Paintballgesetz in österreich
bigdaddy 25.07.2009 - 12:36 9043 7
bigdaddy
Bloody Newbie
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Hallo erstmal^^ so ich hab mal ne frage....: und zwar wie sieht bei uns die genaue gesetzeslage in paintball aus. zb: wieviel fps dürfen sie haben? wie dürfen sie aussehen(realistisch oder normal)? darf in österreich überhabt der e-grip eingebaut werden? und darf man mit tarn zeugs spielen?(privat und öffentlich)
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master blue
Mr. Anderson
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ich denke du musst nur auf - den druck achten - auf gut gesichertem gelände spielen (keine gefahr für nicht teilnehmende personen)
es gab erst kürzlich einen thread darüber, da wollte jemand auf privatem grund etwas aufziehen, am besten mal danach suchen.
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Bodominjaervi
OC Addicted
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bigdaddy
Bloody Newbie
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danke für den link aber zwei fragen sind für mich immer noch ungeklärt....und zwar wie das mit der jägerschaft aussieht. muss ich den jäger auch fragen wenn ich im wald paintball spielen will oder reicht das einverständniss des bauern? und darf man den e grip in österreich einbauen oder nicht?(in deutschland darf man das anscheinend nicht).
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master blue
Mr. Anderson
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am besten in einschlägigen foren erkundigen.
mit dem jäger reden ist in bezug auf rücksicht der tiere sicher nicht schlecht. aufjedenfall musst du mit ihm reden, wenn er den wald für die jagd gepachtet hat, da reicht ein reines OK des besitzers nicht.
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d3cod3
Legend...
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die tiere sind weniger ein problem als zb jungwald würd ich mal sagen.
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$yrus
Freizeitjunkie
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e-grip darfst du bei uns verwenden. d würd ich nicht als vergleich nehmen, bei denen fällt das paintballzeug ins waffengesetz da darf die gun offiziell nicht über 214 fps schießen, ein board, das full auto kann ist ein nogo usw., bei uns ist das nicht so schlimm, wie das aber ist, wenn du irgendwo anders als auf einem offiziellem spielfeld spielen willst, kann ich dir nicht sagen. fürs paintballthema kann ich nur http://www.paintballforum.at empfehlen.
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MadDoc
MadDoc
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muss ich den jäger auch fragen wenn ich im wald paintball spielen will oder reicht das einverständniss des bauern? Da du bestimmt keinen Juristen finden wirst, der Paintball ernsthaft als "Betreten des Waldes zu Erholungszwecken" ansehen würde, erübrigt sich die Frage imho Das Forstgesetz wird zwar von den Ländern hinsichtlich Sportarten wie Mountainbiken, Tourengehen etc. im Wald unterschiedlich gehandhabt, beim Thema Paintball werden sie sich aber einig sein - denke ich zumindest.
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