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pendlerpauschale

Athlon1 20.07.2005 - 18:40 4662 26
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Athlon1

Future has arrived!
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Also wir ziehen um und dann hab ich ca. 45km wegstrecke zu meiner arbeitsstätte. da gibts die kleine und große pendlerpauschale, ich arbeit von mo-mi 9-18:30, DO u. Fr 9-19:30, und Sa 9 - 18 uhr.

Mo - Mi geht der nächste zu um 19:08 der sich aber net ausgeht, der nächste geht um 20:16. Do u Fr geht sich der 20:16 evtl aus, muss dan aber noch vom bahnhof bis heim (ca. 6km) und weiß net wie da city busse oder so fahren in st.pölten.

Sa geht der zug erst um 19:08 müsst also ca 1 stunde warten und 1 stunde mitn zug fahrmn und dann no nach hause.

kann mir wer sagen weche mir zusteht? Danke

Joshua

transparent nobody
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radio

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@athlon: was arbeitest du???

du hast ja eine ~55 stundenwoche :eek:

Athlon1

Future has arrived!
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da ganz natürlich mit der freizeit über einen plan geregelt. ;)

radio

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Zitat von Athlon1
da ganz natürlich mit der freizeit über einen plan geregelt. ;)

kannst mir das genauer erläutern?

hast du 2h mittag?

Athlon1

Future has arrived!
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also täglich 1,5h pause und je nach plan 1-2 tage frei

radio

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ahhhh ok alles klar... damit kann man dann auch leben
thx

Athlon1

Future has arrived!
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würd aber gern wissen wie ich die beantrag ob ichs monatlich krieg, usw.

gm1979

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also ich hatte im lezten büro auch die "pendlerpauschale",
bei mir lief das einfach über unser buchhaltungsbüro,
welches für uns alles gemacht hat (monatliche gehaltsabrechnung etc.),
ich hab einfach einen ausdruck von der ÖBB bringen müssen, welche verbindungen ich nehmen müsste um ins büro zu kommen,
bei mir waren es ~50km zug und dann noch ~3km bus,

hab dann noch irgendetwas ausfüllen müssen und unterschreiben (wohnsitz ist ja sowieso gemeldet beim arbeitgeber)
und dann hab ich keine pauschale bekommen, sondern es wurde mein steuersatz vermindert,
dh. ich hatte vorher 17% lohnsteuer abzuführen und dann nur noch 12% (was ich noch im kopf habe),

ich glaube es war irgendwie gestaffelt bis 20km (?), dann bis 60km und dann ab 60km,
Bearbeitet von gm1979 am 20.07.2005, 19:19

AoD

aka AngelOfDeath
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Römi

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das formular ausdrucken von der help.gv seite, auf der rückseite steht eh genau beschrieben wie das geregelt ist, das ausfüllen und der firma geben...

eitschpi

alpakaflüsterer
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Was is eigentlich, wenn ich mich am Arbeitsort nicht melde obwohl ich dort für die Zeit während der ich arbeite wohne, und die Pendlerpauschale für 350km beantrage. :D Die müssten mir ja nachweisen, dass ich nicht hin- und herfahre. Aber wahrscheinlich ist's eher umgekehrt. ^^

crusher

Legend
dur ned blern
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nein, dann gebens dir für die 350 km die pendlerpauschele, das problem ist nur, dass du dann einfach die große für 60km bekommst.

zeitgleich verlierst du die, wenn du auslöse bekommst für deine arbeit (z.b. als entgegenkommen vom arbeitgeber)

daisho

SHODAN
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Wollte deswegen keinen neuen Thread aufmachen, aber hier das Problem:

Lt. help.gv.at bekommen auch Teilzeitkräfte die nur an 1 oder 2 Tagen in der Woche zum Arbeitgeber fahren die Pendlerpauschale beantragen und bekommen dann 1/3 davon.

Meine Freundin hat jedoch das Problem dass sie es ihrem Arbeitgeber zwar gemeldet hat, es scheint auch schon am Lohnzettel auf jedoch hat sie insgesamt keinen Cent mehr Gehalt bekommen?
Sollte das dann nicht vom Arbeitgeber ZUsätzlich zum Gehgalt ausbezahlt werden?

XXXprod

I'm gonna be made!
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Pendlerpauschale heißt nicht das man mehr verdient sondern, dass weniger Steuern abgezogen werden. - Wenn Netto aber alles gleich blieb wird wohl ein Fehler passiert sein...?
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