Nachnahme nicht abgeholt
Athlon1 11.11.2010 - 20:23 5118 3
Athlon1
Future has arrived!
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Hallo habe ein Paket im wert von 40 euro an jemanden per NN versendet. Der Typ hat das Pekt nicht abgeholt, jetzt ist es wieder zu mir zurückgekommen und mir sind eben die Versandkosten (€ 12) entstanden.
Wie vorgehen, bzw was tun?
Ich werd ihm eine Mail schreiben in der ich die entstandenen Kosten zurückverlange, tel hab ich keine (herold auch net) gibts sonst noch eine möglichkeit?
thx
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KawaRider
Bloody Newbie
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Hallo Athlon1,
ich arbeite bei der Post und kann dir nur sagen, dass du da nicht viel machen kannst. Nimm aber am bessten mal Kontakt mit ihm auf, es kommt schonmal vor das die Leute keine Pakerl Benachrichtigung ins Haus bekommen, speziell seitdem es diese neuen Magnetschlösser gibt. Und dadurch garnicht wissen, dass ein Paket für sie aufliegt. Von der Post wirst du hier leider nichts bezahlt bekommen.
Lg KawaRider
Bearbeitet von KawaRider am 11.11.2010, 20:40
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Athlon1
Future has arrived!
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hab ihm mal ein freundliche aber bestimte mail geschrieben, mal sehn ob er sich meldet. auf die letzte hat er nicht zurückgeschrieben
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master blue
Mr. Anderson
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hatte letztens auch einen fall. er hat mir zwar die kosten erstattet, eine lehre bleibt mir das aber trotzdem. mittlerweile versende ich per NN nur unter vorkasse der kosten, die mir bei nichtabholen + rückversand entstehen. bei einem paket bis 2 kg sind das z.B. 4,80. (bei 12 € muss das paket ja schon bissl was gewogen haben oder wars ins ausland?) wobei ich die leut ohnehin über die sinnhaftigkeit von NN aufkläre: die meistens wollen kein NN, weil sie das produkt schnell brauchen, sondern weil sie glauben, es sei sicherer. das ist aber unsinn -> ob man jetzt eine anzeige wegen nicht-erhalts nach einer überweisung oder wegen steine im NN paket macht, macht keinen unterschied. die meisten zahlen dann per überweisung.
schreib einen brief, das ist wesentlich wirkungsvoller als eine mail (die viele einfach abtun). die 55c kann man sich noch leisten.
am besten gleich das volle programm auffahren: - verbindlicher kaufvertrag (ich nehme an, du hast vor dem kauf auf privatverkauf ohne rückgaberecht hingewiesen. wenn nein und der andere kennt sich aus, legt er dir die nichtannahme der NN sendung als rückgabe aus.) das argument "ich hab nix unterschrieben = kein vertrag" hab ich auch schon gehört -> am besten auch gleich entkräften mit dem hinweis, dass dazu weder unterschrift (sonst bekäme man nicht einmal eine wurstsemmel) noch eines schriftstücks bedarf. - zahlunsgfrist von 2 wochen - mit inkasso drohen + "sobald die angelegenheit beim inkasso liegt, hast du keine handhabe mehr über die zusätzlich entstehenden kosten. in ihrem interesse....blabla" - ist zwar nur fake, aber sowas gibt dem ganzen ordentlich nachdruck.
ordentliches deutsch + korrekte briefformatierung setze ich natürlich voraus. alles andere wirkt lächerlich.
Bearbeitet von master blue am 11.11.2010, 21:20
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