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Österreichisches Mietrecht

arrepio 25.11.2003 - 18:23 974 7
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arrepio

<ai raip iu>
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Hi,

kennt ihr jemand einen Link zum österreichischen Mietrecht?

Ich muss folgendes wissen:

Ich möchte eine Wohnung mieten. Wo liegt der Unterschied ob ich nun direkt Mieter bin (also vom Hauseigentümer) oder Untermieter (quasi zwischen mir als Untermieter und dem Hauseigentümer noch ein Hauptmieter)

mir wurde gesagt dass ich die gleichen Recht und Pflichten wie der eigentliche Mieter habe, kann mir das aber nicht ganz vorstellen

vielleicht kann mir ja wer helfen,

dankeschön,

Arrepio

Redphex

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RabbitOfNegativeEuphoria
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http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/
bei suchworte "mietrecht" eingeben und die ergebnisse durchscrolln.

direkter link geht leider net :(

arrepio

<ai raip iu>
Registered: Jan 2003
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dankeschön!

google hat bei mir versagt ;)

gibt es vielleicht juristen unter euch die mir das ganze leicht verständlich erklären können? ich bin techniker und das ist mir zu hoch...
Bearbeitet von arrepio am 25.11.2003, 19:22

Dumdideldum

Here to stay
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http://www.mietervereinigung.at/

Maybe helfen dir die Faqs ein bischen.

Zitat
http://www.mietervereinigung.at
Achtung!: Wird der Hauptmieter gekündigt oder aus der Wohnung gerichtlich geräumt, verliert der Untermieter ebenfalls automatisch sein Wohnrecht. Er kann dann lediglich Schadenersatz beim Hauptmieter einfordern, wenn dieser seinen Vertrag gebrochen hat.
Achtung: es gibt Scheinuntermieten – siehe dort nähere Erklärung weiteroben
Bearbeitet von Dumdideldum am 25.11.2003, 19:23

ccr


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Die wichtigsten Unterschiede sind:

Wird der Hauptmieter delogiert, muß auch der Untermieter gehen.
Der Untermieter hat kein Wohnrecht (wenn also der Hauptmieter verstirbt oder auszieht, dann hat der Untermieter kein Recht darauf, in der Wohnung zu bleiben).
Der Untermieter kann vom Hauptmieter im Prinzip jederzeit rausgeschmissen werden.

arrepio

<ai raip iu>
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Zitat von ccr
Der Untermieter kann vom Hauptmieter im Prinzip jederzeit rausgeschmissen werden.

sind das Fakten die auch wirklich so sind??

hat der Hauptmieter jederzeit das Recht den Untermieter zu kündigen?

mir hat ein Jurist erklärt dass eben dies nicht geht und dass der Untermieter eben gleiche Rechte und Pflichten wie der Hauptmieter hat

ccr


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Natürlich kannst Du als Untermieter mit dem Hauptmieter einen Vertrag abschließen, in dem eine gewisse Kündigungsfrist vereinbart wird.
Allerdings handelt es sich da dann um privatrechtliche Vereinbarungen die mehr oder weniger (un)gültig sind.
Anders sieht's bei einem Hauptmietvertrag aus, da gibt's ja üblicherweise gesetzliche Fristen die sich auch nach der bisherigen Mietdauer richten sowie gewisse Pflichten des Vermieters (zB wenn unbefristete oder sehr lange laufende Verträge gekündigt werden müssen - Pflicht des Vermieters eine neue Wohnung für den Mieter zu suchen...)

arrepio

<ai raip iu>
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ok,

dankeschön für deine hilfe...
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