekommen wir evtl. Elektroautos, die sind Sachbezugsbefreit.
Weiß jemand wie sich das auf die Berechnung der Unterhaltshöhe auswirkt, weil das E-Auto hat dann ja 0€ Sachbezug!? Alternativ könnte ich auch wieder einen Verbrenner haben.
Danke
Bearbeitet von Athlon1 am 04.07.2024, 21:56
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Probmaker
1.0.0.721
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Hallo, habe eine Frage zum Sachbzug bzw. Kindesunterhalt, da ich dazu nichts finde. Hab jetzt einen Verbrenner als Dienstwagen da wird der Sachbezug in die Unterhaltshöhe mit einbezogen.
Jetzt bekommen wir evtl. Elektroautos, die sind Sachbezugsbefreit.
Weiß jemand wie sich das auf die Berechnung der Unterhaltshöhe auswirkt, weil das E-Auto hat dann ja 0€ Sachbezug!? Alternativ könnte ich auch wieder einen Verbrenner haben.
Danke rein rechtlich wirst du dafür auch einen sachbezug ansetzen müssen. wenn dein DG aber nichts davon am lohnzettel vermerkt dann läufts auf "wo kein kläger da kein richter" hinaus.
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MaxMax
Here to stay
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das wird sicher in analogie zu einem verbrenner sachbezug gerechnet werden, eine steuerliche (sonder-)klassifizierung eines bestandteiles deines regelmäßigen Einkommens hat imho keine relevanz für unterhaltsbemessungsgrundlage.
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MaxMax
Here to stay
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wenn dein DG aber nichts davon am lohnzettel vermerkt dann läufts auf "wo kein kläger da kein richter" hinaus. uiui, dünnes eis: "du mama, der papa hat so einen coolen neuen dienstwagen, der fährt nur mit Strom!" und iwas verheimlichen haben mütter/gerichte gar nicht gerne
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sk/\r
i never asked for this
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uiui, dünnes eis: "du mama, der papa hat so einen coolen neuen dienstwagen, der fährt nur mit Strom!"
und iwas verheimlichen haben mütter/gerichte gar nicht gerne da muss es ja was vom gesetzgeber geben... e-autos und dienstautos - auch in kombination - gibt es ja nicht erst seit gestern. die posts bisher sind reine "wird so sein".
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MaxMax
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da muss es ja was vom gesetzgeber geben... e-autos und dienstautos - auch in kombination - gibt es ja nicht erst seit gestern.
die posts bisher sind reine "wird so sein". müssen tut nix, im gesetz wird oft mit analogien gearbeitet. wenn ein verbrenner einen sachbezug (im unterhaltsrechtlichen sinn) darstellt, wieso soll ein e-auto keinen darstellen? nur weil (zeitlich befristet wahrscheinlich) steuerbefreit (wie gesagt: eine steuerliche einteilung hat afain nix zu tun mit unterhalt) ? afaik ist es im unterhaltsrecht so, dass ALLE vermögenswerte oder andere bezüge, die aber einem geldwert entsprechen, die dem unterhaltspflichtigen regelmäßig im rahmen seiner erwerbstätigkeit zugehen, unterhaltspflichtig sind.
Bearbeitet von MaxMax am 15.05.2023, 13:00
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ccr
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Da schon das Ansetzen des steuerlichen Sachbezugs umstritten ist (aber vom OGH als "Vereinfachung" abgesegnet), wird man beim E-Auto wohl nicht mit 0% wegkommen. Judikatur scheint es noch keine zu geben. Du musst bedenken, dass Dein Netto steigt. Wenn der Wagen dann noch mit einem fiktiven Sachbezug angesetzt wird, kann das teurer als derzeit werden.
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sk/\r
i never asked for this
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Judikatur scheint es noch keine zu geben. echt jetzt? österreich. wo e-autos seit 2016 sachbezugbefreit sind und unterhaltszahlungen es "schon immer gibt" eiert hier also ohne grundlage rum? eigentlich braucht einen e nix wundern.
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MaxMax
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echt jetzt? österreich. wo e-autos seit 2016 sachbezugbefreit sind und unterhaltszahlungen es "schon immer gibt" eiert hier also ohne grundlage rum? eigentlich braucht einen e nix wundern. judikatur gibts ja "nur" dann, wenn 2 darüber streiten (bis zum OGH etc), wenn aber allen beteiligten klar ist, dass ein eauto genauso wie ein verbrenner ein sachbezug ist....
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sk/\r
i never asked for this
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ist es ja nicht. ich zahl keinen sachbezug für ein e-auto.
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ccr
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Es geht ja auch nicht um den steuerlichen Sachbezug, sondern um den geldwerten Vorteil. Da hat der OGH halt beim Verbrenner gesagt, dass es als Vereinfachung ok ist, den steuerlichen Sachbezug herzunehmen. Da wurde aber immer auch drüber diskutiert, weniger bei einfachen Angestellten, aber zB bei Gesellschafter-Geschäftsführern die sich irgendeine fette Karre mit 720 Euro Sachbezug auf Firmenkosten gegönnt haben - da ist es dann schon so weit gegangen, dass auch wirklich die Buchhaltungsdaten ausgehoben wurden, um den wahren Wert zu bemessen.
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sk/\r
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@ccr: was hat das mit der ausgangsfrage von athlon zu tun?
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ccr
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0% Sachbezug bedeuten nicht, dass kein geldwerter Vorteil vorliegt, der in die Unterhaltsberechnung einfließen muß. Es gab beim Verbrenner nur die Vereinfachung, dass man als geldwerten Vorteil den steuerlichen Sachbezug ansetzen darf. Aber natürlich entspricht der de facto auch nie dem tatsächlichen geldwerten Vorteil.
Beim E-Auto wird man sich eben einigen müssen, wie der in den Unterhalt einzurechnen ist. Dabei muß man aber aufpassen, weil durch den Entfall des steuerlichen Sachbezugs das Netto-Gehalt, und damit der Unterhalt, sowieso schon steigt.
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sk/\r
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wenn nix am lohnzettel ausgewiesen ist, nimmt man also was als grundlage her? beim Verbrenner ist das mit 1,5% und 2% vom kaufpreis bzw. der maximalen grenze von 720€ recht eindeutig.
und ich glaub um genau die Frage geht's athlon. wenn die Antwort ist "ist immer einzel zu vereinbaren" wundert es mich erst recht das hier noch keine frau auf die idee gekommen ist, was besseres vor gericht zu erstreiten.
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22zaphod22
chocolate jesus
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steuerberater fragen ... ich weiß, dass ein guter freund der partner in einer sehr großen kanzlei ist schon das thema eine gewisse zeit lang zerkaut ... und sie schon diverse konstruktionen / fälle zu knacken hatten ...
das sind ja noch viele andere fragen offen ... er meint z.b. wenn ein mitarbeiter auf einen teil seines gehaltes verzichtet und der betrieb in der höhe des reduzierten brutto ein e-auto für den mitarbeiter anschafft kann das auch nicht vom sachbezug befreit sein ...
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