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nebenjobs - steuern?

Aichi 27.11.2007 - 15:16 1147 13
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Aichi

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wieviel darf man auf werkvertragsbasis nebenbei verdienen, ohne dass man...

+) Steuern bezahlen muss?
+) die Familienbeihilfe verliert?
+) keine Studienbeihilfe mehr bekommt?


tia

lg
aichi

AdRy

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Zitat von Aichi
wieviel darf man auf werkvertragsbasis nebenbei verdienen, ohne dass man...

+) Steuern bezahlen muss?
+) die Familienbeihilfe verliert?
+) keine Studienbeihilfe mehr bekommt?


tia

lg
aichi

1) <10k€/jahr
http://wien.arbeiterkammer.at/www-397-IP-1248.html
bei geringfügig (<341,16€ /monat) zahlst gar keine abgaben.

2)http://www.oeh.ac.at/studieren/rund...nbeihilfe/#c636

3) http://www.stipendium.at/stbh/studi.../studium-beruf/

edit: da lesen
http://www.oeh.ac.at/arbeiten/steuer/
Bearbeitet von AdRy am 27.11.2007, 15:28

heroman

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familienbeihilfe sind imho 8600€ wenn ich micht täusche..

Aichi

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sehr nice, das heißt ich kann sozusagen bis zu ca 5500 euro arbeiten, ohne dass ich steuern zahle, fbh verliere oder das stip verliere ;)

geil ;)

Aichi

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noch eine frage... bekommt man eigentlich wohnbeihilfe auch, wenn man in einem studentenheim wohnt???

Keitha

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Achtung: Auf Sozialversicherungsbeiträge ist auch noch zu achten - da liegen meines Wissens nach die Grenzen niedriger als bei der Steuer.. Genaue Beträge weiß ich aber leider keine.

Aichi

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weiß jemand ab welchem betrag man sozialversicherungsbeiträge leisten muss?

watercool

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Telefon in die Hand nehmen hilft :)

Silvasurfer

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Zitat von Aichi
weiß jemand ab welchem betrag man sozialversicherungsbeiträge leisten muss?

so wenig kannst nicht verdienen das die SV wegfaellt :)

ausderdem sie ist bei solchen arbeiten nicht so hoch wie du es dir vorstellst.

Aichi

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aber wenn ich doch eh bei meiner mum mitversichert bin? muss ich mich dann wenn ich arbeite also selbst versichern?

mit welchen folgen muss ich rechnen, wenn ich das nicht tu und einfach weiterhin mit meiner mum mitversichert bleibe?

Silvasurfer

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Zitat von Aichi
aber wenn ich doch eh bei meiner mum mitversichert bin? muss ich mich dann wenn ich arbeite also selbst versichern?

mit welchen folgen muss ich rechnen, wenn ich das nicht tu und einfach weiterhin mit meiner mum mitversichert bleibe?

das hauptproblem ist das dein arbeitgeber das automatisch zahlen muss sobald er dich anmeldet. sprich sobald du offiziell bei der firma angestellt bist zahlt der arbeitgeber fleissig die SV.

wennst unter ca 300 eur verdienst zahlst du automatisch eine unfallversicherung die zur SV gehoert

die einzige art das zu umgehen is zu schwaerzeln

Aichi

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ich bin aber nirgends angemeldet, arbeite nur auf werkvertragsbasis und verrechne alles mit honorarnoten

Keitha

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Wenn Du auf Werksvertragsbasis arbeitest, dann bist Du (Achtung: meines Wissens nach, vielleicht täusch ich mich auch) sowas ähnliches wie ein Selbstständiger. Das bedeutet, Du musst Dich dann auch um die Sozialversicherung selbst(!) kümmern.
Wenn Du weiterhin bei Deiner Mutter mitversichert bleibst und die Sozialversicherung schnallt mit, dass Du "selbstständig" warst/bist, dann kanns passieren, dass eine ganz schöne Nachzahlung auf Dich zu kommt. (Als Selbstständiger wärst Du bei der "Gewerblichen Wirtschaft", nicht bei der *GKK)
Am Besten ist aber, Du machst Dir einen Termin bei der WKO und/oder Finzanzamt aus, da kannst Du unverbindlich alle Fragen stellen, bekommst sie beantwortet und kannst danach entscheiden, wie es für Dich am Besten aussieht ;)

PS: Wenn Du - wie sich das so schön nennt - "gewinnbringend" selbstständig bist, dann ist auch noch auf das Stichwort Gewerbeschein zu achten. Außer Du arbeitest "Kosten deckend"..

Edit: RSF
Bearbeitet von Keitha am 28.11.2007, 09:03

watercool

BYOB
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afair hast du bei der SV eine Umsatzgrenze. Wennst über die drüber bist zahlst einen Mindestbeitrag der nicht unerheblich ist.

Zitat
Wird glaubhaft gemacht, dass die Umsätze aus der nach dem GSVG oder FSVG versicherungspflichtigen Tätigkeit den Grenzbetrag von jährlich EUR 30.000,00 sowie die Einkünfte aus der gewerblichen Tätigkeit den Betrag von jährlich EUR 4093,92 nicht übersteigen, so kann die Ausnahme von der Pensions- und Krankenversicherung beantragt werden, sofern
innerhalb der letzten 60 Kalendermonate nicht mehr als 12 Kalendermonate einer GSVG-/FSVG-Pflichtversicherung gegeben waren oder
Frauen das 60. Lebensjahr und Männer das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
das 57. Lebensjahr vollendet wurde und innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre vor der Antragstellung die erwähnten Einkommens- und Umsatzkriterien erfüllt waren.

Nicht bei der SV melden ist eher eine blöde idee, die sind nicht zimperlich dort...
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