Neue AGB bei telering/t-mobile: Gutschrift möglich
berndy2001 31.03.2008 - 14:50 1488 17
berndy2001
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Wie vielleicht manche schon wissen gibts auch für bestehende Verträge die neuen AGB. Diese beinhalten neue Punkte zum Datenschutz, längere Kündigungsfrist, höhere Einmalentgelte, usw.
Da ich das nicht einfach akzeptieren wollte, machte ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch (schriftlich). Ein Anruf von T-Mobile ergab dass ich meine Sonderkündigung zurücknehme und 40 Euro Gutschrift bekomme (musste ich erfragen).
Fazit: Wer einen Vertrag hat und diesen loswerden möchte, kann dies tun. Wer ihn behalten möchte kann sich um 40 Euro kaufen lassen.
Bearbeitet von berndy2001 am 31.03.2008, 14:55
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scar
Big d00d
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wie lange habe ich noch zeit um mich zu beschweren?
mfg
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nitschi
miau!
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Bis allerspätestens 04.05.2008, besser aber früher, denn an dem Tag treten die neuen AGBs in Kraft.
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Athlon1
Future has arrived!
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kann man auch verträge die erst im dezember abgeschlossen wurden kündigen?
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xcfk9
Here to stay
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ja klar gratis tarifwechsel bieten sie auch an hab meinen sogar erst im februar abgeschlossen
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Robert83
Here to stay
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Da die AGB's geändert werden und man zum damaligen Zeitpunkt den bis dato AGB's zugestimmt hat, schätze ich schon...
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scar
Big d00d
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das heißt ich kann mein 0€ handy behalten und mich dann gleich wieder anmelden und wieder ein 0€ handy bekommen? oder muss ich dann den aufpreis zahlen?
mfg
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berndy2001
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ich könnte mir vorstellen, dass sie dich dann für einige zeit nicht als neukunde akzeptieren.
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nitschi
miau!
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@scar: die Frage ist (völlig wertfrei & ohne Erfahrung meinerseits!), ob T-Mobile dich dann als Kunde noch nimmt, oder ob die im System dann quasi einen "Querulant"-Tag zu deinem Namen drin haben. Naja, glaub ich zwar nicht, aber ich könnte mir durchaus vorstellen, dass man sich nicht immer völlig ohne Probleme neu anmelden kann. edit: owned by Zeit
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scar
Big d00d
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na dann geh ich zu nem anderen provider (fairplay/plaudertasche/3 dings...)... sollte ja kein problem sein -> aber das handy darf ich behalten? woohooo das wäre was mfg
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ike
Here to stay
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nochmal langsam zum mitschreiben ... ab wann treten die neuen agbs in kraft? hab erst vor nem monat meinen vertrag verlängert, könnt ich da nun auch was machen?
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Luzandro
OC Addicted
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nochmal langsam zum mitschreiben ... ab wann treten die neuen agbs in kraft? hab erst vor nem monat meinen vertrag verlängert, könnt ich da nun auch was machen? http://www.telering.at/Content.Node/agb/agb.phpweiß jetzt aber nicht, ob du bei einer vertragsverlängerung nach dem 4.3. auch schon die neuen agb akzeptiert hast @scar: die Frage ist (völlig wertfrei & ohne Erfahrung meinerseits!), ob T-Mobile dich dann als Kunde noch nimmt, oder ob die im System dann quasi einen "Querulant"-Tag zu deinem Namen drin haben. sie werden sich zumindest ********t vorkommen, wenn du zuerst kündigst, weil du die agb nicht akzeptieren willst und dann sofort wieder einen vertrag mit diesen agb abschließt - darum gibts wohl auch in den neuen agb einen punkt, nachdem sie dir auch bei einer außerordentlichen kündigung eine abschlagszahlung verrechnen können
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berndy2001
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http://telering.at/Content.Node/agb/agb.phpBekanntgabe: 04.03.2008, gültig ab: 04.05.2008 daher vor 4.3.2008 müsstest du deinen vertrag verlängert haben. darum gibts wohl auch in den neuen agb einen punkt, nachdem sie dir auch bei einer außerordentlichen kündigung eine abschlagszahlung verrechnen können was aber rechtlich mit dem TKG nicht gedeckt ist.
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nitschi
miau!
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darum gibts wohl auch in den neuen agb einen punkt, nachdem sie dir auch bei einer außerordentlichen kündigung eine abschlagszahlung verrechnen können Der Punkt ist aber (wie schon im Post über erwähnt) quasi wirkungslos. Wird von telering auch nimmer verlangt, ursprünglich wurden damit (z.B. auf der Hotline) Kunden, die eine SoKü angemeldet haben, ein bissl "eingeschüchtert". Aber Fakt ist: sofern ein Recht zur Sonderkündigung besteht, so muss(!) laut TKG diese kostenlos für den Kunden sein. Da gibt's IMO nicht viel dran zu rütteln.
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Luzandro
OC Addicted
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Wird von telering auch nimmer verlangt, ursprünglich wurden damit (z.B. auf der Hotline) Kunden, die eine SoKü angemeldet haben, ein bissl "eingeschüchtert". Nur dass es da erst überhaupt gar keine Grundlage gab, da das in den alten, noch gültigen agb nicht einmal drinnen stand...
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