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Neue AGB bei telering/t-mobile: Gutschrift möglich

berndy2001 31.03.2008 - 14:50 1488 17
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berndy2001


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Wie vielleicht manche schon wissen gibts auch für bestehende Verträge die neuen AGB. Diese beinhalten neue Punkte zum Datenschutz, längere Kündigungsfrist, höhere Einmalentgelte, usw.

Da ich das nicht einfach akzeptieren wollte, machte ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch (schriftlich). Ein Anruf von T-Mobile ergab dass ich meine Sonderkündigung zurücknehme und 40 Euro Gutschrift bekomme (musste ich erfragen).

Fazit: Wer einen Vertrag hat und diesen loswerden möchte, kann dies tun.
Wer ihn behalten möchte kann sich um 40 Euro kaufen lassen.
Bearbeitet von berndy2001 am 31.03.2008, 14:55

scar

Big d00d
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wie lange habe ich noch zeit um mich zu beschweren?

mfg

nitschi

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Bis allerspätestens 04.05.2008, besser aber früher, denn an dem Tag treten die neuen AGBs in Kraft.

Athlon1

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kann man auch verträge die erst im dezember abgeschlossen wurden kündigen?

xcfk9

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ja klar
gratis tarifwechsel bieten sie auch an
hab meinen sogar erst im februar abgeschlossen

Robert83

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Da die AGB's geändert werden und man zum damaligen Zeitpunkt den bis dato AGB's zugestimmt hat, schätze ich schon...

scar

Big d00d
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das heißt ich kann mein 0€ handy behalten und mich dann gleich wieder anmelden und wieder ein 0€ handy bekommen? oder muss ich dann den aufpreis zahlen?

mfg

berndy2001


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ich könnte mir vorstellen, dass sie dich dann für einige zeit nicht als neukunde akzeptieren.

nitschi

miau!
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@scar: die Frage ist (völlig wertfrei & ohne Erfahrung meinerseits!), ob T-Mobile dich dann als Kunde noch nimmt, oder ob die im System dann quasi einen "Querulant"-Tag zu deinem Namen drin haben. ;)

Naja, glaub ich zwar nicht, aber ich könnte mir durchaus vorstellen, dass man sich nicht immer völlig ohne Probleme neu anmelden kann.

edit: owned by Zeit :(

scar

Big d00d
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na dann geh ich zu nem anderen provider (fairplay/plaudertasche/3 dings...)... sollte ja kein problem sein -> aber das handy darf ich behalten?

woohooo das wäre was :D

mfg

ike

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nochmal langsam zum mitschreiben ... ab wann treten die neuen agbs in kraft? hab erst vor nem monat meinen vertrag verlängert, könnt ich da nun auch was machen?

Luzandro

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Zitat von ike
nochmal langsam zum mitschreiben ... ab wann treten die neuen agbs in kraft? hab erst vor nem monat meinen vertrag verlängert, könnt ich da nun auch was machen?
http://www.telering.at/Content.Node/agb/agb.php
weiß jetzt aber nicht, ob du bei einer vertragsverlängerung nach dem 4.3. auch schon die neuen agb akzeptiert hast

Zitat
@scar: die Frage ist (völlig wertfrei & ohne Erfahrung meinerseits!), ob T-Mobile dich dann als Kunde noch nimmt, oder ob die im System dann quasi einen "Querulant"-Tag zu deinem Namen drin haben.
sie werden sich zumindest ********t vorkommen, wenn du zuerst kündigst, weil du die agb nicht akzeptieren willst und dann sofort wieder einen vertrag mit diesen agb abschließt - darum gibts wohl auch in den neuen agb einen punkt, nachdem sie dir auch bei einer außerordentlichen kündigung eine abschlagszahlung verrechnen können

berndy2001


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http://telering.at/Content.Node/agb/agb.php

Bekanntgabe: 04.03.2008, gültig ab: 04.05.2008

daher vor 4.3.2008 müsstest du deinen vertrag verlängert haben.

Zitat von Luzandro
darum gibts wohl auch in den neuen agb einen punkt, nachdem sie dir auch bei einer außerordentlichen kündigung eine abschlagszahlung verrechnen können
was aber rechtlich mit dem TKG nicht gedeckt ist.

nitschi

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Zitat von Luzandro
darum gibts wohl auch in den neuen agb einen punkt, nachdem sie dir auch bei einer außerordentlichen kündigung eine abschlagszahlung verrechnen können
Der Punkt ist aber (wie schon im Post über erwähnt) quasi wirkungslos.

Wird von telering auch nimmer verlangt, ursprünglich wurden damit (z.B. auf der Hotline) Kunden, die eine SoKü angemeldet haben, ein bissl "eingeschüchtert". Aber Fakt ist: sofern ein Recht zur Sonderkündigung besteht, so muss(!) laut TKG diese kostenlos für den Kunden sein. Da gibt's IMO nicht viel dran zu rütteln.

Luzandro

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Zitat von nitschi
Wird von telering auch nimmer verlangt, ursprünglich wurden damit (z.B. auf der Hotline) Kunden, die eine SoKü angemeldet haben, ein bissl "eingeschüchtert".
Nur dass es da erst überhaupt gar keine Grundlage gab, da das in den alten, noch gültigen agb nicht einmal drinnen stand...
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